How to | Ungerechtfertigte Gebühr bei Ordnungswidrigkeit zurückbekommen

  • Kurzer Update: Wie erwähnt wurde Anfang September bei Avis und Hertz der Forderung widersprochen. Von beiden gab es eine Eingangsbestätigung mit einer angekündigten Antwortzeit von 10 Werktagen. Die ist natürlich verstrichen und bis heute gab es keine Reaktion, 6 Wochen nach Kontaktaufnahme.

    Kurz vor Weihnachten kam ein Schreiben von EOS Inkasso, die im Auftrag von Hertz handeln. Genau mein Humor, auf in die nächste Runde.

  • Aufgrund einer Rechnung in meinem Postfach, habe ich den Wiederspruch mal an BMW Rent geschickt.

    Die Antwort:

  • Zitat

    Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach die Erfüllung einer gesetzlichen Auskunftspflicht sowie das eigene Interesse an der Erfüllung der Auskunftspflicht es ausschließen, den Mieter vertraglich zum Ausgleich des hierbei dem Vermieter entstandenen Verwaltungsaufwands zu verpflichten.

    Doch, § 307 BGB, denn zum Glück haben wir einen funktionierenden Verbraucherschutz. Warum das so ist, ergibt sich aus dem ursprünglichen Beitrag von antonneu und den obigen Beiträgen von mir.

    Zitat

    Sie ist nicht für die Erfüllung der Hauptleistungspflicht des Vermieters, i.e. Überlassung des Mietwagens, erforderlich.

    Naja, ganz unjuristisch gesprochen ist es keinesfalls abwegig, dass man sich als Halter mit Bußgeldbescheiden auseinanderzusetzen hat, wenn man wildfremden Leuten ein Auto überlässt. Warum immer vom "normalen Ablauf einer AV" gesprochen wird, erschließt sich mir wirklich nicht.

  • Nachdem ich auf die Rechnung der Aufwandspauschale mit der ersten Mail widersprochen habe, kam die gleiche Textbaustein Mail wie immer. Darauf entgegnete ich dann nochmals mit den hier angeführten Argumenten dahingehend, dass die AV ja nicht pauschal eine Gebühr erheben kann, wenn zum Zeitpunkt des "Blitzes" gar noch nicht fest steht ob ich als Mieter Schuld daran bin usw.

    Nun kam folgende Antwort zurück:


    Bisher war ja nach der zweiten Runde meistens Kapitulation seitens Sixt angesagt. Hier will man es jetzt aber ganz genau wissen. Für Hinweise in der nun dritten Runde wäre ich äußerst dankbar!

    Einmal editiert, zuletzt von _silencefox_ ()

  • Ich darf mal wieder ? mit exakt der gleichen Mail wie beim letzten Mal habe ich gerade der Gebühr widersprochen. Ich bin gespannt, ob auch exakt die gleiche Mail zurückkommt, oder ob sie ein Muster entdecken.


    ich bin ja so uffjerecht ? gut, man könnte sich auch an die Verkehrsregeln halten…aber so isses lustiger


    in Stuttgart ist übrigens 40, nicht 50 ?

  • Der erste Versuch ging natürlich nach hinten los.


    Sehr geehrter MW42.195,

    Transparenz ist uns wichtig, ganz besonders bei Fragen zu Ihrer Rechnung.

    Gerne haben wir die Rechtslage durch unsere Rechtsabteilung erneut geprüft.


    Na sichi :)