Straßenverkehr, StVO und Bußgeldkatalog, die Diskussion

  • Auf der A5 gibt es genau 2 Kategorien von Schweizern:

    1. 120km/h auf der linken Spur

    2. 250km/h auf der linken Spur


    Neulich auf der Autobahn in der Schweiz:

    Bei erlaubten 120km/h beginnt es zu regnen.

    Dies bedeutet für einige Schweizer man müsse nun schleichen.
    Was macht Karin (Name von Redaktion geändert) nun also? Richtig: Sie fährt bei 3 Spuren von der ganz rechten Spur auf die ganz linke Spur und fährt dort mit komfortablen 80km/h. Bei den schlimmen Drei Tropfen die da vom Himmel kommen sollte ja nun wirklich niemand schneller fahren, als diese Straßenverkehrsgöttin.
    Bin also, ganz rechts vorbei, auf der ganz rechten Spur geblieben und da kommt sie angeschossen, schert vor mir ein und geht in die Eisen.


    Manchen Menschen ist einfach nicht mehr zu helfen.

    So sehr ich die Schweiz auch liebe aber viele Schweizer können echt nicht Auto fahren…

  • Was wirklich helfen würde wäre: Die Blitzer vor dem Zoll Weil am Rhein / Basel wieder zu reaktivieren. Die sind nämlich schon lange ausser Betrieb, weil da eben entsprechend LKW auf der rechten Spur parken, was auch so vorgesehen ist. Aber wenn man ehrlich ist, ist nach dem Rasthof Bad Bellingen bis zur Grenze quasi Feuer frei, auch wenn da 120, 100, 80 und 60 steht. Der letzte mögliche Blitzer versteckt sich bekanntermassen hinter der Ausfahrt vom Rasthof und danach fotografiert dich nichts mehr.

  • cram Die Beiden sind meiner Information nach doch nur Kameras, mit welchen der LKW Stau beobachtet wird. Oder waren das wirklich mal Blitzer? Habe das vor 6 Jahren schon meinen Chef gefragt, aber da hieß es, die Teile gehören dem Zoll.

    In wiefern die Blitzer dort aber Sinn machen würden ist ja auch eine ganz andere Frage.


    Auf der A3 sind ja auch zwei Blitzer am Masten angebracht. Da war neulich mal auf 80 runter gesetzt anstatt 100. Musst dann auf 95 beschleunigen weil der LKW neben mir mich nicht gesehen hat und mit mir kuscheln wollte. Blitzer hat aber mMn nicht ausgelöst. Ich warte gespannt, möchte meine Theorie, dass der Blitzer fest auf 100km/h eingestellt ist, aber nicht überprüfen…


    Naja, ab und zu ist mal ein Zivilwagen auf der A5 unterwegs oder der Laser…

    Einmal editiert, zuletzt von Freyraphy ()

  • Die Frage konnte mir noch niemand so richtig beantworten. Allerdings sorgt das für unkundige für abrupte Bremsmanöver. Bin da schon ab und an Testweise mit Tacho 80 und 90 vorbei wenn es leer war. Hat in den letzten 10 Jahren noch nie ausgelöst vor dem Zoll. Aber wenn es tagsüber sehr voll ist, was es in weil am Rhein eigentlich immer ist, kommst nicht mal annähernd auf die erlaubten 60. BWA ist der von der Anzahl der LKW der mit dem höchsten Volumen am Tag. GZA Rheinfelden zählt zum Grenzübergang in der Region mit dem wertmässig grössten Volumen.


    Wurde noch nie in meinem Leben gelasert oder mit Provida gefilmt. Hab ich keine Erfahrungswerte zu. Was ich mit blossem Auge bisher gesehen habe, kannst vor allem abends hinter Bad Bellingen bis zum Zoll eigentlich machen, was du willst (vorausgesetzt, der Verkehr erlaubt es)


    Mit der Umsetzung des Abkommens würde ich aber künftig von der empirischen Erhebung im Selbstversuch bei leerer Autobahn absehen. Bis dahin warst halt nicht greifbar. Ist zwar nicht die feine Art, jedoch konntest du theoretisch jeden Brief aus D gelassen nehmen. Mehr als 1 Brief kam da nicht. Ab morgen wird sich das ändern.

    Einmal editiert, zuletzt von cram ()

  • Also auslösen tut dort bei den beiden Kameras auch bei Tempo 200 nix. Das kann ich dir auch aus Erfahrung sagen…(das war allerdings legal).


    Und Rheinfelden ist ne Katastrophe, da muss ich jeden Tag rüber…massiver Verkehr und dann nur eine Spur offen. Das kann nur zu massiven Staus führen. Und dann steht da noch nicht mal jemand der kontrolliert.

    Wie gesagt kann es durchaus vorkommen, dass da abends mal ein Zivilwagen unterwegs ist. Auch auf der A98 die durchgehend 120 ist (außer der Tunnel und mittlerweile glaube ich auch paar andere Bereiche) was gerne mal Einige ignorieren…

    Aber im Grunde hast du schon Recht. Ich würde es nur nicht ausprobieren. Die B34 ist für Blitzer auch ein ganz gefährliches Pflaster…

  • Über Rheinfelden kann ich dir auch ein Lied singen allein aus beruflichen Gründen. Dort kommen neben den Leuten, die im Kaufland einkaufen auch die LKW, die kein Bock auf die Stau Hölle am BWA haben.....ich habe auf der A5 ja auch schon einen Kollegen besucht (ja ich habe zwischen den LKW geparkt), weil da so viel LKW stehen und stehen und stehen.


