Anzeige wegen Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt

  • Nachfolgend Berichte ich von einem hypothetischem Fall.
    Sagen wir jemand wäre auf einer zweispurigen Straße gefahren und der KRAD-Fahrende Polizist welcher neben dieser Person gefahren ist hat beobachtet das eben diese Person das Mobiltelefon während der Fahrt genutzt hat um sich die Naviroute Anzeigen zu lassen (es läge in seiner Hand).
    Darauf hin würde der Polizist eine OwiAnzeige schreiben.
    Beschuldigte Person verfüge über eine 0-€ SB Advocard.
    Ein Anwalt würde konsultiert werden welcher die Erfolgswahrscheinlichkeit erst nach Vollmacht und Einsicht in die Ermittlungsakten beurteilen will.
    Bestünde für den Beschuldigten irgendeine Chance auf Erfolg oder ginge es dem Anwalt nur um das Mandat unabhängig von dessen Erfolgsaussichten.
    Sind Euch vergleichbare Fälle bekannt ?

  • Du darfst dein Handy als Fahrer nciht in der Hand benutzen. Ob du SMS schreibst oder Telefonierst oder das Navi nutzt ist dabei egal.


    Ausnahme ist nur dann wenn das Handy in einer dafür vorhandenen Halterung als Navi genutzt wird-> eben wie ein mobiles Navi.


    Wofür brauchst du da nen Anwalt :P

  • Hypothetische Person vertraut niemandem den er nicht persönlich kennt und erst recht keine der vielen RA die mit GoogleAdwords werben.
    Aber vor allem ist die Frage ob diese Person sich die Mühe ersparen kann wenn ohnehin keine Aussichtschancen bestehen.
    Da man im Internet liest das bereits in der Ermittlungsakte auf S. 1 bei dieser Art von Verstößen steht dass der Einspruch keinen Erfolg hat.

  • Du darfst dein Handy als Fahrer nciht in der Hand benutzen. Ob du SMS schreibst oder Telefonierst oder das Navi nutzt ist dabei egal.


    Ausnahme ist nur dann wenn das Handy in einer dafür vorhandenen Halterung als Navi genutzt wird-> eben wie ein mobiles Navi.


    Wofür brauchst du da nen Anwalt :P


    Ich sehe moralisch ehrlich gesagt kein Problem, ein Navi darf die Person halten aber Handy auf der Navisoftware läuft nicht.


    Kann der Polizist später mit 100%iger Gewissheit sagen, dass es sich um ein silbernes iPhone oder ein silbernes Falk Navi in der Hand gehandelt hat?

  • Da man im Internet liest das bereits in der Ermittlungsakte auf S. 1 bei dieser Art von Verstößen steht dass der Einspruch keinen Erfolg hat.


    manchmal steht auch das 'richtige' in diesem Neulandnetz, nicht immer nur diese poehsen Adwoertz...

  • Wer sein Telefon während der Fahrt, für was auch immer benutzt, braucht keinen Anwalt, sondern einen Arzt. Erst gestern ist mir wieder jemand begegnet, bei dem geradeaus Autofahren und Telefonnutzung nicht gleichzeitig funktioniert. Zum Glück für uns beide war die Straße breit genug.
    Tatsächlich kann man für die Einstellung seines Navis, ob jetzt das Mobiltelefon oder das Festeingebaute benutzt wird, auch anhalten. Ich verstehe nicht, warum man sich während der Fahrt außer durch kurze Blicke auf die Richtungshinweise mit seinem Navi beschäftigen muß. Rein hypothetisch: Wenn Du einen Unfall verursachst und man Dir nachweisen kann, daß Du durch die Bedienung des festeingebauten Navis abgelenkt warst, wirst Du Dich dafür mit Sicherheit vor Gericht verantworten müssen.

  • Keiner redet davon dass diese Person die Navigation eingestellt hat.
    Sondern das diese Person es in der Hand gehalten hat um sich die Navigation anzeigen zu lassen.
    Verstehe ehrlich gesagt nicht wo da eine erhöhte Ablenkung statt findet.
    Wäre es für dich also korrekt wenn der Jenige eine Halterung für sein Handy im Bereich installiert hätte in der er es gehalten hätte?

  • Wie wär's, wenn die Person einfach für seine Taten Verantwortung tragen würde? Und nicht ein Riesenfass aufmacht und die Behörden, Versicherung und Polizei belästigt wegen eines Punkts und 60€. Ist dieser Punkt kritisch? Umso mehr dazu stehen.
    So sind halt die Gesetze. Man darf das Handy eben nicht in der Hand haben. Dass es in 99% der Fälle ungefährlicher als Oma Brunhilde am Steuer, ist klar. Aber so ist das nun mal und 1%, wo richtig was schief geht, gibt es nun auch.

