[SIXT] Reifenplatzer - Frage zum Widerspruch, Praxiserfahrungen

  • Hallo liebe Community!


    Ich habe dieses Jahr bereits drei mal
    einen Wagen bei SIXT gemietet. Auch nicht unbedingt die
    günstigsten...Einen Audi A4 Avant, Mercedes SLK
    Roadster, Audi A3 Cabrio...beim dritten mal hatte ich
    leider ein Problem.


    Nach einigen km auf der Autobahn platzte der
    vordere linke Reifen. Ich konnt den Wagen von der Autobahn führen und
    informierte den Schadensservice.
    Eine ca. 4cm lange Schadstelle war
    auf der inneren Flanke zu sehen, das natürlich auch das Pannen Set
    überfordert. Da ich selber KFZ Diagnosetechniker bei Toyota bin, habe
    ich direkt bei der nächsten VAG Werkstatt nachgefragt, ob diese ein
    Notrad 5x112 57,1 vorrätig haben oder mir eins leihen könnten, ich wäre
    mit dem Taxi hingekommen, hätte Pfand hinterlegt, oder gezahlt, und dann
    den Wagen selber zur Werkstatt gefahren. Das wäre allemal günstiger als
    ein Abschlepper. Hatten angeblich nichts da. Da im Wagen nun leider
    kein Notrad vorhanden war (Cabrio), musste der Schadensservice den
    Abschleppdienst beordern. Der Tank war natürlich halb leer. Dieser wurde
    mir auch später eben mit dem bekannten Aufschlag berechnet. Ich hatte
    ja leider keine Gelegenheit mehr zu tanken. Und hätte der Wagen ein
    Notrad gehabt (Laut unserem Teilekatalog war auch für das Cabrio eins
    bestellbar) hätte ich zumindest meine Fahrt fortsetzen können.


    Naja lange Rede ohne Sinn...Nach zwei Monaten erhielt ich die Rechnung, und
    mir werden nun gut 360 EUR berechnet (inkl. 140 EUR Abschleppkosten)


    Ich hatte nur eine TK.


    Nun ist es so...es ist mir durchaus bekannt, das ich für Reifenschäden
    hafte. Wenn ich mir etwas reinfahre, sehe ich das noch ein, das ist eben
    Pech. Aber die aufgeplatzte Reifenflanke macht mir doch Gedanken. Wir
    haben es in unserer Werkstatt gelegentlich auch mit ähnlichen
    Reifenplatzern zu tun und haben auch schon öfters Materialfehler beim
    Hersteller bzw. Distributor angezeigt und auch Zustimmung erhalten.


    Mir geht es darum, das ich persönlich finde, das es m.E. keinen Beweis
    dafür gibt, ob hier nicht vielleicht doch ein Materialfehler vorlag oder
    eine Vorbelastung (Bordstein zu weit hochgefahren, etc.). Natürlich
    KANN es auch ein Fremdkörper gewesen sein, klar. Aber eben dieser
    schwammige Sachverhalt gefällt mir nicht. (Luftdruck war übrigens okay)


    Worum es mir jetzt geht: Ich habe noch keinen Widerspruch eingelegt, sondern
    möchte erstmal von Euch erfahren, ob es Praxiserfahrungen zur
    Einstellung des Falls bei Reifenschäden speziell bei Reifenplatzern ohne
    ersichtliche Fremdkörper, nach Widerspruch gibt, oder ob standardmäßig
    darauf beharrt wird, sich die Kosten vom Mieter wieder zu holen!


    Hier ein Bild des Reifens:
    ##mod: Bild entfernt, bitte keine externen Hoster benutzen. ##



    Ich danke für Eure Hilfe!


    Gruß,
    Benny

  • Durchaus eine Interessante Frage. Gerade weil es auf der Innenflanke ist, hätte man einen Vorschaden/Vorbelastung am Reifen gar nicht sehen können.


    Bist du Mitglied im ADAC? Dann wäre die kostenlose Erstberatung eine gute Anlaufstelle. Es gibt Urteile bezüglich unvorhersehbarer Schäden, für die der Mieter nichts kann und daher nicht zwangsläufig haften muss. Hierbei geht es jedoch um Steinschläge, lässt sich aber evtl. auch auf deinen Fall anwenden, der Anwalt wird mehr wissen.

  • Hi und danke für Deine Antwort!


    Ich selber bin kein Mitglied im ADAC, da ich, flapsig gesprochen, normalerweise alles selbst machen kann, bzw. wenn ich mal mit meinem Privatwagen nachts irgendwo in der Pampa liegen bleiben sollte, ich mir unseren eigenen Abschlepper holen kann, bzw. am nächsten Tag! ^^


    Ich werde in jedem Fall mal den Weg zum Anwalt gehen, da ich gern einen stichfesten, überzeugenden und förmlich sowie sachlich korrekten Widerspruch einlegen möchte, der vielleicht auch schonmal dem ganzen direkt etwwas Nachdruck verleiht.
    Welche Art von Anwälte könnt Ihr für diesen Bereich empfehlen? Vertragsrecht? Strassenverkehr? Oder gibts Spezialisierungen?