    BWA und RHF sind massig überlaufen. Ja B34 .... :-D


    Jedenfalls wundert es mich nicht, dass das Abkommen nun durchgesetzt werden soll. Auch wenn es erst ab 80 CHF gilt. Bis heute konnte man halt die Briefe als eine Bitte betrachten. Wenn du Geld wolltest, musstest die Leute anhalten.


    Rheinfelden wird eben oft auch für Ausnahmetransporte vorgeschrieben.

    Einmal editiert, zuletzt von cram ()

  • In Köln hat es einen tragischen Unfall gegeben


    21-Jähriger ohne Führerschein will ein, zuvor für 350€ gekauftes Schrottfahrzeug, als absolut mängelfrei vorführen. Dabei rast er mit knapp 80 km/h ohne ABS durch eine Tempo 30-Zone und baut einen schweren Unfall. Er lässt einen 13-Jährigen und einen 41-Jahre alten schwer verletzten Beifahrer einfach im Auto zurück und lässt sich alleine ins Krankenhaus fahren. Der 41-Jährige starb daraufhin am Unfallort, der 13-Jährige konnte noch gerettet werden.


    Strafe: 20 Monate auf Bewährung und ein paar Sozialstunden. Gerechtigkeit sieht anders aus.

  • Da verkauft jemand ein wissentlich nicht fahrtaugliches Auto für das x-fache vom Kaufpreis (ich bezweifle, dass das das erste mal so gemacht wurde), macht ohne Führerschein eine Probefahrt mit 80 Sachen durch eine 30er Zone mit einem folgenschweren Unfall. Er lässt sich von seinen Bekannten die hinter ihm gefahren sind ins Krankenhaus bringen und lässt die schwerverletzten Personen, davon ein 13 jähriges Kind, im Unfallfahrzeug wissentlich zurück. Er erzählt irgendwelche Märchen warum er ins Krankenhaus musste. Und bekommt, obwohl der Interessent im Wagen stirbt und wahrscheinlich nur mit viel Glück nicht noch viel mehr passiert ist, 20 Monate Bewährung und darf ein Jahr lang keinen Führerschein machen. Ich bin kein Experte was das angeht, daher frage ich mich ernsthaft: Wie kann das sein?

  • Ju-gend-Straf-Recht.


    Es kann sein da die Legislative den Unterschied vorgesehen hat und die Entscheidung ob und wann es gilt teilweise dem Richter über lassen ist.


    Für weiter Ausführungen fragen Sie ihren Forums-Jurastudenten oder jeden Gerichtspodcast ihrer Wahl (Ich empfehle Verurteilt des HR).


    So jetzt trinkt euer Bier aus und geht heim genug Stammtisch für heute ;)

  • Die dislikes verstehe ich nicht, da er schon 21 war wurden sicher einige "Gutachter" für seine geistige Eignung bestellt. Wäre es nicht "her seiner Sinne" (in welcher Art auch immer) wäre es zu keinem oder anderem Strafmaß gekommen.


    Die Strafe ist immerhin für fahrlässige Tötung!

  • Eher KFZ-Strafrecht, solange ein Auto involviert ist, wird’s strafentechnisch günstig.

    Wo gibt's ein Kfz Strafrecht?

    Weder stvg noch andere gesetzte sehen hierfür die strafrechtlichen Tatbestände für eine fahrlässige Tötung o.Ä vor.

    Also befindet man sich im StGB und nicht im "Kfz Strafrecht"

  • Die dislikes verstehe ich nicht, da er schon 21 war wurden sicher einige "Gutachter" für seine geistige Eignung bestellt. Wäre es nicht "her seiner Sinne" (in welcher Art auch immer) wäre es zu keinem oder anderem Strafmaß gekommen.


    Die Strafe ist immerhin für fahrlässige Tötung!

    naja, wenn jemand so viel „Erfahrung“ hat, dass er weiß wie man an so ein Auto kommt, ist es für Außenstehende schwierig zu verstehen, dass das Jugendstrafrecht sein soll.

    Wir haben ja alle keine Ahnung davon, was da wirklich die Kriterien für Jugendstrafrecht sind. Das beruht dann eher auf Gefühl. Und da wird dann schwer nachvollziehbar.

  • Fassen wir doch mal zusammen:


    Er wollte vorsätzlich gewerbsmäßigen Betrug begehen.

    Er wollte ein Fahrzeug was ein Sicherheitsrisiko darstellt an eine unwissende Person verkaufen und nimmt alle dadurch möglicherweise entstehenden Schäden in Kauf.

    Er rast mit einem defekten Auto bei nasser Fahrbahn mit 75km/h durch eine 30er Zone.
    Er besitzt dabei nicht einmal eine Fahrerlaubnis.

    Er verursacht einen schweren Unfall, flieht vom Unfallort und lässt sich von seinen Bekannten ins Krankenhaus bringen.

    Dort erzählt er, er wurde zusammengeschlagen, weshalb er die Verletzungen hat. Also WUSSTE er, dass er etwas falsch gemacht hat.

    Eine Person ist schwer verletzt und eine Person stirbt dabei.


    All diese Straftaten und man möchte mir erzählen, man kann nur mit ihm ein wenig Dudu machen und schimpfen und er läuft frei rum?

    Wenn er wirklich einen an der Klatsche hätte und man damit diese Straftaten begründen möchte, müsste er permanent in eine psychiatrische Einrichtung ohne Freigang eingewiesen werden, denn ganz offensichtlich stellt er ja ein massives Sicherheitsrisiko für die Öffentlichkeit dar.

    Sorry, aber diese „Recht“sprechung ist ein absoluter Witz!