Unbekannterweise ein EX-Vermietfahrzeug gekauft

  • Sperrfristen vom Hersteller, ehe der Wagen verkauft werden darf.


    Zumindest für Opel Mietfahrzeuge trifft das nicht zu. Ich kann als Opel Verkäufer junge, wie auch alte Opel Selbstfahrer Mietfahrzeuge von Opel ordern.


    Die 4,5 halb Monate Standzeit bedeuten doch nur, dass der vorher keinen Käufer gefunden hat.

  • Sperrfristen vom Hersteller, ehe der Wagen verkauft werden darf.


    Zumindest für Opel Mietfahrzeuge trifft das nicht zu. Ich kann als Opel Verkäufer junge, wie auch alte Opel Selbstfahrer Mietfahrzeuge von Opel ordern.


    Die 4,5 halb Monate Standzeit bedeuten doch nur, dass der vorher keinen Käufer gefunden hat.

    Wundert mich nur das der Wagen erst seit einer Woche im Netz war.

  • Weil die Kisten nach Ende ihrer Zeit als Mietwagen zunächst i.d.R. an den Hersteller zurückgehen und dann von den Händlern abgerufen werden können. Der könnte also eine Weile beim Hersteller gestanden haben, bevor er von "deinem" Händler bestellt wurde, und deshalb hatte dieser ihn erst seit einer Woche im Netz ;)

  • Was haltet ihr von der Aussage des Verkäufers, dass Sie den Vorbesitzer des Autos noch nicht kennen weil der Wagen erst frisch reingekommen ist? Das kann doch nicht sein oder?

  • Mal abgesehen davon: Ist der Ford, um den es hier geht, denn ansonsten in Ordnung? Also wäre er das Geld wert, das du angelegt hast, wenn es z.B. ein Jahreswagen statt Mietwagen gewesen wäre? Läuft er gut? Wie ist der äußere Zustand? Gibt es starke Gebrauchsspuren, die von einem harten bisherigen Leben erzählen?

  • Was ich mich die ganze Zeit frage: 'Selbstfahrervermietfahrzeuge' müssen doch meines Wissens bereits nach 12 Monaten zum 'TÜV', oder gilt das nicht mehr?
    Dementsprechend sollte der Termin der nächsten HU != Erstzulassung + 36 Monate sein, was eigentlich auffallen müsste (und der Ehrlichkeit halber auch vom Händler zu erwähnen wäre).

  • Was ich mich die ganze Zeit frage: 'Selbstfahrervermietfahrzeuge' müssen doch meines Wissens bereits nach 12 Monaten zum 'TÜV', oder gilt das nicht mehr? Dementsprechend sollte der Termin der nächsten HU != Erstzulassung + 36 Monate sein, was eigentlich auffallen müsste (und der Ehrlichkeit halber auch vom Händler zu erwähnen wäre).

    OLG-Richter sind im Allgemeinen durchaus gründliche Leute. Auch diese Thematik wurde im Stuttgarter Urteil behandelt und als ein weiterer Grund für die Aufklärungspflicht beim Kauf angeführt:


    Zitat

    Hinzu kommt, dass die Klägerin bei den Verkaufsverhandlungen auch nach den Angaben des Zeugen H nicht über den Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung aufgeklärt worden ist. Der Zeuge G hat deshalb angegeben, von einer Frist von 36 Monaten für die erste Hauptuntersuchung (vgl. Anlage VIII zu § 29 StVZO, Nr. 2.1.2.1.1) ausgegangen zu sein. Dies wird dadurch bestätigt, dass die Klägerin mit dem Fahrzeug monatelang, d. h. von Juni 2007 bis 19.09.2007, ohne „TÜV-Zulassung“ gefahren ist . Wäre auf die Vorbenutzung des Fahrzeugs als Mietwagen hingewiesen worden, so hätte es nahegelegen, auch auf die rechtlichen Folgen, wie die Frist für die Hauptuntersuchung nach zwölf Monaten (Anlage VIII zu § 29 StVZO, Nr. 2.2), hinzuweisen; andererseits konnte bei einem Verschweigen dieses Umstands bei den Kaufverhandlungen auch die atypische Vorbenutzung verheimlicht werden.

    Quelle: https://autokaufrecht.info/200…-eines-pkw-als-mietwagen/

  • Was der BGH zur Frage Mietwagen als Sachmangel sagt ist auch völlig unerheblich, wenn es um eine Anfechtung nach § 123 BGB geht. Man könnte auch überlegen wegen Inhaltsirrtums anzufechten. Beides hat mit Mängelgewährleistungsrecht nichts zu tun.


