Nein, es geht einfach darum, dass du nicht vor jedem Fahrtantritt während deiner Miete dein Auto mit nem Bauleuchter auf eventuelle Schäden absuchen musst. Ich habe mich darauf bezogen, dass unbemerkt jemand dein Auto leicht beschädigt, was bei Abgabe dann einem Checker auffällt. Und da kann sich die AV, wenn du die Haftungsbeschränkung gebucht hast, mE nicht darauf berufen, dass du nicht die Polizei gerufen hast und in voller Höhe haftest.
Es braucht nicht mal eine Fremdeinwirkung. Es reicht einfach an einer Station wie Stuttgarter Flughafen zu mieten, wo die Fahrzeuge nach der Abgabe kaum angeschaut werden und man die Fahrzeuge in einer Tiefgarage mit entsprechender Beleuchtung entgegennimmt. Da kann es schon leicht passieren, dass man vorhandene und nicht eingetragene Schäden übersieht, gerade wenn man sich nicht regelmäßig mit der Beurteilung des Fahrzeugzustandes beschäftigt. Und wenn man dann an einer anderen Station abgibt und einen pingeligen Checker erwischt, können schnell 2-3-4-5 Schäden entdeckt werden, die früher keinen interessiert haben. Und wenn man dann auch noch sich dafür verantworten muss, dass man keine Polizei geholt hat...