Mietwagen weg - was nun? Neues Urteil zum Autodiebstahl

  • Das OLG Düsseldorf entschied, dass der Wagenmieter Tatsachen nachweisen muss, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Diebstahl schließen lassen. Stehen ihm keine Zeugen zur Verfügung, so kommt es entscheidend auf seine Glaubwürdigkeit an.


    Wie der Anwalt-Suchservice berichtet, hatte ein Mann bei einer Autovermietung einen Mercedes Benz E 220 D gemietet. Dabei wurde gegen Entgelt eine Haftungsreduzierung nach Art der Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung vereinbart.


    Statt den Pkw später nach der Nutzung wieder zurückzugeben, erklärte der Mann, das Fahrzeug sei an einer Autobahnraststätte gestohlen worden. Die Autovermietung schenkte dem keinen Glauben und verklagte den Kunden auf Schadensersatz, und das OLG Düsseldorf gab ihr Recht (Beschl. v. 10.09.2007, Az.: I 24 U 97/07).


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    wieland7


    :206:

  • Ob da wohl einer sein Upgrade verlängern wollte?


    Aber das mit der Glaubwürdigkeit is so ne Sache. Mir sind auch schon oft Dinge passiert, die für andere unglaubwürdig erscheinen, weil es ihre Vorstellungskraft übersteigt, oder sie manche Dinge einfach anders machen.


    Ich stell mir grad vor wie mir'n 5er vor der Nase geklaut werden würde, (7er wär ja nicht das Problem) und ich auch recht nervös wäre, weil ich nicht wüsste ob die mir das jetzt abkaufen, etc. und dann haste natürlich auch keinen Zeugen (beispiel raststätte: Ausser wenn du Tanken warst hat doch keiner drauf geachtet ob da mal dein Auto stand!)

  • Statt den Pkw später nach der Nutzung wieder zurückzugeben, erklärte der Mann, das Fahrzeug sei an einer Autobahnraststätte gestohlen worden. Die Autovermietung schenkte dem keinen Glauben und verklagte den Kunden auf Schadensersatz..

    :120:


    Wollte wahrscheinlich einen Benz für 125€ Selbstbeteilung. Der Benz steht jetzt zugedeckt in irgend einem Verschlag.
    Jetzt muss er den Neupreis zahlen. So blöd muss man sein. :125:

  • Das war ein Hinweisbeschluß des OLG. Mehr wird es hierzu aber leider nicht mehr geben, da der Beklagte seine Berufung daraufhin zurückgenommen hat. Ich habe gerade mal in den kompletten Beschluß reingeschaut. Es waren schon Auffälligkeiten des Beklagten dargetan, die an seiner Version zweifeln ließen. Unter Anderem haben zahlreiche Zeugen den Mann während seines Aufenthalts an der Raststätte als äußerst nervös beschrieben, er sei immer wieder hinausgerannt ...


    Nochmal zur Verdeutlichung: der Mieter muss keinen "vollen" Beweis erbringen, dass das Fahrzeug gestohlen wurde. Er muss jedoch Tatsachen vortragen, die das äußere Bild einer Entwendung des Fahrzeugs hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen.


    Gruß,
    Ap