Parkrempler an Mietwagen

  • Moin,


    Das ist mein erster Post hier, sollte also noch nicht alles passen, einfach einen Hinweis hinterlassen.


    Zur Situation:
    Ich war mit einem Mietwagen meines Arbeitgebers privat unterwegs (firmeneigen, nicht extern). Das ganze wurde offiziell auch privat gemietet und ist soweit in Ordnung. Jetzt ist es zu einem Parkrempler gekommen (Streifschaden an Tiefgaragenpfeiler). Der Schaden beläuft sich auf 662€ netto, damit werden für mich die 600€ Selbstbeteiligung fällig. Zum Schaden habe ich jetzt keine Fotos parat, im Prinzip warens aber Kratzer in einem etwa 5x5cm großen Quadrat an einer der hinteren Türen und dem Kotflügel + bisschen was am Türgriff. Laut Werkstatt bis zur Grundierung und entsprechend wurde nachlackiert (was genau gewesen ist erfahre ich dann mit der Rechnung, die noch kommt).


    Prinzipiell gehts mir jetzt nur um die steuerliche Frage. Wenn ich nicht falsch informiert bin, sind Selbstbeteiligungen wie Versicherungsentschädigungen zu behandeln und damit steuerfrei, korrekt?
    Aktuell werden nämlich der Mietwagenpreis + SB + Steuer von meiner CC abgebucht. Sollte jetzt nur der Mietwagen versteuert werden und die SB kommt netto obendrauf entsteht ein Preisunterschied von gut 125€. Laut Vermieter muss die SB jedoch versteuert werden, stimmt das?
    In deren AGB ist nur die Rede von der SB in Höhe von 600€, ob brutto oder netto ist nicht genannt.


    Danke schonmal :)

  • Gut, danke. Bin also schon mal nicht der einzige, der dieser Meinung ist.
    Die Frage ist jetzt nur, wie ich das dem Vermieter klar machen kann, den 125€ sind schon (zumindest für mich) viel Geld. Gibts dazu entsprechende Auszüge aus dem Steuerrecht?
    Oder ist es so, dass ich das ganze inkl. MwSt bezahle und dann bei der Steuerklärung zurückbekomme?

  • Die SB beträgt 600,-- €


    Umsatzsteuerlich passiert hier garnix!



    Es sei den du bist selbst Unternehmer und kannst die Vorsteuer abziehen.Dann wäre es günbstiger wenn der Schaden netto weniger als 600,-- € betragen würde den voll zu übernehmen.



    Hier jedoch zahlt Unternehmer wie Privatmann 600,-- € und zwar ohne Umsatzsteuer da es sich hier um einen Schadenersatz handelt.

  • Ich werde beim Vermieter nochmal anmerken, dass in der AGB die SB korrekt aufzuführen ist, sprich entweder soll da dann 600 netto oder 600 brutto stehen. Es gibt auch ein Reduzierung auf 476€ brutto, da stehts zumindest schonmal drin.


    Habe mich jetzt auch nochmal etwas bzgl. der Versicherungssteuer und dem Selbstbehalt eingelesen. Das war ja etwas, dass Schäuble zum 1.1.13 umsetzen wollte, jedoch finde ich keine Meldung die besagt, dass dieser Plan auch tatsächlich umgesetzt wurde. Im Gegenteil, es gibt sowohl Berichte, die von dem Plan erzählen, jedoch auch einige, laut denen der Plan voraussichtlich nicht umgesetzt wurde.
    Jetzt hängt es natürlich davon ab, ob das umgesetzt werde oder nicht. Falls nicht, müsste ich ja nur die 600€ bezahlen, falls doch sinds 714€.


    Ich werde wohl auch nochmal einen befreundeten Finanzberater befragen, mal schauen was der dazu sagt.


    EDIT: Vermieter ist die DeTeFleet.

  • Evtl. ist es falsch deklariert, es fällt auf Versicherungsleistungen keine abziehbare Vorsteuer sondern Versicherungssteuer an, welche ebenfalls in der Höhe von 19% liegt



    Julius-Cäsar



    Versicherungsleitungen unterliegen nicht der Versicherungssteuer sondern nur Versicherungsbeiträge (Ausnahme Kranken, Lebens, Erwerbsunfähigjkeit und Arbeitslosenversichung).



    Interessant hierbei bis 1988 war die noch 5% also in 27 Jahren 380% Erhöhung :(

  • Sampox: Nein, ich habe keine Minderung abgeschlossen, die 600€ sind an sich korrekt.


    scdhn: Korrekt, in der Zusatzpreisliste steht die TK/VK brutto. Was genau meinst du mit dem Angebot für Privatkunden?
    Ich bin ein Privatkunde, sprich ganz normaler Arbeitnehmer. Mag in meinem ersten Post eventuell etwas verwirrend gewesen sein.
    Gemeint ist, dass ich mit einem Flottenfahrzeug (Mietewagen) der DeTeFleet unterwegs war und nicht mit einem über die Firma (Telekom) angemieteten Fahrzeug bei Sixt oder sonstwo.


    Im Prinzip gehts mir auch nicht um die Summe der SB, sondern lediglich darum ob da nun jetzt für mich als Privatkunden wirklich noch Steuern anfallen oder nicht.

  • Es ist egal ob Privat oder Geschäftskunde, echte Schadenersatzansprüche sind nicht umsatzsteuerbar. Entweder ist die USt beim Geschädigten im Rahmen der Reparatur tatsächlich angefallen (der Geschädigte ist also auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt), dann ist diese einfach Teil des Schadens - oder eben nicht, dann darf die Schadenersatzforderung auch nicht mit Umsatzsteuer belastet werden.


    Eine verbindliche rechtliche Einschätzung kann und wird nur ein Anwalt nach Würdigung der gesamten Sachlage abgeben können. Ich persönlich würde in einer solchen Situation allerdings der Rechnung mit Verweis auf die fehlende Umsatzsteuerbarkeit von Schadenersatzforderungen widersprechen.

  • Soweit ich informiert bin, hat der Vermieter die Reparatur netto bezahlt, es ist also keine Steuer angefallen. Die Reparatursumme lag aber eben mit 662€ schon über den 600€ SB. Genauere werde ich dann aber vermutlich auch erst nach dem Wochenende wissen, sobald der Lackierer die Rechnung an die DeTeFleet übermittelt hat und sehe dann auch, was wie berechnet und bezahlt wurde.


    Aktuell wurde meine CC schon mit der kompletten Summe belastet, sprich den Mietwagenkosten + 714€ brutto SB. Mal schauen welche Antwort ich noch vom Finanzberater bekomme und dann muss ich sehen, wie ich wieder zu meinem Geld komme.

  • So, kurzes Update:
    - Antwort vom FInanzberater und einer Versicherung: SB ist steuerfrei.


    Hab mich jetzt mal direkt an den Vermieter gewendet und werde die Steuern erstattet bekommen, ob das jetzt aufgrund meiner Aussage bzgl. der Steuerfreiheit oder aufgrund des Hinweises bzgl. der Preisangabenverordnung war, weiß ich nicht genau.


    Danke auch nochmal an alle, die das hier unterstützt haben.


    Blöder Nebeneffekt: DeTeFleet wird die SB auf 1000€ anheben müssen.

  • Auch das ist aus steuerlicher Sicht völliger Blödsinn, was DeTeFleet da macht: die Unsatzsteuer wird ja für den Fiskus erhoben, das Unternehmen darf davon keinen Cent erhalten, mithin ist dieser Vorgang nicht vermögenswirksam für DeTeFleet, sie stehen also auch ohne Erhebung der USt nicht anders da vermögensmäßig.