    Danke und Gruß,
    Benny

  • Ich kann mich auch irren, aber kann es sein, dass ein Autovermieter nicht so eine Art "Mobilitätsgarantie" hat, d.h. dass wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist, ein neuer herangeschafft werden muss? Eigentlich dürften doch dann auch keine Abschleppkosten berechnet werden...

  • Da der Wagen nur 5 Monate alt war, kann man aber ziemlich davon ausgehen, das der Audi die VAG Mobilitätsgarantie besitzt. Ich bin auch davon ausgegangen, das dann das abschleppen eben nicht das Problem sei. Allerdings...Reifenschaden...und die Mobilitätsgarantie? Ich kenne die VAG Richtlinien nicht!

  • Ich kann mich auch irren, aber kann es sein, dass ein Autovermieter nicht so eine Art "Mobilitätsgarantie" hat, d.h. dass wenn der Wagen nicht mehr fahrbereit ist, ein neuer herangeschafft werden muss? Eigentlich dürften doch dann auch keine Abschleppkosten berechnet werden...


    Korrekt. Als ich mit dem 5er liegen geblieben (oder eher stehen geblieben -> kaputtes Steuergerät) bin, hat man mir keinen Cent berechnet.
    Es kam direkt ein BMW Techniker zu mir, der dann den Abschlepper gerufen hat und mir ein Ersatzfahrzeug in Form eines Werkstattersatzwagen von BMW angeboten hat. Da es sich um einen Garantiefall gehandelt hat, wäre der Ersatz (übrigens auch ein 530dT) kostenlos gewesen.
    SIXT war aber wegen ihrer Mobilitätsgarantie so nett und haben mir dann ein Taxi zur nächsten Station angeboten (der Abschlepper hat uns dort dann rausgelassen) und uns dann ein Ersatzwagen bereitgestellt - ein Opel Corsa.


    Um das ganze auf dein Problem zurückzuführen würde ich fast sagen, dass derjenige für die Abschleppkosten aufkommen sollte, der den Abschlepper ruft - und mit dem Blick auf die Mobilitätsgarantiesehe ich hier eindeutig den Vermieter in der Pflicht. Und bei einem solchen Schaden bei einem Mietfahrzeug gehe ich nicht von einem selbst verursachten Schaden aus - sondern eher etwas, wie von dir angesprochen, von einem Materialfehler o.Ä..
    Bei Schäden auf der Lauffläche wäre das ja was anderes.


    Generell muss ich aber sagen, dass die Sixt Assistance zur später Stunde nicht der optimale Ansprechpartner ist, weil denen a) nur begrenzte Mittel zur Verfügung stehen und sie b) recht lange zur Problemlösung brauchen. Von den vielen kostenpflichtigen Anrufen, die ich selbst bei denen tätigen musste mal abgesehen.

  • Eigentlich ist's ziemlich einfach:
    War der Schaden schon vorher "angelegt", d.h. das Auto war nicht mangelfrei als du es übernommen hast, haftet Sixt, andernfalls du.


    Problematisch wird halt das nachweisen. Sixt findet sicherlich n Gutachter der bestätigt, dass der schaden frisch ist. Dann musst du n Gegengutachten holen und dann kommt's drauf an wem der Richter glaubt und wenn du keine Rechtsschutz hast, wird#s teuer wenn du verlierst. (nicht so arg, aber ein paar hundert euro schon).


    Ich würde es als Lehrgeld akzeptieren und mich informieren, wie ich möglichst günstig an eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung komme.

  • Halte es wie Svaeni.
    Den Schaden bezahlen und sich entweder eine KK mit VK oder die LWV anschaffen.
    Hilft dir im aktuellen Fall nichts, schützt aber vor bösen Überraschungen.
    Ich meine dass eine Amex sogar eine Verkehrs RSV hat.


    p.s. Den Hinweis dass du immer "nicht die billigsten" Fahrzeuge gemietet hast ist pure Prahlerei und beeindruckt
    weder das Forum noch Sixt:)

  • Moin!


    Es als Lehrgeld einfach ohne Widerspruch abstempeln werde ich es sicher nicht! Denn wenn es wirklich nicht mein verschulden ist, sehe ich es auch nicht ein, einfach Geld zu verschenken. Darauf sind die Firmen natürlich aus!
    Immerhin versucht natürlich jede Firma ertsmal, die Kosten zurück zuholen.
    In unserer Firma ist das nicht anders...
    Zumal ja auch User hier sagen, das eventuell doch eine Chance bestehen KÖNNTE, mit dem entsprechenden Urteil!
    Natürlich kann ich es nicht beweisen...aber einfach so hinnehmen, bei nicht klarem Hergang, sollte man es auch nicht!


    Eine Verkehrsrechtsschutz habe ich, nutzt mir aber bei Mietwagen oder Fremdfahrzeugen nichts, da sie, wie die meisten
    Verkehrsrechtsschutzversicherungnen, fahrzeuggebunden ist. Was eigentlich Blödsinn ist...


