Hertz : SDMR gebucht, Tiguan bekommen. Ist das OK ? Eilt ..

  • Wenn das der Maßstab für Beiträge hier wäre, also nicht über Autos und Geschmäcker diskutieren zu dürfen weil ja alles anhand harter Fakten wie Einstufung der AV oder Preisen objektiv vergleichbar ist, könnte man auch 50% der Beiträge löschen...


    Ich will damit gesagt haben, dass man sich manchmal auch Mietwagen zufrieden geben muss die einem nicht so passen. (Siehe meine Signatur) Es sei denn, wie Cruiso schon sagt, man gibt Wünsche bei der Reservierung an oder macht sich vorher Schlau. Beim nächsten mal kann es dann halt nur besser werden, was will man mehr!
    Ich lasse mich auch wieder überraschen, was ich in Nürnberg am Airport bekomme, wenn es ein Fahrzeug wird, welches mir nicht zusagt, dann kann ichs net ändern und warte gespannt auf die nächste Miete.

  • Das Problem ist offensichtlich. Der TE hat ein Fahrzeugupgrade bekommen, dass er nicht haben wollte - aus welchen Gründen auch immer.


    Ich würde es ablehnen, 1200 km mit einem Auto zu fahren, für das ich bezahlen muss und das mir absolut nicht liegt. Ich frage mich, warum viele hier so etwas einfach so von Anfang an hinnehemen. In einem ähnlichen Fall hatte Hertz auch kein Fahrzeug in der von mir reservierten Gruppe zur Verfügung. Die Abnahme des Ersatzfahrzeugs habe ich abgelehnt. ( Hatte einen 'grossen' Kombi ( Mondeo/ Passat ... ) bestellt. Man wollte mir einen X3( bäh... ) andrehen, den ich ums Verrecken nicht haben wollte.


    Ich lehnte den X3 ab und ging zu Europcar, und bekam einen ( weiss nicht mehr... Vectra oder Passat) zur Walk-In Rate, die aber erheblich höher als der urprüngliche Preis war.


    Nach der Anmietung habe ich mich mit Rechnungskopie von EC an Hertz gewandt und freundlich um Erstattung des Differenzbetrags Hertz <--> Europcar gebeten. Ohne zögern wurde mir zumindest eine Gutschrift für die nächste Anmietung über den aufgerundeten Differenzbetrag ausgestellt.


    Bestimmt habe ich Verständnis, dass man auch mal eine Zitrone bekommt. Wenn ich aber 1200 km fahren müsste, würde ich nicht mit Zitronen handeln wollen. Schliesslich ist man Kunde und hat sich ja im Regelfall bei Bestellung des Fahrzeugs etwas gedacht.

  • Danke für deinen Beitrag. :thumbsup:



    Sehe es genau so. Wenn ich 1200km fahre möchte ich auch ein dementsprechendes Fahrzeug das ich gebucht habe.
    Bei Kurzstrecken ist das noch mal anders. Mit den Upgrades ist das wirklich so ein Problem.


    Die einen freuen sich wie ein Schneekönig,
    andere ärgern sich schwarz :107: .


    Und die Autovermietung ist dazwischen und versucht es allen irgendwie recht zu machen.


    Doch was in dem Zusammenhang hier im Forum auch mal thematisiert wurde, ist der Fall, dass man ein Auto nicht einfach so ablehnen kann,
    wenn es ein Upgrade ist und es einem -- aus welchen Gründen auch immer -- nicht entspricht.
    Der Gedanke / Aussagen einiger User / war, generelle Stornogebühren zu nehmen wenn man ein Auto nicht nimmt oder ablehnt wenn es der gebuchten Klasse nicht entspricht.


    Ähnliche Problematik bei prepayed Tarifen. Was wenn da genau das gleiche passiert?? Kannst ja nicht einfach gehen... die haben ja dein Geld.


