Wie so oft lag neulich wieder mal eine Verwarnung im Car Sharing Auto. Hat jemand Erfahrung damit ob die auch beim Kunden eingefordert werden?
Die AGBs von car2go sagen folgendes:
ZitatDer Kunde ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die mit car2go Fahrzeugen begangen werden, haftbar. Er kommt für alle daraus entstehende Gebühren und Kosten auf und stellt car2go vollständig von etwaigen Forderungen Dritter frei.
Für die Bearbeitung von Verkehrsverstößen (Verwarnungen, Gebühren, Bußgelder, etc.) hat der Kunde für jeden Vorgang eine Bearbeitungsgebühr an car2go zu bezahlen. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr ergibt sich aus der jeweils geltenden Tarifordnung.
Ich vermute, dass solche "kleinen Verstöße" aber von car2go übernommen werden, also die Allgemeinheit der Nutzer bezahlt. Aber wie ist es wirklich? Hat jemand von euch schonmal erlebt, dass so ein kleines Bußgeld eingefordert wurde und wenn ja wie hoch ist die Bearbeitungsgebühr?
Ein Foto von der letzten Miete:
http://i.imgur.com/Rse1LBOl.jpg
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