Parkrempler an Mietwagen
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Wurde denn eine SB i. H. v. 1.000,00 EUR vertraglich vereinbart? Ich habe das jetzt nicht genau durchschaut, lese aber etwas von 600,00 EUR SB. Wenn du dem nicht nachträglich zustimmst (Nebenabrede), dann können die auch nicht einfach mehr verlangen, als vertraglich vereinbart, von dem Quatsch mit der Steuer mal ganz abgesehen.
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Okay, eventuell wieder unglücklich ausgedrückt. In meinem Fall bleibt es bei 600€, wie auch in den AGB steht. Mein Schaden war ja auch geringer als 1000€, wenn dann müsste ich den bezahlen. In Zukunft wird die wohl aber auf 1000€ angehoben werden. Wann und warum das passiert, werde ich dann noch in Erfahrung bringen.
Evtl. liegt die SB seitens der Versicherung bei 1000€ und die DeTeFleet trägt selber 400€, wobei das auch eher Quatsch wäre.Mein Fall zusammengefasst:
- SB wurde fälschlicherweise besteuert
- Ich bekomme die Steuern zurückerstattet
- Irgendwann in Zukunft wird die SB angehoben, global für alle MieterAber wie gesagt, genaues erfahre ich dann vermutlich im Laufe der nächsten Woche, wenn ich eine Rückmeldung von der zuständigen Person bekomme. Ich werde dann auch nachfragen, was jetzt letztlich die Erstattung ausgelöst hat, mein Eindruck war eher, dass der RSA (der wohl schon mit dem Zuständigen gesprochen hat) das auf die AGB und damit die Preisabgabenverordnung bezog und nicht auf die Tatsache, dass auf SB im Allgemeinen keine Steuern anfallen.
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Sorry für den Doppelpost, aber ich kann meinen Beitrag nicht mehr editieren.
Das ganze Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, mir wurden die Steuern zurück überwiesen.Danke nochmal für alle Antworten, meinerseits kann dieses Thema geschlossen werden.
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Schon peinlich für ein professionelles Mietwagenumternehmen, wenn da fälschlicherweise Steuern ausgewiesen werden.
Wer zu unrecht USt ausweist, schuldet diese im Übrigen auch, 14c UStG, ich hoffe für DeTeFleet, dass du auch eine korrigierte Rechnung bekommen hast, sonst steht seitens DeTeFleet noch eine Steuerverkürzung im Raum.
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Eine korrigierte Rechnung gab es bisher nicht. Ich will aber nicht ausschließen, dass die noch kommt.
Ich muss auch gestehen, dass ich zwar ein grundlegendes Verständnis des Steuerrechts habe, aber bei weitem nicht alle Folgen für mich oder oder Unternehmen abschätzen kann. Dazu zählt auch, was dem Unternehmen für Schäden enstehen können, bzw. wo ich da Ansatzmöglichkeiten habe. -
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Es ist nicht dein Problem. Wer die Steuer falsch ausweist, der schuldet sie auch, mithin DeTeFleet.
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Erstattet wurden mir die Steuern ja schon, damit ist dann doch alles durch, oder nicht?
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Für dich ja.
Für DeTeFleet gilt 14c UStG, wonach die Steuer geschuldet ist, sobald sie unberechtigterweise ausgewiesen wird. Es muss dann ein Berichtigungsverfahren durchgeführt werden, um die Steuerschuld zu beseitigen, das hat dich aber alles nicht zu interessieren und tangiert dich nicht, dass ist deren Problem. Wenn das Berichtigungsverfahren nicht durchgeführt wird, dann muss DeTeFleet die Steuer bezahlen, obwohl sie nicht angefallen ist, einfach nur weil sie sie fälschlicherweise ausgewiesen haben.
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