Werden Strafzettel von Verkehrsverstößen bei car2go an den Kunden weitergeleitet?

  • Wie so oft lag neulich wieder mal eine Verwarnung im Car Sharing Auto. Hat jemand Erfahrung damit ob die auch beim Kunden eingefordert werden?


    Die AGBs von car2go sagen folgendes:



    Zitat

    Der Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit car2go Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Gebühren und Kosten auf und stellt car2go vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.


    Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr an car2go zu bezahlen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarifordnung.


    Ich vermute, dass solche "kleinen Verstöße" aber von car2go übernommen werden, also die Allgemeinheit der Nutzer bezahlt. Aber wie ist es wirklich? Hat jemand von euch schonmal erlebt, dass so ein kleines Bußgeld eingefordert wurde und wenn ja wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?




    Ein Foto von der letzten Miete:


    http://i.imgur.com/Rse1LBOl.jpg


    *Bitte keine externen Hoster verwenden.*

  • Ich hoffe doch sehr, dass diese Kosten an den letzten Fahrer weitergeleitet werden.
    In Köln habe ich genauso wenig Verständnis dafür, wenn ein Carsharing-Fahrzeug vor der Einfahrt zur Tiefgarage steht oder in der Ladezone steht.


    Früher hatte ich dann sogar schon mit dem Ordnungsamt eine Diskussion:
    Unser Sprinter stand auf dem Behindertenparkplatz. Einfacher Grund: Die Ladezone unmittelbar davor war nunmal zugeparkt.
    Wir sollten unser Fahrzeug doch bitte woanders abstellen. Der nächste Parkplatz wäre ein Paar hundert Meter weiter gewesen.


    Meinetwegen dürfen die Strafen für Verkehrssünder generell erhöht werden.
    Es gibt Spielregeln und wer sich nicht dran hält, dem muss es auch weh tun.

  • Früher hatte ich dann sogar schon mit dem Ordnungsamt eine Diskussion:
    Unser Sprinter stand auf dem Behindertenparkplatz. Einfacher Grund: Die Ladezone unmittelbar davor war nunmal zugeparkt.


    Beides hat übrigens nichts miteinander zu tun.


    Auf dem Behindertenparkplatz parken darf niemand der nicht einen entsprechenden Ausweis hat (ich gehe davon aus, dass es sich um einen öffentlich-rechtlich gewidmeten Behindertenparkplatz handelt und nicht um einen auf einem privaten Grundstück). Selbst wenn alle Ladezonen und Parkplätze von hier bis Meppen-Süd belegt sind, dann musst du halt laufen. Auf Behindertenparkplätzen darf man nur halten, d.h. das Fahrzeug darf dort maximal 3 Minuten stehen und der Fahrer darf das Auto nicht verlassen. Ergänzend kommt hinzu, dass das Fahrzeug sofort entfernt werden muss, wenn ein berechtigter Nutzer den Parkplatz nutzen möchte (beachten: Sofort heißt sofort, d.h. völlig egal ob du gerade 2 Dachziegeln in den Händen hast, oder sonst irgendwas tust).


    Übrigens holt sich Car2Go Bußgelder vom Mieter wieder.

  • Zumindest in Berlin beim Falschparken kommt der Brief von der Polizei direkt nach Hause. Die Daten erhalten sie natürlich von car2go. car2go berechnet für diesen Aufwand 10€ Bearbeitungsgebühr. Die Gebühr kann eventuell von Fall zu Fall unterschiedlich sein.