    Gehe ja auch nicht in ne Pizzeria und bestelle ne Pizza und nach ein paar Minuten bekomme ich ne Pasta --> auf nachfrage, dass ich etwas anderes bestellt habe die Antwort:
    --> ist doch auch etwas zum Essen, satt werden sie auch davon und eigentlich kostet es doppelt so viel wie die Pizza, und jetzt freuen sie sich auch gefälligst... :wacko:


    Was mich jedoch bei deiner Geschichte verwundert hat, ist die Dreistheit die man manchmal im Leben braucht. Du nimmst das Auto nicht von Hertz, die es für dich blocken (gehen ja davon aus, dass die meisten sich darüber freuen) vielleicht können sie es am Tag nicht weiter vermieten,
    gehst zu Europcar mietest und reichst wieder die Rechnungen ein um die Differenz erstattet zu bekommen....
    Sorry, solch eine Geschichte höre ich zum ersten mal und wahrscheinlich muss man auch dreist genug sein um so etwas zu machen
    oder hat es schon ein paar mal gemacht, mit Erfolg und ist in der Hinsicht ein alter Hase.
    Es gibt hier manche solcher Geschichten bei denen ich nur mit dem Kopf schütteln kann was alles geht und scheinbar möglich ist.
    Zumal die Autovermietungen da auch ihren Teil mit dazu beitragen.
    Vielleicht wundere ich mich auch nur darüber, dass ich noch nicht auf solch einen Gedanken gekommen bin.... :whistling:
    Doch wenn sich solch eine Möglichkeit ergeben sollte, werde ich es das nächste mal auch ausprobieren und dann
    mal sehen ob das auch bei mir klappt oder nur immer bei anderen :)
    Aber schließlich :thumbup: Daumen hoch für die, die den Mut haben und auch das Risiko eingehen auch mal leer auszugehen.
    Nur wer wagt der gewinnt...


    mfg Josch

  • Sorry, solch eine Geschichte höre ich zum ersten mal und wahrscheinlich muss man auch dreist genug sein um so etwas zu machen




    Obiger Aussage kann ich leider nur teilweise zustimmen. Zugegeben, dieser Vorgang war nicht alltaeglich und auch bestimmt grenzwertig.


    Andererseits, ich habe mir ja bei der Reserierung auch etwas gedacht... Die Idee war, dass man ein Fahrzeug mietet, dass vier Personen und eine grosse Hundebox transportieren kann. Erfahrungsgemaess geht das mit jedem Kombi, der bei Hertz unter G oder G6 eingestuft ist. Ich habe vorab einen Vertrag mit Hertz geschlossen, der genau diese Leistung beinhaltet. Unbestritten ist, dass die Fahrzeuggroesse bzw. Kategorie ein erheblicher Bestandteil des Vertrages ist. Offensichtlich war Hertz zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage, den Vertrag zu erfüllen. Ein X3 mag beliebig viele Klassen höher liegen - er erfüllt aber nicht die zugesicherten Eigenschaften eines Fahrzeugs der Gruppe 'G' oder 'G6'. Egal, was die AV's in ihren - teilweise rechtswidrigen - AGBs schreiben, ein Richter würde in so einem Fall immer auf Grundlage des BGB entscheiden und schnell feststellen, dass Hertz nicht in der Lage war, den Vertrag zu erfüllen.


    Dreist ist aus meiner Sicht der Versuch, dem Kunden etwas anderes andrehen zu wollen, als tatsächlich bestellt war.


    Es ist mir auch schon vorgekommen, dass ich bei einer 'G' / 'G6' Anmietung einen A4 Avant bekommen sollte. Ein nettes Upgrade, aber es nutzt nichts, wenn ich die Hundebox und mehr als zwei Personen unterbringen muss. In diesen Fällen wurde dann wahlweise nach oben (E-Klasse T) oder nach unten ( Mondeo, Passat) getauscht. Natürlich suche ich keinen Streit und bin immer bemüht, eine konstruktive Lösung zu finden. Nur - entschuldigung, dass ich darauf beharre - muss ein geschlossener Vertrag eingehalten werden.


    Bei Vorausbezahlten Mieten würde ich den RA oder den Stationsleiter um eine formlose schriftliche Erklärung bitten. Das Geld kann man sich im Regelfall mit einem Schreiben dann wieder zurückholen. Oder man nimmt schlimmstenfalles doch einen Anwalt, bisher war das aber bei mir nicht der Fall.


    Um noch einmal auf den ursprünglichen Thread zurückzukommen, hier ist der Fall natürlich schwieriger. Schliesslich ist ein Tiguan genauso geeignet, vier Personen mit Gepäck zu transportieren, wie eine C-Klasse. Möglicherweise hätte ich den Tiguan akzeptiert - oft geht es ja nicht anders, weil man evtl. unter Zeitdruck steht - dann aber nur mit Preisabschlag. 'Upgrade' hin- oder her es ist zweifelsohne ein Rückschritt im Komfort gegenüber der tatsächlich gebuchten Wagenklasse. Man muss nicht alles so essen, wie man es vorgesetzt bekommt... Was wäre denn, wenn das 'Upgrade' zum Beispiel ein SLK gewesen wäre, dann hätte der TE wohl eine Person zu Hause lassen müssen?