  • Da du keine Argumente nennst sondern immer nur wieder Vorurteile gehe ich davon aus, dass du keine mehr vorzubringen hast.
    Ich kann mich nur wiederholen, was ist daran verwerflich statt dem Schaltknüppel anzufassen seine Hand als Halterung zu verwenden?
    Die Person hatnicht gesimst oder was auch immer, nur in regelmäßigen Abständen auf den Bildschirm geguckt wie man es sonst auf den seines Navis macht.


    Des Weiteren hatte ich nicht nach der moralischen Seite der Situation aus deiner Sicht gefragt, sondern ob euch vergleichbare Fälle bekannt sind in denen es zu einem Ergebnis kam, welches Euch bekannt ist.


    Aber laut der Aussagen hier sind ja die meisten in diesem Forum perfekt und achten stets alle Regeln die die StVO so vorgibt.
    Dann bitte auch bei 50 höchstens 50 fahren, ansonsten würde ich die betroffenen Personen bitten mir keine gesetzliche Wilkür oder unmoralisches Handeln vorzuwerfen.


    Ich denke, dass die Aussage, dass die Person den Schlamasel ausbaden muss vollkommen richtig ist, alles andere wäre für mich zwar moralisch vertretbar wäre allerdings gesetzliche Wilkür.
    Und nein es ist sein erster Punkt

  • ch kann mich nur wiederholen, was ist daran verwerflich statt dem Schaltknüppel anzufassen seine Hand als Halterung zu verwenden


    Verwerflich ist daran gar nichts, es ist nur VERBOTEN und Zuwiderhandlung ist mit einer Strafe belegt.
    Das wusstest du vorher also hast du sogar mit Vorsatz gehandelt. Deshalb würde ich da mal gaaaanz kleine Brötchen backen :)

  • Ich rede jetzt einfach mal von mir, kann ja nach Bedarf gelöscht werden, wobei es sich ja nicht um eine Rechtsberatung handelt.
    Ich habe ja eingesehen, dass ich die Schuld auf mich nehme.
    Alles andere wäre kein korrektes Verhalten welches ich auch von anderen Bürgern erwarte.
    Was mich stört ist das hier User meinen dass die Haltung des Handys während der Fahrt einer geistigen Minderfähigkeit gleich kommt und es extremst gefährlich sei.

  • ch sehe moralisch ehrlich gesagt kein Problem, ein Navi darf die Person halten aber Handy auf der Navisoftware läuft nicht.


    Kann der Polizist später mit 100%iger Gewissheit sagen, dass es sich um ein silbernes iPhone oder ein silbernes Falk Navi in der Hand gehandelt hat?


    Ein mobiles Navi während der Fahrt in der Hand zu halten ist genauso verboten. Ich finde gerade das Urteil nciht, aber auch hier gilt mitlerweile, dass es sich in einer dafür vorgesehenen Halterung befinden muss. Genau aus dem von dir genannten Grund, dass da kein Unterschied erkennbar ist.

  • @lukas238:

    Bestünde für den Beschuldigten irgendeine Chance auf Erfolg oder ginge es dem Anwalt nur um das Mandat unabhängig von dessen Erfolgsaussichten.

    Ja, es bestehen nicht unerhebliche Erfolgsaussichten für eine Verteidigung.
    Selbstverständlich geht es einem Anwalt auch um ein Mandat, da ein Anwalt wie ein kleines Wirtschafts-Unternehmen zu sehen ist, er muss also wirtschaftlich arbeiten, sprich Umsatz machen. Dies steht den Erfolgsaussichten der Verteidigung jedoch nicht entgegen. Da es in OWi-Sachen, deren Einspruch von der Behörde in 99% der Fälle sowieso verworfen wird, praktisch immer (!) zu einer Gerichtsverhandlung kommt, wo man sich unter gar keinen Umständen selbst verteidigen sollte, rate ich dir dringend, dich eines Anwalts zu bedienen. Inbesondere, wenn eine RSV vorhanden ist.

    Da man im Internet liest das bereits in der Ermittlungsakte auf S. 1 bei dieser Art von Verstößen steht dass der Einspruch keinen Erfolg hat.

