Schadensfall - Kratzer unterhalb C-Säule und noch kurioser

  • Hallo liebes Forum,

    jetzt ist es mir leider auch passiert und SIXT lastet mir nun aktuell einen Schaden an.
    Ich hab mich in diesem Forum schon so bisschen durchgelesen. Nicht jeder Schadensfall ist gleich und würde gerne eure Meinung zu meinen Fall wissen.

    Anfang November mietete ich einen Opel Mokka über's Wochenende. Von Freitag 14:00 bis theoretisch Montag 14:00.
    Ich bin seit 3 Jahren regelmäßiger Kunde - privat überwiegend - und bin im Gold-Programm.

    Es handelte sich um einen Familienbesuch, es war also Freitag hin fahren = >90% Autobahn, 150km einfach, Samstag wird das Auto nur rumstehen und Sontag wieder zurück.

    Ich war zuletzt eigentlich ein Fan von der Möglichkeit das Auto auch nachts am Vortag der offiziellen Rückgabe abgeben zu können und den Schlüssel in den dazu eingerichteten Nachbriefkasten abzugeben - elektronische Erfassung des Schlüssels und Bestätigung der Abgabe per Email funktioniere auch diesmal reibungslos.

    3 Tage später erhielt ich meine Rechnung per Mail und 3 Stunden später, man ahnt es, Email mit Schadennummer mit Bitte um Stellungnahme mittels angefügten Link zum Online Formular.

    Der Schreck ist natürlich erstmal gross weil ich mir keiner Situation oder Handlung bewusst war was einen Schaden verursacht haben könnte.

    Der Schaden ist nun wie folgt: Kratzer auf der Heckklappe, C-Säule - und später kamen noch Bilder hinzu - und auf dem Dach; siehe Bilder aber vorab: Kratzer in Höhe Brustkorb und darüber ca.
    Erstmal natürlich: wie zum Teufel?!?!
    Nichts, aber absolut nichts was irgendwie zum Profil meiner Strecke, wo oder wie ich damit gefahren bin passt zu diesen Schäden!
    Ich bin nirgends rückwärts eingeparkt, nirgends knapp abgestellt oder unter irgendetwas durchgefahren was nur knapp über der Höhe des Autos war, Sträucher, Bäume o.ä. - Nichts!
    Dazukam, der Parkplatz wo das Auto bis Sonntag stand, war eine riesige freie Fläche, kein auto links oder rechts daneben, als auch weder davor oder dahinter.

    Weil das Profil meiner Strecke eben so simpel und einfach war habe ich die Vollkaskoversicherung mit 950,- Selbstbeteiligung gewählt und diese will SIXT lt Schreiben, nachdem ich das Online-Formular ausfüllte, nun auch sehen! 950,-

    Jetzt ist natürlich wichtig: Was war als ich das Auto abholte und als ich ihn wieder abstellte bei SIXT.

    Die Übergabe: Mir wurde nur der Schlüssel am Schalter übergeben - kein Personal das mich begleitete.
    Das / ein Problem: Der Wagen stand nicht auf dem SIXT - Parkplatz. Sondern in einer öffentlichen Parkbucht an einer sehr stark befahrenen Strasse - speziell Freitags um 14:00 Uhr - vor der Filiale welche noch dazu in einen Industriegebiet liegt!

    Natürlich (!!!) mach ich immer meine Kontrollrunde um das Auto!
    Aber hier und genau hier ging das nicht wirklich, wenigstens die Fahrerseite war unmöglich weil ich auf der Strasse gestanden wäre und die LKWs mich dann doch etwas einschüchterten.
    Ich ärgere mich selber sehr darüber, dass ich das so dann auch tatsächlich übernommen habe. Wobei unter uns: Aufs Dach und unter die Heckscheibe auf Brusthöhe hab ich jetzt auch noch nie wirklich auf Vorschäden untersucht.
    Rückgabe ähnlich problematisch: zwar wunderbar auf deren Parkplatz hinter der Filiale abgestellt aber es war halt nachts und das Auto zudem in der Farbe schwarz.
    Dennoch natürlich in Ruhe meine Runde gemacht und aufgefallen ist mir der vorgeworfene Schaden nicht.
    Wobei ich natürlich nicht beweisen kann ob oder ob er nicht vorhanden war.

    Ich habe bereits Einspruch erhoben.

    Denn was unter anderem sehr bitter aufstößt, ist die Tatsache, dass in dem Gutachten (die Zahlungsaufforderung und Gutachten kamen ca eineinhalb Wochen nach dem Onlineformular) Kosten mit aufgeführt waren wie "Auslesen des Fehlerspeichers - ca 70,- " und "Überführungskosten (offensichtlich nach München aber das alles fand in Nürnberg statt) von 150,-"! - Wohlgemerkt wg Lackschäden!