    EDIT: Habe gerade die Bedingungen/Leistungen für den President CIrcle (PC) Status studiert. Wusste gar nicht, dass der Status - laut Hertz Homepage - eine 'Garantierte Fahrzeugverfügbarkeit' beinhaltet. Das kann natürlich erklären, warum Hertz mir den Differenzbetrag klaglos erstattet hat. Allerdings habe ich mich damals auch nicht darauf berufen.

    Einmal editiert, zuletzt von MichaelFFM ()

  • Ich habe vorab einen Vertrag mit Hertz geschlossen, der genau diese Leistung beinhaltet.

    Ganz klar falsch! Du hast eine Willenserklärung zum Schließen eines Vertrages abgegeben. Hertz hat sich vollkommen regelgerecht verhalten. Denn Hertz garantiert dir nur ein Fahrzeug (das steht so in den AGB). Der Vermieter kann vor dem Vertragsabschluß übrigens von seiner Willenserklärung zurücktreten, was du ja auch kannst (nennt sich dann Stornieren). Dann gäbe es noch höhere Gewalt (Auto vom Vormieter zu Schrott gefahren, Station abgebrannt usw). Im BGB finden sich noch andere Möglichkeiten zur Rücknahme von Willenserklärungen. Lies dort mal nach ...


    Hertz hat dir ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt. Es ist sogar von einer höheren Kategorie. Dein Vorgehen ist in meinen Augen wirklich unverschämt. Da wundert man sich, dass die Vermieter die Preise anheben ...

  • Gehe ja auch nicht in ne Pizzeria und bestelle ne Pizza und nach ein paar Minuten bekomme ich ne Pasta --> auf nachfrage, dass ich etwas anderes bestellt habe die Antwort:
    --> ist doch auch etwas zum Essen, satt werden sie auch davon und eigentlich kostet es doppelt so viel wie die Pizza, und jetzt freuen sie sich auch gefälligst...

    Die Analogie funktioniert leider nicht ganz. Du gehst in die Pizzeria und schaust erstmal in die Karte. Dann bestellst du etwas. In dem Moment ist dann der Kaufvertrag abgeschlossen, und der Pizza-Mann muss "liefern". Wenn nicht - also ein Mangel oder Nichterfüllung eintritt (Pasta statt Pizza), hast du mehrere Möglichkeiten: WUMS (Wandlung, Umtausch, Minderung oder Schadensersatz).


    Auf die Autovermietung übertragen: Du gehst zu einer Station und fragst, ob man dir ein Auto vermieten kann. Wenn das so ist, und du dich mit dem Vermieter über das Auto, die Zeitdauer und den Preis einigen kannst, wird ebenfalls ein Vertrag geschlossen. Aber eine Reservierung ist KEIN Vertragsabschluss. Das nix mit WUMS

  • Ganz klar falsch! Du hast eine Willenserklärung zum Schließen eines Vertrages abgegeben.



    Nur ungern moechte ich Dir auf die Füsse treten, aber bist Du Volljurist? Dann müsstest Du wissen, dass AGBs im Regelfall Schall und Rauch sind....


    Ich bin der Meinung, wer in einem Forum über Recht und Gesetz schreibt, sollte auch fundierte Kenntnis davon haben. Zugegeben, ich habe selbst den Fehler gemacht und mich weiter oben genau auf dieses Glatteis begeben. Werde das mal mit meinem Anwalt klären. Mit Halbwissen ist da nicht viel zu machen.


    Natürlich steht es Hertz zu, die Bestellung zu stornieren, dann sollten sie das auch mit angemessener Frist tun, wenn sie nicht in der Lage sind, das gewünschte Auto zum gewünschten Zeitpunkt bereit zu stellen. Damit hätte ich auch kein Problem. Ich finde es nur nicht in Ordnung, dem Kunden etwas anderes als das bestellte Fahrzeug unterschieben zu wollen.


    Nehmen wir mal an:


    VW benötigt jeden Freitag um 15:00 Uhr 23 Kilogramm reines Silber für die Produktion. Der Lieferant liefert eines Tages an Stelle des Silbers 25 kg reines Gold. Muss VW das Gold abnehmen ?

  • Aber eine Reservierung ist KEIN Vertragsabschluss.


