Also 10.000 km erstattungsfähig gab es meiner Meinung nach nie.
Doch. Siehe hier :
Bis dato war es so das die Kulanzregelung in Beide Richtungen galt, das heißt du hast 2,500km Kulanz wenn du über den 17.000km bist, aber das gleiche galt auch anders herum also die Minderkilometer wurden erst ab 14,500km erstattet, also wenn du 15.000 km gefahren bist wurden dir die 2.000km nicht erstattet.