Szenarien: Schäden am Mietwagen bis hin zum Totalschaden

  • Wenn dann lediglich die vertraglich vereinbarte Rückgabezeit ausschlaggebend wäre, könnte es einem ja aber zum Verhängnis werden, das Auto zB statt Montag morgens um 8 noch Sonntag Abend um 22 Uhr ins Parkhaus zu stellen?

    Theoretisch könnte die AV das versuchen, auch einer der Gründe, weshalb man ja lieber kurz die Hotline anrufen sollte, falls man früher zurückgeben möchte. Der Anruf kostet nichts und man ist auf der (ganz( sicheren Seite.


    Der Fall mit dem "Überfall" würde mich auch interessieren. Bspw. das Szenario, dass man an einer 24hrs SelfService Tankstelle in einer dunkligen, nebligen Nacht den 90k LWAR betankt und aus dem Dunstkreis eine Gruppe vermummter erscheint und den Wagen kapert.


    Ist das dann höhere Gewalt?

    Maximilian123 kennt sicher die Antwort?

    Wie Blitzbub sagte, liegt hier ja keine grobe Fahrlässigkeit vor.


    Man darf sich gegen den Versuch des Raubes natürlich erwehren, muss dieses Risiko aber nicht eingehen. Auch die Versicherung kann nämlich nicht verlangen, dass das Auto durch den Halter oder Mieter erstmal mit ein paar John Wayne Moves verteidigt wird.


    Grobe Fahrlässigkeit wird bei einem Kraftfahrzeugraub also i. d. R. kein Problem, möglich wäre aber, dass man dir seitens der Versicherung nicht glaubt und dir eine Unterschlagung des Fahrzeuges vorwirft, insbesondere wenn es äußerlich keine Verletzungen gibt, der Schlüssel (natürlich) weg ist und auch die Polizei Zweifel am Tatablauf äußert.


    Natürlich auch nur dann, wenn es keine Aufnahmen (an der von dir geschilderten Tankstelle ja kein Problem), Zeugen, etc. gibt.


    Aber das dürfte wohl sehr selten vorkommen und nur wenn die Versicherung sich sehr sicher ist. Wenn sie dem Halter oder Mieter nämlich vorwirft, das Fahrzeug unterschlagen und den Raub vorgetäuscht zu haben, erhebt sie ja selbst zeitgleich äußerst schwere Anschuldigungen, die sie natürlich vor Gericht auch beweisen können muss.

  • Naja. Ich hab vor circa einem Jahr eine AMG Felge vorne rechts verkratzt als ich eine Bordsteinkante nicht ausreichend frontal aufgefahren bin (hab jemanden abgesetzt). I know dumm. Aber da hätte ich die Polizei rufen müssen. Puh, also. Welche Nummer wähle ich da? Wenn ich die Polizei wäre und jemand ruft deswegen auf der 110 an würde ich durchdrehen an der anderen Seite. Aber ja: Es scheint so zu sein, dass man es muss. (Ende der Geschichte war, dass keine Schadensmeldung kam.. )

    Bei einem Felgenkratzer kann man durchaus argumentieren, dass das durch den Mieter nicht wahrgenommen wurde. Kann ja sehr schnell gehen.


    Ansonsten gibt es im Telefonbuch oder Online die Festnetznummer des Reviers, dort dann anrufen.

  • Mein neues Lieblings-Szenario ist ja sowieso, das "Entführen" des Mietwagens über die Ländergrenzen hinaus ohne die Zubuchung der Auslandsfahrt-Gebühr. Natürlich mit externem Kasko-Schutz über die KK und KFZ-Lenkerhaftpflicht für Fremdfahrzeuge im EU-Ausland über die private KFZ-Haftpflichtversicherung...

  • Maximilian123 ich würde dir ja eine PN schicken aber das geht leider nicht und weiß nicht, wo rechtliche Aspekte der Auslandsgebühr auszudiskutieren sind.


    Worin besteht überhaupt die Gegenleistung bei der Auslandsgebühr? Wenn es gar keine Gegenleistung gibt, könnte man sich überlegen, ob diese einer AGB-Kontrolle standhält. Bei Europcar wird immerhin Unterstützung bei einem Unfall im Ausland verkauft. Bestimmungen, die ohne ersichtlichen Grund einfach nur auf Zahlung ausgerichtet sind, dürften keinen Bestand haben.