    Bisheriges Ergebnis meines langen, aber sachlich höflichen Einspruchs ist, dass SIXT aus Kulanz die Forderung von 950,- auf 700,- gesenkt hat.

    Jetzt ist die Frage wie verfahre ich weiter.
    Ich bin Grundanständig. Wäre das in Höhe der Kotflügel rund ums Auto, Stoßstange oder Felgen gewesen, hät ich das sicher geschluckt und mich totgeärgert. So ärgere ich mich genauso, aber mit Art und Natur dieser Schäden als auch die Chance auf Schuld hierfür maximal bei 50-50 liegen kann, kann ich das so erstmal nicht hinnehmen.

    Was denkt ihr darüber?
    Für jede Erfahrungen die mich wenigstens in meiner Entscheidungsfindung irgendwie weiterbringt bin ich sehr dankbar!

    Liebe Grüsse





  • Nochmals widersprechen (dass sie die SB senken ist ja schon ein Indiz, dass sie sich nicht ganz sicher in der Sache sind).

    Notfalls anwaltliche Erstberatung mit entsprechendem Schreiben, gerade aus den von dir geschilderten Umständen. Ein Rechtsstreit käme Sixt teurer als auf den 700€ sitzen zu bleiben.


    Aber ich hatte noch nie einen Schaden am Mietwagen, vllt weiß hier jemand aus Erfahrung mehr.

  • Steht denn das Fahrzeug auf den Fotos noch da wo du es abgestellt hast (sieht ja aus wie eine Art Halle (?), also nichts wo man normalerweise den Wagen abstellen würde)? Ansonsten darauf hinweisen, dass das Fahrzeug bei deiner Abgabe noch keinen Schaden hatte und seitdem bewegt wurde.

  • Steht denn das Fahrzeug auf den Fotos noch da wo du es abgestellt hast (sieht ja aus wie eine Art Halle (?), also nichts wo man normalerweise den Wagen abstellen würde)? Ansonsten darauf hinweisen, dass das Fahrzeug bei deiner Abgabe noch keinen Schaden hatte und seitdem bewegt wurde.

    Nein und guter Punkt! Hatte ich aber in meinen ersten Einspruch schon angeführt, dass das Auto ja nicht mehr dasteht wo ich es abstellte ^^

    Die Munition ist so gesehen schon abgefeuert ...

  • Das Auto ist blitzblank sauber, das ist niemals nach Abgabe aufgenommen worden sondern erst im Turnaround. Kann wer weiß was dazwischen passiert sein, war vielleicht die Waschanlage. Klar, bei einem schwarzen Auto sieht man in dem Licht jeden Kratzer. Aber die Fotos sind so schlecht, dass man nicht mal richtig erkennen kann, wie tief und lang der Kratzer wirklich ist.


    Würde einfach widersprechen mit genau dem Hinweis, dass der Schaden nicht nach Rückgabe sondern erst nach dem Waschen festgestellt wurde. Die Autovermietung versucht das halt dem letzten Kunden unterzujubeln. Nach dem Widerspruch wird nichts mehr kommen.

  • Nochmals widersprechen (dass sie die SB senken ist ja schon ein Indiz, dass sie sich nicht ganz sicher in der Sache sind).

    Notfalls anwaltliche Erstberatung mit entsprechendem Schreiben, gerade aus den von dir geschilderten Umständen. Ein Rechtsstreit käme Sixt teurer als auf den 700€ sitzen zu bleiben.


    Aber ich hatte noch nie einen Schaden am Mietwagen, vllt weiß hier jemand aus Erfahrung mehr.


    ja, meine prinzipielle Überlegung geht grade dahin:
    -Auf 0,- Kulanz weiter widersprechen - weil ja hier kein Fehlverhalten vorliegt (also Fahrfehler etc) Und es ja nicht bewiesen ist wer nun dafür verantwortlich ist
    - Oder auf weiteren Preisnachlass, mit Begründung auf die Gesamtsituation, auf wenigstens 50% -50% - würde Teilschuld-Geständnis implizieren
    Was tatsächlich etwas einschüchternd wirkt in deren bisheriger Antwort auf mein Einspruch: "einmaliges Kulanzangebot von 700,- " - könnte heissen wenn ich weiter widerspreche ziehen wieder volles Programm durch mit 950,- ...

  • Das Auto ist blitzblank sauber, das ist niemals nach Abgabe aufgenommen worden sondern erst im Turnaround. Kann wer weiß was dazwischen passiert sein, war vielleicht die Waschanlage. Klar, bei einem schwarzen Auto sieht man in dem Licht jeden Kratzer. Aber die Fotos sind so schlecht, dass man nicht mal richtig erkennen kann, wie tief und lang der Kratzer wirklich ist.


