ADAC Plus Mitgliedschaft

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin.
    Ich plane, in 4 Tagen von Bayern nach Portugal auszuwandern.
    Meine Mutter ist mit 90 Jahren auf Pflege angewiesen.
    Bedeutet:
    Wohnung ist gekündigt, neuer Wohnsitz in Portugal vorhanden.
    Auto beladen und Nachmiter stehen vor der Türe.
    Also: ich muss fahren und zu einem festen Zeitpunkt in Portugal sein.
    Ich bin seit Jahren ADAC Plus Mitglied.


    Vor einer Woche sind Freunde den fast gleichen Weg in Urlaub gefahren, als plötzlich ihr Auto getreickt hatte.
    Über den ADAC konnten sie nach Deutschland zurück gebracht werden.


    Natürlich mache ich mir Sorgen, denn ich fahre als Frau alleine.
    Als ich beim ADAC angerufen hatte, sagte man mir, dass man mir bis zu sechs Tagen einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen würde, falls etwas passiert.


    Leider habe ich vergessen zu fragen, ob ich bis zu meinem neuen Zuhause in Portugal, also durch mehrere Länder fahren kann, den Wagen dort vor Ort abgeben kann.
    Denn in Deutschland gibt es kein Zuhause mehr.


    Kennt sich da jemand aus.
    Danke.

  • Auskennen nicht, aber wurde denn der Wohnsitz auch schon auf Portugal umgemeldet beim ADAC? Auto müsste ja sicher auch noch umgemeldet werden.


    Unter Punkt "Schutzbriefleistungen, Kreditleistungen, Unfall-Sofortleistung und Auslandsreise-Haftpflicht- Leistungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft" bei den Bedingungen lt. ADAC-Homepage steht folgendes:


    §2 Personen mit ausländischem Wohnsitz
    Bei Personen mit ausländischem Wohnsitz werden die Leistungen nach §§ 22, 23, 32–36, 39 ff. weder in Deutschland noch im ausländischen Wohnsitzland erbracht. Für alle weiteren Leistungen gilt das ausländische Wohnsitzland weiterhin als Ausland im Sinne der Bedingungen.


    Unter §18 findet man dann:
    Wir stellen in Deutschland für die Dauer des Fahrzeugausfalles, maximal bis zu 7 Tagen, mietkostenfrei als Serviceleistung ein ADAC ClubMobil über die ADAC Autovermietung GmbH oder ein anderes Fahr- zeug zur Verfügung. Bei einem Schaden im Ausland erstatten wir die Mietwagenkosten für die direkte Heimreise zum Wohnsitz der geschützten Person bis zu insgesamt 500,– €. Ansonsten vermitteln wir nach Möglichkeit in Deutschland und im Ausland einen Mietwagen und erstatten die Mietwagenkosten bis zu 52,– € für jeden Tag des Fahrzeugausfalles für längstens 7 Tage, insgesamt bis zu 364,– €. Zur Übernahme eines ADAC ClubMobils/Mietwagens ist die Hinterlegung einer marktüblichen Kaution erforderlich.


    Hilft das? Clubmobil gibt es also offenbar nur, wenn die Panne in Deutschland passiert. Sonst Mietwagen, wobei 500 EUR bei Auslands-Einwegmiete schnell überschritten werden dürften. Was dann mit dem defekten Auto passieren soll, weiß ich allerdings nicht.