    Maximilian123 hast du eine Meinung dazu?

  • Maximilian123 ich würde dir ja eine PN schicken aber das geht leider nicht und weiß nicht, wo rechtliche Aspekte der Auslandsgebühr auszudiskutieren sind.


    Worin besteht überhaupt die Gegenleistung bei der Auslandsgebühr? Wenn es gar keine Gegenleistung gibt, könnte man sich überlegen, ob diese einer AGB-Kontrolle standhält. Bei Europcar wird immerhin Unterstützung bei einem Unfall im Ausland verkauft. Bestimmungen, die ohne ersichtlichen Grund einfach nur auf Zahlung ausgerichtet sind, dürften keinen Bestand haben.

    Maximilian123 hast du eine Meinung dazu?

    Bisher noch nicht, ich hatte mich damit noch nie befasst, da ich mit einem Mietwagen noch nie ins Ausland musste und auch nicht mehr aktiv miete.


    Aber ich sehe das wie du, der Gebühr fehlt die erforderliche „Gegenleistung“, denn Sixt hat ja (zumindest nach meinem Kenntnisstand) keine weiteren Kosten durch die Nutzung eines Mietwagens im Ausland.


    Eine etwaige höhere Diebstahlsgefahr in Zone II oder III Ländern, müsste wenn dann ja über die Gebühren für die Vollkasko abgerechnet werden, nicht einfach pauschal für jede Auslandsfahrt.


    Auch sonst gibt es keine Mehrleistungen, was für eine „Gebühr“ aber gerade erforderlich wäre, wofür will man sonst eine Gebühr.

  • Wenn ich die Polizei wäre und jemand ruft deswegen auf der 110 an würde ich durchdrehen an der anderen Seite. Aber ja: Es scheint so zu sein, dass man es muss. (Ende der Geschichte war, dass keine Schadensmeldung kam.. )

    Anrufen, die Situation schildern, gleich sagen, dass es keinen Jndlungsbedarf gibt, du aber den "Unfall" laut Mietbedingungen melden musst. Dann gibt´s dazu ne Vorgangsnummer, keiner muss etwas machen und man kann dir nichts vorwerfen. Klar, bei einem Felgenkratzer kann man, wenn er tatsächlich beanstandet wird, auch nichts machen und darauf beharren, dass der wohl schon vorher da war oder man nix gemerkt hat. Bei anderen kleineren Unfällen ohne Dritte kann es sich aber durchaus lohnen, bei der Polizei anzurufen, auch wenn es dämlich ist.

  • Also ich habe nochmal die AVB gecheckt und dort nichts bezüglich einer Auslandsgebühr gefunden. Da ich eigentlich immer ins Ausland fahre, würde ich bei einer Anmietung mir einfach vom RSA den relevanten Satz in den AVB zeigen lassen (den es offenbar nicht gibt), dass ich eine Gebühr zu zahlen hätte. Anschließend würde ich entsprechend die Zahlung der Gebühr verweigern. Da nichts in den AVB bezüglich der Gebühr oder einer vertragswidrigen Nutzung bei Nichtzahlung der Gebühr ersichtlich ist, sollte auch der Versicherungsschutz nicht entfallen. Das gilt auch für den externen Schutz einer Kreditkarte.


    So wie die Gebühr momentan geregelt ist, handelt es sich aus meiner Sicht um Bauernfängerei. Daher hat man eigentlich nichts zu befürchten und man kann sich die Gebühr sparen.

  • Also ich habe nochmal die AVB gecheckt und dort nichts bezüglich einer Auslandsgebühr gefunden. Da ich eigentlich immer ins Ausland fahre, würde ich bei einer Anmietung mir einfach vom RSA den relevanten Satz in den AVB zeigen lassen (den es offenbar nicht gibt), dass ich eine Gebühr zu zahlen hätte. Anschließend würde ich entsprechend die Zahlung der Gebühr verweigern. Da nichts in den AVB bezüglich der Gebühr oder einer vertragswidrigen Nutzung bei Nichtzahlung der Gebühr ersichtlich ist, sollte auch der Versicherungsschutz nicht entfallen. Das gilt auch für den externen Schutz einer Kreditkarte.