    Als Prahlerei war es nicht angedacht, zumal das ja keine besonderen Luxusautos sind, und die Stammuser hier ja auch 150.000 EUR Autos
    mieten, sondern eher, das ich eben dieses Jahr keine Matiz für 50 EUR gemietet habe, sondern etwas teurerer, in der Hoffnung, das mir SIXT
    aus Kulanz da vielleicht ETWAS entgegenkommt, wenn man in zwei Monaten schon über 1500 EUR bei ihnen gelassen hat.


    Ich sehe auch ein, das ich als Neuser und jemand, der nicht so oft mietet, hier nicht gegen die erfahrenen Stammuser anstinken kann bzw. das eben die User hier extrem viel mieten und da entsprechende finanzielle Unabhängigkeit hintersteht, so das eben 4 oder 500 EUR VK oder Schaden nichts ausmachen; anders als bei mir!


    Mir ging es eben nur darum, ob jemand Praxiserfahrungen mit Reifenplatzern bem Widerspruch hat! Das war meine ursprüngliche Frage!



    Danke und Gruß,
    Ben

  • Wer nur mit eine Haftpflichtversicherung ein Auto mietet, haftet eben auch für unverschuldete Schäden. so ist das leben.


    1500 € ist für Sixt ein Witz. Ich miete 50 Mal im Jahr bei denen und selbst da kommt man nicht entgegen.


    Du kannst jetzt natürlich rumstänkern, die Leute die dir hier einen guten Rat geben ankacken und bei Sixt auf die Blacklist wandern. Das ändert an den Tatsachen aber nichts. Einen "Widerspruch" gegen Rechnungen gibt es im Übrigen nicht. im Zivilrecht kannst du frühestens dem Mahnbescheid widersprechen.

  • Wer nur mit eine Haftpflichtversicherung ein Auto mietet, haftet eben auch für unverschuldete Schäden. so ist das leben.


    1500 € ist für Sixt ein Witz. Ich miete 50 Mal im Jahr bei denen und selbst da kommt man nicht entgegen.


    Du kannst jetzt natürlich rumstänkern, die Leute die dir hier einen guten Rat geben ankacken und bei Sixt auf die Blacklist wandern. Das ändert an den Tatsachen aber nichts. Einen "Widerspruch" gegen Rechnungen gibt es im Übrigen nicht. im Zivilrecht kannst du frühestens dem Mahnbescheid widersprechen.


    Das mit der Blacklist bei "rumstänkern" ist doch aber auch weit hergeholt oder? Nicht als Angriff verstehen. Ich habe schon einige Male "rumgestänkert" und das auch erfolgreich, wer in Deutschland einfach zahlt hat meiner Erfahrung nach selbst Schuld. Auch aus eigener Erfahrung aus meinem Berufsleben würde ich das so sehen, wie viele Rechnungen, Aufforderungen und Mahnungen ich schon für meinen Arbeitgeber verschickt habe, von denen ich mehr oder weniger wusste, dass wir diese bei Gegenwind nicht durchsetzen würden...

  • BennyT23: Den besten Tipp, den man dir geben kann: Geh zu einem Anwalt und lass dich beraten. Selbst wenn es hier jemanden mit solchen Erfahrungen gibt, ist bei dir dennoch ein sehr spezieller Fall. Bei dem Schadenswert kostet dich eine Erstberatung 30€ - 50€. Und selbst wenn der Anwalt sagt, dass du gute Chancen hast, legst du die 360€ nicht für Sixt auf den Tresen, sondern wahrscheinlich für den Anwalt.


    Ohne Anwalt könntest du höchstens die Abschleppkosten anfechten und schauen, was Sixt sagt, warum sie die Kosten auf dich abwälzen.


    Ansonsten: Lies dich für zukünftige Mieten ins Forum ein und wenn du mehrmals im Jahr mietest, ist vielleicht die American Express BMW Premium Card Gold etwas für dich. (Verkehrsrechtschutz und Mietwagenvollkasko jeweils ohne Selbstbeteiligung und ohne Einschränkung des Fahrzeugs)

  • Hi Ignatz und danke für die freundliche Antwort!


    Mein Anwalt für Verkehrsrecht, der mich mal ein einem Fall vertreten hat ist informiert und schaut sich das mal an.
    Es ist zwar nicht von der Versicherung gedeckt aber er meldet sich dann bei mir.


    ich halte Euch auf dem Laufenden!


    Danke und Gruss
    Ben

  • So. Es gibt Neuigkeiten!


    Der Anspruch wurde nach einer mehr als ausführlichen Darlegung meiner Ansicht fallengelassen!
    Ich habe auch bereits wieder einen Wagen bei SIXT gemietet, dieses mal mit Vollkasko!


    Ich kann also nur empfehlen, bei Schadensforderungen, bei denen nicht wirklich nachgewiesen werden kann, wer ihn verursacht hat bzw. ob man dafür haften muss, Einspruch einzulegen!


    Danke und Gruß,
    Ben