    Zunächst ist dies eine verzerrte Darstellung, die keinerlei Einfluss auf deine Situation hat.
    Sicherlich ist es richtig, dass die Behörde (also hier die zuständige Bußgeldstelle des Landes) 99% aller Einsprüche verwirft - aber was soll man auch anderes erwarten, es geht hier schließlich um viel Geld. Das die Behörde (also Gegenseite) davon ausgeht, dein Einspruch (der von deinem Anwalt verfasst wurde) keinen Erfolg habe, hat nichts damit zu tun, welche Meinung sich später der verhandelnde Richter bilden wird.

    Ich sehe moralisch ehrlich gesagt kein Problem, ein Navi darf die Person halten aber Handy auf der Navisoftware läuft nicht.

    Richtig, alle Geräte, die keine Mobil- oder Autotelefone sind, dürfen aufgenommen werden.
    Dabei ist zu bedenken, dass es durchaus Richter gibt, welche diese Abgrenzung (zu Recht) kritisch sehen: denn ob ich beim Fahren Zeitung lese oder mein Handy aufnehme - beidem dürfte ein hohes Risiko immanent. Doch nur letzteres ist strafbewehrt. Sollte also glaubhaft gemacht werden können, dass es nur ein Falk-Navi statt einem Handy war, würde dies in einer Belehrung aber Einstellung des Verfahrens enden.

    Kann der Polizist später mit 100%iger Gewissheit sagen, dass es sich um ein silbernes iPhone oder ein silbernes Falk Navi in der Hand gehandelt hat?

    Nein, das kann er unter gar keinen Umständen. Insbesondere, wenn nur ein Zeuge vorhanden ist. Dazu muss man sagen, dass die Beweiswürdigung durch den Richter vorgenommen wird. Hier wäre es sinnvoll, die Verhandlung möglichst weit zu verschieben, dies erreicht dein Anwalt durch vorgerichtliche Schritte (Akteneinsicht, Einspruch, Einspruchsbegründung separat bla bla bla) und durch Antrag auf Terminsverschiebung. Sollte bei einem gut beschäftigten Anwalt kein Problem sein, weil er häufig andere Termine vorschieben kann (oder so legen kann, dass er sie als Grund angeben kann, Familiensachen etwa gehen gerne vor).
    Bei der Verhandlung stellt sich dann die Frage, wie glaubwürdig der Polizist noch ist. Dieser wird 1:1 die Ermittlungsakte zitieren, weil er sich nach ein paar Monaten natürlich nicht mehr erinnern kann. Die Ermittlungsakte wird den tatsächlichen Sachverhalt aber nicht ganz wahrheitsgemäß wiedergeben, hier bieten sich Angriffspunkte.
    Auch ist hier fraglich, ob sich der Betroffene z.B. vor Ort eingelassen hat oder überhaupt als Betroffener belehrt wurde. Falls die Anzeige gefertigt wurde, ohne dass du vorher vor Ort dazu angehört wurdest bietet dies weitere Möglichkeiten, wobei auch eine Vernehmung vor Ort Angriffspunkte ergeben kann.

    im Gesetzestext ist mWn die Rede von "Mobiltelefon bedienen" - nicht von Handy halten oder Navi bedienen...

    Jein. Das Aufnehmen von Mobil- und Autotelefonen ist untersagt.

  • LZM
    Vielen Dank für deine ausführliche Und distanzierte Antwort.
    Ich werde es mir sehr gut überlegen, ob es sich lohnen wird den Papierkrieg auf mich zu nehmen, Urlaub für die Verhandlung und evtl. für Termine beim Anwalt zu nehmen etc.
    Denke allerdings, dass ich nicht der Typ dafür bin auf einmal zu behaupten, dass ich das Handy nicht genutzt habe oder es sich um ein Navigationsgerät gehandelt hat.



    Evtl. ist es auch nicht irrelevant zu erwähnen, dass selbiger Polizist mir auch vorgeworfen hat ich führe ohne Fahrerlaubnis, nachdem er eine offensichtlich falsche Abfrage gemacht hat, hinsichtlich der Gültigkeit meines Führerscheins.
    Das es sich offensichtlich um einen Fehler gehandelt hat, habe ich bewiesen indem ich am nächsten Werktag eine schriftliche Bestätigung des StVA eingeholt habe, das meine Fahrerlaubnis die volle Gültigkeit ohne Einschränkung hat.


    Die Aussage vor Ort hinsichtlich des Tatbestandes der Benutzung des Mobiltelefons während der Führung eines KFZ habe ich abgelehnt.


    @AlexBin


    Sprichst du aus eigener Erfahrung ? :)