    So wie die Gebühr momentan geregelt ist, handelt es sich aus meiner Sicht um Bauernfängerei. Daher hat man eigentlich nichts zu befürchten und man kann sich die Gebühr sparen.

    Genau, so sehe ich das auch, Problem wird nur evtl. sein, dass der RSA dir dann vermutlich den Mietvertrag nicht ausstellt, da er die Anweisung hat, die „Gebühr“ auf den MV zu setzen.


    Wenn, müsste man vermutlich einfach verschweigen, dass das Fahrzeug im Ausland genutzt wird und die zum Miettag geltenden AVB sicherheitshalber abspeichern.

  • Naja. Ich hab vor circa einem Jahr eine AMG Felge vorne rechts verkratzt als ich eine Bordsteinkante nicht ausreichend frontal aufgefahren bin (hab jemanden abgesetzt). I know dumm.

    Man kann auf der Straße halten und jemanden aussteigen lassen, nur weil man zur Hälfte auf dem Fußweg steht wirds nicht legaler. :/

    Puh, also. Welche Nummer wähle ich da? . )

    Die Nummer der nächstgelegenen Dienststelle? :S


    (Ende der Geschichte war, dass keine Schadensmeldung kam.. )

    Also durfte der nächste Mieter dafür zahlen?

  • Genau, so sehe ich das auch, Problem wird nur evtl. sein, dass der RSA dir dann vermutlich den Mietvertrag nicht ausstellt, da er die Anweisung hat, die „Gebühr“ auf den MV zu setzen.

    So wie die Gebühr momentan geregelt ist, handelt es sich aus meiner Sicht um Bauernfängerei. Daher hat man eigentlich nichts zu befürchten und man kann sich die Gebühr sparen.


    Derzeit steht auf dem MV auch immer noch die Einfahrgenehmigung wie gehabt. Da würde ich mir dann auch noch keine Sorgen machen.

  • Also durfte der nächste Mieter dafür zahlen?

    Was soll ich sagen. Hoffen tue ich es natürlich nicht. Wenn er oder sie eine gründliche Kontrolle bei Fahrzeugübergabe durchführt hat, was ich bei Sportfelgen empfehlen würde, würde der Schaden spätestens an dieser Stelle auffallen und im besten Fall bei EC versinken und sie würden es mit dem Geld von einer halben Steinschlag-Windschutzscheibe ausgleichen, was sie irgendwem abgeschwatzt haben.


    Derzeit steht auf dem MV auch immer noch die Einfahrgenehmigung wie gehabt. Da würde ich mir dann auch noch keine Sorgen machen.


    An den AGB wurde in DE bisher auch noch nichts geändert. Kann es auch sein, dass sie die Gebühr in DE reduziert haben? Auf maximal 14,84€ zur Zeit, wenn ich das richtig sehe. In Österreich haben sie die AGB ja bereits geändert und die Gebühr bei 8,50€ gelassen... pro Tag.

    Dort steht es mMn zwar auch mit Interpretationsspielraum, aber doch klar:


    Zitat

    "Bei Fahrten ins benachbarte Ausland wird eine Gebühr in Höhe von EUR 8,50 pro Tag, max. EUR 45 pro Monat erhoben."


    "Jede schuldhafte, auch bloß fahrlässige, Verletzung der obigen Bestimmungen (Z 1, 2, 4-7) macht den Mieter gegenüber SIXT

    für jeglichen dadurch oder dabei entstandenen Schaden (einschließlich zweckentsprechender Rechtsverfolgungskosten) in
    vollem Umfang haftbar (sofern SIXT selbst daran kein Verschulden trifft). Eine allenfalls vereinbarte Haftungsbeschränkung ist
    im Falle einer solchen Verletzung unwirksam."

  • Ich kann die Überlegungen im Sinne des Threaderstellers absolut nachvollziehen, und genau diese Gedanken gehen mir auch des öfteren durch den Kopf, wenn ich ein sehr teures Auto bewege und beispielsweise "nur" die VK über die Kreditkarte habe, wo der Interpretationsspielraum evt. noch größer ist.


