@lukas238:
Ist die Benutzung des iPod erlaubt ?
Selbstverständlich. Nur Mobil- oder Autotelefone (eine Telefonfunktion muss vorhanden sein) dürfen nicht aufgenommen/in Betrieb genommen werden. Mir sind Fälle bekannt, in denen Beschuldigte sich erfolgreich derart verteidigten, dass sie anführten, sie hätten z.B. einen iPod statt einem iPhone, ein Becker Navi, statt einem Samsung usw. in der Hand hielten.
Richter lassen die Betroffenen dann oft deren eigene Kosten tragen (also für den Rechtsanwält, entfällt in deinem Fall dank RSV), quasi als Belehrung, dass auch ein iPod gefährlich sei. Dennoch kann so etwas in einer Einstellung enden, wenn die Zeugeneinvernahme des Polizisten wenig ergiebig ist (Widersprüche, weil dieser sich an die Ermittlungsakte hält).
Die Erfolgsaussichten muss man im Einzelnen von der Ermittlungsakte abhängig machen. Ein Anwalt sollte dies gut beurteilen können.
Habe keine Aussage gemacht.
Das beste, was du tun konntest. Bleib unbedingt bis zur mündlichen Verhandlung dabei.
Vielleicht lässt der Polizist die Anzeige ja auch sein
Zu 99,9% nicht.