    Würde einfach widersprechen mit genau dem Hinweis, dass der Schaden nicht nach Rückgabe sondern erst nach dem Waschen festgestellt wurde. Die Autovermietung versucht das halt dem letzten Kunden unterzujubeln. Nach dem Widerspruch wird nichts mehr kommen.

    sehr guter Punkt!
    Danke!
    Natürlich hab ich ihn nicht total verdreckt usw wieder abgestellt aber das sieht schon sehr sauber aus

    Ich dachte ja auch bei den Bildern: wie unfair eigentlich! Bei den Lichtbedingungen hätte ich wahrscheinlich auch bessere Chance gehabt den Schaden zu finden - falls er von mir bzw bei Übergabe vorhanden war

    Vor allem, es gibt ja mittlerweile mehr Bilder! Da sind noch Kratzer in Höhe der Mitte Rückscheibe auf der C-Säule und auf dem Dach

  • Hast ein Foto, welches beweist, dass das Auto nach Abgabe bewegt wurde?


    Dann bist du fein raus.


    Und auch so: was ist das für eine Halle?!

    Deren Fotos beweisen es bereits

    Ich habe SIXT das Auto nachts auf deren Parkplatz abgestellt und nicht in diese schmucke Halle ;)

  • Allgemein gilt: viel weniger Sorgen machen. Ich arbeite bei einem recht großen Automobil/Finanzdienstleistungskonzern und betreue unter anderem das Schadenmanagement und Leasingrückgaben.

    Beeindrucken lässt sich kein Mitarbeiter von irgendwelchen Phrasen. Daily business, es wird versucht, die Forderung durchzusetzen und bei passendem Widerspruch die Forderung fallen gelassen oder die rechtliche Verfolgung eingeleitet. Letzteres ist bei den geschilderten Umständen unwahrscheinlich. Gelesen haben die dortigen Sachbearbeiter schon jegliche Erklärung, die einem wohl in den Sinn kommen mag. Persönliche Missstimmung oder ausufernde Hergangsschilderungen sind nicht nötig.
    Einfach deutlich klar stellen, dass der Schaden nicht während der Nutzungsüberlassung entstanden ist und das Fahrzeug nach Rückgabe offensichtlich bewegt wurde.

    Die Beschädigungen sind schlecht erkennbar und können auch durch äußere Einflüsse / Dritte entstanden sein. Bei einer zerschrammten Schürze oder einer zerkratzten Felge sähe das schon anders aus.

  • also die beiden Kratzer auf der Heckklappe sehen verdammt gleichmäßig aus, denke die haben das Auto gewaschen , danach nicht kontrolliert und sind in ihre Halle gefahren und haben dann da die Kratzer entdeckt und nun sollst du der Dumme sein.

    nochmals widersprechen und erwähnen, dass das Fahrzeug gereinigt wurde und nicht auszuschließen sei dass die Kratzer dort entstanden sein könnten.

  • Allgemein gilt: viel weniger Sorgen machen. Ich arbeite bei einem recht großen Automobil/Finanzdienstleistungskonzern und betreue unter anderem das Schadenmanagement und Leasingrückgaben.

    Beeindrucken lässt sich kein Mitarbeiter von irgendwelchen Phrasen. Daily business, es wird versucht, die Forderung durchzusetzen und bei passendem Widerspruch die Forderung fallen gelassen oder die rechtliche Verfolgung eingeleitet. Letzteres ist bei den geschilderten Umständen unwahrscheinlich. Gelesen haben die dortigen Sachbearbeiter schon jegliche Erklärung, die einem wohl in den Sinn kommen mag. Persönliche Missstimmung oder ausufernde Hergangsschilderungen sind nicht nötig.
    Einfach deutlich klar stellen, dass der Schaden nicht während der Nutzungsüberlassung entstanden ist und das Fahrzeug nach Rückgabe offensichtlich bewegt wurde.

    Die Beschädigungen sind schlecht erkennbar und können auch durch äußere Einflüsse / Dritte entstanden sein. Bei einer zerschrammten Schürze oder einer zerkratzten Felge sähe das schon anders aus.

    Vielen Dank! Das macht Mut ^^

    ich sehe das genauso, persönliches, emotionales oder gar angreifen hat hier kein Platz
    Ist natürlich nicht leicht - aber nur so wird man ernst genommen und spielt dem gegenüber nur in die Karten

    Speziell wenn es darum geht etwas abzuwenden woran man keine Schuld hat - zumindest mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit

  • Vielen Dank an alle nochmal für die Antworten!
    Haben meinen erneuten Einspruch abgeschickt und werde hier gerne berichten wie's weitergeht - Daumen drücken