    Die Haftungsbeschränkung bei Vermietern selbst ist rechtlich sehr gut geschützt


    Felder, auf die man nicht unbedingt kommt, aber ein "Einfallstor" sein können, die Zahlung zu verweigern, wurden ja hier schon genannt.


    Ich möchte noch ergänzen: Einsatz von Gutscheinen, wenn man die VK über Kreditkarte hat, kann problematisch werden bzw. wurde schon bestritten von der Versicherung, wenn/weil die Bedingungen vorsehen, dass der Betrag "vollständig" mit der Kreditkarte bezahlt werden muss


    Bei meiner Platinum-Karte fällt der VK Schutz zum 1.1.2021 weg, ich habe davon aber nur durch Zufall erfahren und noch kein Schreiben o.ä. bekommen (meines Wissens bei allen Sparda Master Platinum der Fall)


    Generell spielen Versicherer gerne Pingpong "Auf die Vorrangigkeit der Leistungen anderer Versicherer wird hingewiesen", wer schon mal ein von zwei Kindern angestellten Schaden regulieren musste, wird das auch kennen, im hohen Schadensfall muss man schon klar sagen, ob noch ein anderer Schutz evt besteht und dann ist das Tor auf zum Pingpong

  • Naja. Ich hab vor circa einem Jahr eine AMG Felge vorne rechts verkratzt als ich eine Bordsteinkante nicht ausreichend frontal aufgefahren bin (hab jemanden abgesetzt). I know dumm. Aber da hätte ich die Polizei rufen müssen. Puh, also. Welche Nummer wähle ich da? Wenn ich die Polizei wäre und jemand ruft deswegen auf der 110 an würde ich durchdrehen an der anderen Seite. Aber ja: Es scheint so zu sein, dass man es muss. (Ende der Geschichte war, dass keine Schadensmeldung kam.. )

    Ich habe vor einigen Monaten mit einem Sixt-Fahrzeug ein anderes Fahrzeug beim Einparken berührt. Am Auto des Unfallgegners gab es keine Schäden, am Mietfahrzeug war jedoch ein Kratzer zu sehen. Der Eigentümer kam nach einigen Minuten vorbei und meinte, dass von seiner Seite aus alles okay ist und er nicht darauf besteht die Polizei zu rufen (war auch ein älteres Fahrzeug).


    Ich habe also bei Sixt angerufen und den Vorgang geschildert (Schaden nur am Mietfahrzeug, Unfallgegner besteht nicht auf Polizei). Der Schaden wurde daraufhin von der Hotline aufgenommen und man hat mir gesagt, dass ich bei der Polizei anrufen muss, die aber vermutlich nicht vorbeikommen wird und ich mir nur die Vorgangsnummer/Ansprechpartner notieren soll.


    Habe dann die 110 gewählt, wurde vom Notruf an einen anderen Beamten durchgestellt und es war genau so wie es Sixt geschildert hat. Ansprechpartner notiert und das wars.

  • Ich möchte noch ergänzen: Einsatz von Gutscheinen, wenn man die VK über Kreditkarte hat, kann problematisch werden bzw. wurde schon bestritten von der Versicherung, wenn/weil die Bedingungen vorsehen, dass der Betrag "vollständig" mit der Kreditkarte bezahlt werden muss

    "Bar-Gutscheine", die wie Geld zu werten sind und den tatsächlichen Brutto-Rechnungsbetrag reduzieren sind tatsächlich heikel. Ich habe hingegen noch nie davon gelesen, dass es zu Komplikationen kam beim Einsetzen von Aktions-, Entschädigungs- oder Kunden-werben-Kundengutscheinen, die nicht als Bar-Gutscheine zu werten sind, da diese nur den eigentlichen Rechnungsbetrag reduzieren. Der zu zahlende Rechnungsbetrag wird dann ja aber zu 100% per KK beglichen. Es erfolgt also keinerlei anderweitige Zahlung zwischen Kunde und Anbieter. Es existiert also nur ein Zahlungsstrom und dieser wird zu 100% mit der KK beglichen. Auch hier hilft im Streitfall eine Rechtsschutz.. Vertragsrecht sollte natürlich inkludiert sein.