    Allgemein:
    Wenn jemand nicht Jura studiert hat, stehen die Chancen gut, dass er Gesetze und Urteil glaubt zu verstehen, in Wahrheit aber vollkommen daneben liegt. Das ist eigentlich blöd, aber so sieht's nunmal aus. Gerade Gesetze dürfen niemals nur anhand des Wortlautes ausgelegt werden.


    Deshalb und weil jeder Einzelfall anders liegt, kann man Dir nur sagen:
    Es kann sein, dass Du ein Anfechtungs- und/oder Rücktrittsrecht hast. Gleiches gilt für Schadensersatz oder Minderung. Eine Antwort auf diese Frage kann dir nur ein Anwalt geben. So eine Frage solltest du im Übrigen niemals online stellen, denn die Antworten die du erhältst sind bestenfalls nicht belastbar und schlimmstenfalls falsch. Sie tragen also nur zu Deiner Verwirrung bei und führen dich ggf. in eine falsche Richtung.

  • Was ich mich die ganze Zeit frage: 'Selbstfahrervermietfahrzeuge' müssen doch meines Wissens bereits nach 12 Monaten zum 'TÜV', oder gilt das nicht mehr?
    Dementsprechend sollte der Termin der nächsten HU != Erstzulassung + 36 Monate sein, was eigentlich auffallen müsste (und der Ehrlichkeit halber auch vom Händler zu erwähnen wäre).

    Das Fahrzeug war beim Kauf ca. ein Jahr alt, demnach müsste es beim Verkauf zur HU und dann in zwei Jahren erst wieder vorgeführt werden.


    Das entspräche dann drei Jahre nach Erstzulassung und fiele beim Kauf nicht auf.

  • Stimmt. Ich praktiziere es auch so. Bei Mietwagen ist der Verkauf oft erst 8-10 mon. Nach Erstzulassung. Dann die gewisse standzeit auf dem Autoplatz und schon habe ich mit neuem TÜV die ursprünglichen 3 Jahre erreicht.

  • Mal abgesehen davon: Ist der Ford, um den es hier geht, denn ansonsten in Ordnung? Also wäre er das Geld wert, das du angelegt hast, wenn es z.B. ein Jahreswagen statt Mietwagen gewesen wäre? Läuft er gut? Wie ist der äußere Zustand? Gibt es starke Gebrauchsspuren, die von einem harten bisherigen Leben erzählen?

    Dafür das er nur ein halbes Jahr gefahren wurde könnte er von innen etwas besser aussehen. Aber da bin ich evtl. auch etwas empfindlicher als andere. Preis ist gut. Aber durch den Vermerk im Brief mit der Autovermietung holt mich das Thema spätestens beim Wiederverkauf ein.


    Ob ein Preisnachlass von 500€ und neuer TÜV übertrieben wäre?


    In der Anzeige wurde scheinbar bewusst nur das Datum der EZ genannt. Bin aber von 3 Jahren TÜV ausgegangen bis der Händler mir den Kfz Schein mit dem nächsten Termin in 6/16 gezeigt hat.

  • Wenn er dir den Schein gezeigt hat, dann hättest du vielleicht auch umschalten müssen.
    Du bist also nicht unwissen gewesen. Und den Preis verhandeln hättest du vor dem Kauf machen müssen, wenn dir zum Beispiel der Innenraum nicht gepflegt genug vorgekommen ist.

  • Die haben dir echt ein Auto angedreht, dass in einem Monat schon wieder zum TÜV muss? Spricht jetzt nicht unbedingt für den Händler.
    Also ich kenne es z.B. von meinem Audihändler so, dass alle Gebrauchten, egal ob Ex-Mietwagen, Jahreswagen oder noch älter mit frischem TÜV, bzw. sogar frischem Service (sofern dieser in weniger als 6 Monaten fällig wäre) verkauft werden.

  • Wenn er dir den Schein gezeigt hat, dann hättest du vielleicht auch umschalten müssen.
    Du bist also nicht unwissen gewesen. Und den Preis verhandeln hättest du vor dem Kauf machen müssen, wenn dir zum Beispiel der Innenraum nicht gepflegt genug vorgekommen ist.

    Das ist so nicht richtig. Ich habe den Schein und Brief erst nach Kauf erhalten und auch einsehen können.


    Mit dem Wissen vor Kauf hätte ich evtl. ganz anders Verhandelt.


    Jetzt ist neuer TÜV für mich das Minimum was die machen müssen.


    Dafür das die mich bestimmt wissentlich im unklaren gelassen haben möchte ich aber auch nochmal über den Kaufpreis sprechen und ein Entgegenkommen sehen.