Frage Schadensabwicklung, Europcar und versch. Versicherung

  • Liebe Mietwagen Freaks,


    nun hat es mich blöderweise an meinem letzten Urlaubstag voll erwischt und ich benötige einen Rat zur weiteren Vorgehensweise.


    Mein Mietwagen CWMR (mit SB) von Europcar wurde in Italien in der Nacht von einer Dachlawine getroffen. Blöderweise wollten wir an folgendem Morgen unsere Heimreise antreten. Mietende war ein Tag später. Die Frontscheibe wurde völlig zerstört und das Dach ziemlich verbeult. Die Parkplätze waren als solche ausgewiesen und das Dach hatte eine Schneefangsicherung. Keine Ahnung warum diese versagte.


    Der Vorfall wurde von den örtlichen Carabinieri aufgenommen und angemerkt, dass eine Versicherung für solche Fälle vorliegt. Ich persönlich habe auch die LWV.


    Ein Anruf bei Europcar ergab, dass kein Ersatzleihwagen zur Verfügung gestellt werden kann und es wurden diverse Vorschläge unterbreitet. Eine Scheibenreperatur war ebenfalls nicht möglich. Schlussendlich machten wir uns mit dem Zug zurück nach Deutschland, mussten allerdings Skigepäck vor Ort zurücklassen. Das beschädigte Fahrzeug wurde nach kurzer Zeit von einem von EC beauftragten Unternehmen abgeschleppt.


    Heute war ich in der EC-Station und habe die Schadensmeldung und das Polizeiprotokoll abgegeben.


    Meine Fragen: Wie ist hier nun die weitere Vorgehensweise seitens EC? Wird EC sich zuerst an mir schadlos halten wollen? Sollte der Schaden auch der LWV gemeldet werden? Wer kommt für die Kosten der Heimreise und der Gepäcknachsendung auf? Welche Kosten davon übernimmt EC, im Rahmen der Mobilitätsgarantie(?) und wo macht man die geltend? Der Mitarbeiter vom Notfallmanagement, mit welchem die Heimreise abgesprochen wurde, meinte, EC würde alle Kosten inkl. Taxi übernehmen. Gibt es da Erfahrungswerte?


    Besten Dank im voraus für jedwede Hilfe :60:

  • Hinsichtlich des Fahrzeugschadens wird sich Europcar direkt an Dich wenden. Du reichst dann die Rechnung und weiteren von der LWV angeforderten Unterlagen ein. Falls die Regulierung länger dauert, kannst Du die Frist zur Zahlung bei EC problemlos verlängern lassen.
    Für den Rest kann ich leider nicht mit Erfahrungen dienen.

  • Europcar wird mir ja eh nicht mehr als die SB in Rechnung stellen können, die ich mir dann von der LWV wiederholen könnte. Die Kosten des Schadens werden m.E. bedeuten höher sein und die Versicherung von EC ungerne den Rest bezahlen wollen.


    Idealerweise würde sich doch EC direkt mit der Versicherung des Hauseigentümers (gesetz den Fall sie wäre zahlungspflichtig) auseinandersetzen um die Gesamtschaden zu regulieren???

  • Da schickt man mal die bessere Hälfte allein auf Reisen und der unvermeidliche Anruf kommt “Schatz ich habe Scheiße gebaut“. Sie hat in einem Parkhaus irgendwas gegriffen und jetzt hat der Wagen hinten an der Seite ne schöne Verzierung. Irgendwelche Dritte sind nicht beteiligt und nur am Auto sind Schäden. Das alles in Polen. Jetzt ne absolute Standardfrage, aber irgendwie hatte ich den Fall halt noch nie - muss auch hier die Polizei geholt werden zur Aufnahme des Schadens und Europcar sofort verständigt? Bei so etwas sollte es doch ausreichen, wenn ich bei der Rückgabe das Formular unterschreibe, alles anerkenne und die LWV verständige oder?

  • Die Polizei sollte immer verständigt werden. Auch bei so einem Unfall, weil es ja sein kann, dass öffentliches Eigentum beschädigt wurde. Wenn die Police nicht kommen will, einfach ne kurze Bestätigung geben lassen.