Hertz Cross border fee

  • habe gerade (mal wieder) einen blick in die aktuellen hertz agb geworfen.


    Zitat

    Wird das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 29,75 (inkl. Steuern) an, außer für Kunden, die über eine Firmenvertragsrate anmieten.


    wenn ich ueber die adac seite buche, finde ich keinen derartigen passus.
    faellt die / fallenb die div. adac raten also unter den begriff "Firmenvertragsrate" (oder bin ich nur blind und uebersehe auf der adac-seite den passus in bezug auf auslandsfahrten?


    EDIT:


    gerade noch folgendes gefunden:

    Zitat

    st es erlaubt, mit dem Hertz Deutschland Mietwagen ins Ausland zu fahren?


    Die Einreise in einige Länder mit in Deutschland angemieteten Hertz Fahrzeugen ist aus Gründen des Versicherungsschutzes teilweise nur eingeschränkt erlaubt. Sie können sich hierzu bei der Hotline informieren und sollten dies unbedingt auch in der Hertz Vermietstation anmelden.

  • eine Frage an die Wissenden...


    muss demnaechst mit dem Mietwagen zum AMS, aktuell finde ich nur guenstige Angebote mit Hertz. Mir ist bekannt, dass bei Hertz eine Grenzuebertrittsgebühr anfaellt.

    Im Reservierungsprozess ist mir jetzt ein neuer Text hierzu aufgefallen:

    in den :205: Mietbedingungen finde ich immer noch folgenden passus:

    Zitat

    Wird das Fahrzeug außerhalb Deutschlands gefahren, fällt eine Grenzübertrittsgebühr von € 29,75 (inkl. Steuern) an. Vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 beträgt die Grenzübertrittsgebühr 29,00 € (einschließlich Steuern).


    Bitte beachten Sie: Sollten Sie es versäumen, uns im Voraus mitzuteilen, dass Sie mit dem Fahrzeug außerhalb Deutschlands fahren werden, kann eine Strafgebühr von € 600,00 anfallen.

    https://www.hertz.de/rentacar/…NSu84WOtOoCFZcGiwodWykE-Q



    fuer mich sind das 2 verschiedene aussagen.

    die 1 (im reservierungsprozess) sagt doch ganz klar, dass ich lediglich auf den pannenservice im ausland verzichte (Gilt bei grenzüberschreitenden Reisen zur Fahrzeugrückführung im Pannenfall.)

    die 2. (mietbedingen) verpflichtet mich jedoch zur buchung der grenzuebertrittsgebuehr und stellt mir eine strafe in hoehe von 600,- € anheim.


    wer hat den naehere infos hierzu - cs im moment nicht erreichbar.

    2 Mal editiert, zuletzt von schauschun ()

  • Ich würde den ersten Absatz anders interpretieren: Sie geben dort lediglich eine Begründung, warum es diese Gebühr gibt, ich würde es nicht dahingehend interpretieren, dass sie optional wäre.