  • Schau doch mal hier rein. Ob das rechtssichere Aussagen sind, kann ich Dir nicht sagen, aber die Lufthansa Miles&More beantwortet das explizit mit: nö, kein Schutz bei Gutschein. https://www.vielfliegertreff.d…lkasko-bei-gutschein.html

    Ja der Thread hinterlässt halt absolute Unklarheit, weil irgend ein Hansel aus dem 1st Level Support sich nicht ausgekannt hat und die Antwort aus dem ersten Post genannt hat. Der nächste Held hat dann die folgende Antwort gegeben:

    Wenn alles was von Seiten Sixts zu bezahlen ist mit der KK gezahlt wird mache ich mir da echt keine Sorgen. Das muss aber natürlich jeder für sich selbst entscheiden! Für mich ist das auch logisch (klar, kann man auch anders sehen ;) ). Um die Sache zu verdeutlichen kann man das ja weiterspinnen indem man sich vorstellt, was man jetzt bei einer beruflich getätigten Miete z.B. steuerlich absetzen könnte. Ich kann ja nicht den Betrag VOR KWK Gutschein absetzen sondern nur den Betrag NACH KWK Gutschein. Gäbe es natürlich die Möglichkeit sich Sixt-Wert-Gutscheine zu kaufen und ich bezahle einen Teil der Miete mit diesen Wertgutscheinen, die ich z.B. per EC Karte gezahlt habe und den Rest mit der KK, sieht die Sache wieder anders aus.


    Durch den Thread und die unklar formulierte AGB-Klausel gibt es natürlich unnötigen Interpretationsspielraum, was ohne Frage nervig und Unsicherheit stiftend ist.

  • Denkt doch einfach mal lebensnah: wie soll man denn überhaupt auf Idee kommen, die Polizei zu rufen, wenn nur ein kleiner Parkrempler vorliegt, den man nicht selbst verursacht hat? Das wäre ja ein Freifahrtsschein für die AV, einfach alle Schäden - selbst die, die der Mieter nicht zu verschulden hat - dem Mieter zu 100 Prozent in Rechnung zu stellen, nur weil die Polizei nicht gerufen wurde. Wofür hat man denn die Versicherung?


    Anders ist es natürlich, wenn ihr einen Poller mitnehmt und die ganze Stoßstange demoliert ist. Dann könnt ihr bei der Abgabe natürlich nicht sagen: "Ups, nicht gesehen ?"

    Da liegt ein großes Missverständnis der Kunden vor. Es geht eben nicht darm wer Schuld ist, sonder wann der Schaden passiert ist,

    Stellt man es sich vor, dass es der eigenen Wagen wäre, würde man bei einem Parkschaden mit Fahrerflucht ja auch die Polizei rufen. Wenn dann kein Schuldiger gefunden wird bleibt man auch auf seinen Kosten sitzen.

    Woher soll denn die Autovermietung wissen, dass nicht betrunken eine fremder gefahren ist, der auch noch fremdes Eigentum beschädigt hat. Der Ruf der Polizei entlastet den Mieter und sorgt dafür, dass die Haftungsreduzierung greift.

    Zumeist sind die Wagen der Industrie nicht extra kaskoversichert, sondern die AVs zahlen Schäden aus eigener Tasche.

  • Nein, es geht einfach darum, dass du nicht vor jedem Fahrtantritt während deiner Miete dein Auto mit nem Bauleuchter auf eventuelle Schäden absuchen musst. Ich habe mich darauf bezogen, dass unbemerkt jemand dein Auto leicht beschädigt, was bei Abgabe dann einem Checker auffällt. Und da kann sich die AV, wenn du die Haftungsbeschränkung gebucht hast, mE nicht darauf berufen, dass du nicht die Polizei gerufen hast und in voller Höhe haftest.


    Natürlich liegt es nahe, die Polizei zu rufen, wenn die Stoßstange durch einen Parkrempler stark beschädigt wurde. Das sollte einem schon der gesunde Menschenverstand sagen.