Hallo liebe Community!
Ich habe dieses Jahr bereits drei mal
einen Wagen bei SIXT gemietet. Auch nicht unbedingt die
günstigsten...Einen Audi A4 Avant, Mercedes SLK
Roadster, Audi A3 Cabrio...beim dritten mal hatte ich
leider ein Problem.
Nach einigen km auf der Autobahn platzte der
vordere linke Reifen. Ich konnt den Wagen von der Autobahn führen und
informierte den Schadensservice.
Eine ca. 4cm lange Schadstelle war
auf der inneren Flanke zu sehen, das natürlich auch das Pannen Set
überfordert. Da ich selber KFZ Diagnosetechniker bei Toyota bin, habe
ich direkt bei der nächsten VAG Werkstatt nachgefragt, ob diese ein
Notrad 5x112 57,1 vorrätig haben oder mir eins leihen könnten, ich wäre
mit dem Taxi hingekommen, hätte Pfand hinterlegt, oder gezahlt, und dann
den Wagen selber zur Werkstatt gefahren. Das wäre allemal günstiger als
ein Abschlepper. Hatten angeblich nichts da. Da im Wagen nun leider
kein Notrad vorhanden war (Cabrio), musste der Schadensservice den
Abschleppdienst beordern. Der Tank war natürlich halb leer. Dieser wurde
mir auch später eben mit dem bekannten Aufschlag berechnet. Ich hatte
ja leider keine Gelegenheit mehr zu tanken. Und hätte der Wagen ein
Notrad gehabt (Laut unserem Teilekatalog war auch für das Cabrio eins
bestellbar) hätte ich zumindest meine Fahrt fortsetzen können.
Naja lange Rede ohne Sinn...Nach zwei Monaten erhielt ich die Rechnung, und
mir werden nun gut 360 EUR berechnet (inkl. 140 EUR Abschleppkosten)
Ich hatte nur eine TK.
Nun ist es so...es ist mir durchaus bekannt, das ich für Reifenschäden
hafte. Wenn ich mir etwas reinfahre, sehe ich das noch ein, das ist eben
Pech. Aber die aufgeplatzte Reifenflanke macht mir doch Gedanken. Wir
haben es in unserer Werkstatt gelegentlich auch mit ähnlichen
Reifenplatzern zu tun und haben auch schon öfters Materialfehler beim
Hersteller bzw. Distributor angezeigt und auch Zustimmung erhalten.
Mir geht es darum, das ich persönlich finde, das es m.E. keinen Beweis
dafür gibt, ob hier nicht vielleicht doch ein Materialfehler vorlag oder
eine Vorbelastung (Bordstein zu weit hochgefahren, etc.). Natürlich
KANN es auch ein Fremdkörper gewesen sein, klar. Aber eben dieser
schwammige Sachverhalt gefällt mir nicht. (Luftdruck war übrigens okay)
Worum es mir jetzt geht: Ich habe noch keinen Widerspruch eingelegt, sondern
möchte erstmal von Euch erfahren, ob es Praxiserfahrungen zur
Einstellung des Falls bei Reifenschäden speziell bei Reifenplatzern ohne
ersichtliche Fremdkörper, nach Widerspruch gibt, oder ob standardmäßig
darauf beharrt wird, sich die Kosten vom Mieter wieder zu holen!
Hier ein Bild des Reifens:
##mod: Bild entfernt, bitte keine externen Hoster benutzen. ##
Ich danke für Eure Hilfe!
Gruß,
Benny