Selbstbeteiligung bei unverschuldetem Unfall und Ärger mit leihwagenversicherung.de

  • Es geht dabei wohl einfach darum, festzustellen, ob die Höhe einer Forderung seitens der AV berechtigt ist. Ich glaube bei Avis hatten wir hier im Forum mal einen Fall, als bei einem Schaden (ich glaube es ging um eine Frontscheibe?) nach anfordern einer Kostenaufstellung plötzlich die Schadenssumme, die schon von der Kreditkarte abgebucht war, geringer ausfiel und es zu einer Erstattung seitens der AV kam.

  • Ja, das mit der Frontscheibe war ich. Mein Fall von damals hat einige Gemeinsamkeiten mit diesem hier, wenngleich sich bei mir alles innerhalb von Deutschland abgespielt hat.

    Kurzfassung:


    - Avis berechnet mir für einen (unstrittigen) Steinschlag in der Windschutzscheibe einer C-Klasse die volle SB in Höhe von 1.100 EUR und bucht den Betrag ohne weitere Belege von meiner Kreditkarte ab.

    - Ich melde den Fall der LWV, diese fordert eine Rechnung über die Reparatur oder einen Kostenvoranschlag.


    - Ich fordere die Dokumente bei Avis an und gerate dabei in einen Sumpf aus Gleichgültigkeit, unklaren Zuständigkeiten und irgendwelchen Drittfirmen, die für Avis die Schadensabwicklung übernehmen. Die Dokumente erhalte ich auf diesem Wege nicht.

    - Ich versuche, den strittigen Betrag von der Kreditkartenfirma zurückbuchen zu lassen, was mit Verweis auf die erteilte Vollmacht scheitert.


    - Mehr als einen Monat, nachdem mir der Schaden berechnet wurde, erhalte ich plötzlich den erhofften Kostenvoranschlag über 765 EUR, erstellt am Folgetag der Rückgabe. Avis stellt fest, dass sich zwischen meiner gezahlten SB und den tatsächlichen Kosten ein Differenzbetrag ergeben hat, welchen man mir erstatten wird.

    - Nachdem ich den Kostenvoranschlag bei der LWV eingereicht habe, erhalte ich ca. 2 Wochen später die Erstattung über den Rest.

  • Moin Moin an alle Mitleser,


    ich habe mich die letzten Tage nicht gemeldet, da es auch nichts wirklich Neues gibt. Es ist genauso, wie kirroyal beschreibt: Gleichgültigkeit und Nichtreaktion. Inzwischen habe ich den dritten Kanal angetriggert und Customer Service Avis UK eine E-Mail geschickt. Von dort habe ich eine Autoreplymail mit einer Ticketnummer bekommen und den Hinweis, dass sie überlastet sind und es mit einer Antwort dauern kann.


    Dieselbe E-Mail hatte ich schon an Avis.de geschickt, da diese im Rental Contract genannt ist. Ergebnis: Automatisierte Antwort und dann nichts mehr.


    Mein Brief an Avis UK sollte inzwischen dort längst eingegangen sein, aber ebenfalls keine Antwort.


    Wenn nun in den nächsten Tagen nichts kommt, werde ich den Tipp von chrisk75 angehen und mich an bvrla wenden. Hat damit schon jemand Erfahrung gesammelt?


    Und nochmal Frage zur LWV: Wenn ich nun von Avis gar keine Reaktion bekomme, kann sich die LWV immer noch auf den Standpunkt stellen, dass sie den Fall gar nicht weiter bearbeiten müssen, da sie die angeforderten Unterlagen nicht bekommen haben?


    Herzlichen Dank

  • Hast du denn zwischenzeitlich schon an deine KK eine strittige Forderung gemeldet?
    Eine Meldung kann ja nicht schaden, schon allein zur möglichen Fristwahrung.


    Ansonsten kam hier auch schon einmal der Hinweis: SMT kontaktieren, die antworten eigentlich immer und haben mir bei allen AVs auch schon immer gut weitergeholfen...


    Zu deiner letzten Frage: Ja natürlich, in den Bedingungen steht ja drin, dass sie Unterlagen nachfordern können. Wenn du die nicht bringst ist es ja klar, dass die sich das Geld wohl lieber sparen...

  • Zitat

    Sollten Wir weitere Unterlagen benötigen, und den gemeldeten
    Versicherungsfall dem Grunde und der Höhe nach prüfen zu
    können, werden Wir diese bei Ihnen anfordern. Sie sind
    verpflichtet, uns auch solche weiteren, gegebenenfalls benötigten
    Unterlagen vorzulegen, da andernfalls Ihre Deckungsansprüche
    nicht fällig sind

    AVB von LWV


    Also wie ich lese, können die nur die Dokumente einfordern, die für die bearbeitung des Falles wirklich notwendig sind. Ggf. empfehle ich dir den Versicherungsombudsmann, der könnte klären, ob das geforderte Dokument wirklich notwendig ist.