Unfallbericht noch sinnvoll, oder eh zu spät?

  • Ok, hab beim Einparken im Parkhaus meinen Nebenmann gestreift, so groß scheint der Schaden nicht zu sein, sieht eigentlich nur nach Kratzern aus, aber schau wir mal was kommt. Mietwagen war von Hertz, und ich hätte den Unfall gleich der Polizei melden müssen, hab da aber nicht dran gedacht. (Ich weiß: schön blöd, hätte einfach nur auf den Zettel draufschauen müssen den die mir mitgegeben haben.)


    Frage wäre: bringt es jetzt überhaupt noch was einen Unfallbericht zu machen, oder soll ich einfach auf die Gegenseite warten und dann halt den Schaden bezahlen? An meinem Fahrzeug ist nicht groß was zu sehen, von daher komm ich damit vielleicht bei Hertz auch so durch, aber der andere Fahrer hat ein Leasingauto und muss den Schaden melden.


    Bei Hertz hab ich die Mietbedingungen "Haftungsbegrenzung (Es verbleibt eine Selbstbeteiligung)", kein "Supercover".

  • Ich habe den Mist schon hinter mir bezüglich angemessene Wartezeit wenn niemand am Fahrzeug ist.
    Ein Zettel etc. reicht nicht aus entweder man ruft die Polizei oder geht zur nächsten Polizeidienststelle.
    Innerhalb von 24 Std ist man meistens noch nicht im Bereich der Fahrerflucht unterwegs.

  • Das geht aus welcher Textstelle hervor?


    Edit: Fahr lieber zur Polizei sonst hast du garkeine Versicherung und kannst den Schaden der Gegenseite auch noch bezahlen.

    Ah sorry .- irgendwas vergisst man halt doch immer in der Beschreibung. Ich hab mit der Gegenseite alles dokumentiert und wir haben die Infos ausgetauscht, also bezüglich Fahrerflucht hab ich kein Problem. (Bin zwar blöd, aber so blöd glücklicherweise dann doch nicht. Und das würde ich dem Anderen auch nicht antun wollen.) Die Frage ist jetzt halt ob ich Hertz was davon erzählen soll (entsprechenden Bericht ausfüllen) oder ob ich mir das sparen kann, weil es eh nichts mehr bringt. Einerseits könnte ich auf Kulanz hoffen, andererseits würde ich vielleicht extra noch auf Kratzer hinweisen die sie mir vielleicht durchgehen lassen würden.

  • Selbst wenn ich nicht eh den Sachverhalt bei Hertz angeben würde, würde mich der ständige Gedanke "was ist, wenn die gegnerische Versicherung doch den Fahrzeughalter anschreibt" so sehr stressen, dass ich allein schon deswegen Hertz bescheid geben würde. Die Polizei fährt doch dafür eh nicht zu deinem Auto sondern legt höchstens ein Aktenzeichen an.

  • Selbst wenn ich nicht eh den Sachverhalt bei Hertz angeben würde, würde mich der ständige Gedanke "was ist, wenn die gegnerische Versicherung doch den Fahrzeughalter anschreibt" so sehr stressen, dass ich allein schon deswegen Hertz bescheid geben würde. Die Polizei fährt doch dafür eh nicht zu deinem Auto sondern legt höchstens ein Aktenzeichen an.

    Das ist ein guter Punkt, vielen Dank. So hab ichs jetzt auch gemacht.


    Vielen Dank auch an die Anderen die sich die Mühe gemacht haben mir was zu schreiben, nettes Forum hier. :)

  • Ich habe den Mist schon hinter mir bezüglich angemessene Wartezeit wenn niemand am Fahrzeug ist.
    Ein Zettel etc. reicht nicht aus entweder man ruft die Polizei oder geht zur nächsten Polizeidienststelle.
    Innerhalb von 24 Std ist man meistens noch nicht im Bereich der Fahrerflucht unterwegs.

    Das ist soweit ich weiß nicht richtig. Ich kann mich an einen Fall von meinem Großvater vor ein paar Jahren erinnern, bei dem er Vormittags beim Einkaufen ein anderes Auto schrammte und es nicht bemerkte (oder nicht bemerken wollte, der Schaden war nicht grade klein). Keine zwei Stunden später Stand die Polizei vor der Tür und nahm den Schaden samt seiner Aussage auf.
    Folge: die Wahl zwischen 3 Monaten Fahrverbot oder 1000€ Strafe. (Zahlen sind aus dem Gedächtnis, Größenordnung sollte aber stimmen)