    Das wäre mir allerdings neu. So schreibt zum Beispiel Sixt in Ihren AGBs:


    Zwischen dem Verwender (Kunde) und dem Verkäufer kommt bis zur Bestellungsbestätigung durch den Verkäufer kein Vertrag zustande. Es wird ausdrücklich klargestellt, daß es sich bei der Bestellung des Kunden um eine reine einseitige Reservierung des entsprechenden Fahrzeuges handelt.


    Ich war bisher immer davon ausgegangen, dass ich einen Vertrag habe, sobald die Gegenseite mir meine Reservierung bestätigt hat. Im Regelfall geschieht das innerhalb weniger Minuten nach der Reservierung per Mail.

  • Dein Vorgehen ist in meinen Augen wirklich unverschämt.


    Unverschämt finde ich das nun wirklich nicht. In vielen Fällen bringt ein Upgrade dem Kunden überhaupt nichts. Vor allem bei den Kombis ist es ja so, dass die "höherwertigen" (also C-Klasse, 3er, A4) definitiv weniger Platz bieten als die üblicherweise in IWMR (Hertz: G/G6) eingestuften (Vectra, Mondeo, Passat). Und wer so einen Kombi bucht, der braucht eben meist auch den Platz. Ohne vorher nachzufragen dann alternativlos einen X3 anzubieten ist dann von der Autovermietung sicher nicht die feine Art. Ich hatte mal als Upgrade auf Gruppe G den Volvo XC90 erhalten. Der bietet sogar noch mehr Platz als die Gruppe G, aber das ist wohl ein seltenes Upgrade.

  • Naja, ein Silberlieferant ist auch ein Silberlieferant und kein Goldlieferant. Eine Autovermietung bietet in erster Linie Mobilität. Und diese ist auch mit einem anderen Auto gegeben.


    Interessant. Dann würdest Du klaglos einen SLK akzeptieren, wenn Du gerade eben mit vier Personen und Gepäck am Flughafen angekommen bist und einen Kombi bestellt hast? Toll, solche Kunden, die alles akzeptieren, wünsche ich mir auch. :thumbsup:

  • Unverschämt finde ich das nun wirklich nicht.

    Damit meinte ich: den Wagen nicht anzunehmen, zu einem anderen Vermieter zu gehen, dort einen Wagen zu mieten und die dabei enstehende Preisdifferenz vom ursprünglichen Vermieter erstattet haben zu wollen. Das kann man im Notfall sicherlich machen, aber würde ich das vorher klären. Notfall ist: SWMR bestellt und man steht mit vier Leuten und Hundebox vor der Station und bekommt dort einen Polo angeboten und der Vermieter kann kein anderes Fahrzeug in angemessener Frist beschaffen.

  • Interessant. Dann würdest Du klaglos einen SLK akzeptieren, wenn Du gerade eben mit vier Personen und Gepäck am Flughafen angekommen bist und einen Kombi bestellt hast? Toll, solche Kunden, die alles akzeptieren, wünsche ich mir auch. :thumbsup:


    Du musst es ja nicht akzeptieren. Die Aufgabe der AV Mobilität zu gewährleisten ist aber erfüllt. So simpel ist das.

  • Das kann man im Notfall sicherlich machen, aber würde ich das vorher klären.


    Da gehe ich mit! Allerdings würde mir bei meinen IWMR-Buchungen ein X3 wahrscheinlich absolut nichts bringen. Ich habe den zwar noch nicht real vor mir stehen sehen, aber was auch den Bildern zu erkennen ist, wäre er für mich zu klein. Zum Glück habe ich eine Station, die das weiß und mir immer ein passendes Auto zur Verfügung stellt. :205:


    Die Aufgabe der AV Mobilität zu gewährleisten ist aber erfüllt. So simpel ist das.


    Nein, ganz so simpel ist es nicht. Die Mobilität gewährleistet sie dann ja nicht, wenn ich mein Zeug nicht unterkriege oder z.B. nicht alle Mitfahrer reinpassen. Der Kunde denkt sich ja auch was dabei, wenn er etwas bucht. Insofern erwarte ich bei solchen Situationen (SLK für Kombibuchung, sicher die Ausnahme) mindestens vorab einen Anruf der AV und möglichst noch Alternativen.

  • Du musst es ja nicht akzeptieren. Die Aufgabe der AV Mobilität zu gewährleisten ist aber erfüllt. So simpel ist das.


    Damit stimmts Du also zu, und würdest dann im oben genannten Fall einfach zwei Personen zurücklassen...


    Da sind wir anderer Auffassung. Ich halte die gebuchte Wagenklasse für einen wesentlichen Bestandteil des Vertrags. Muss mal googeln, ob es hierzu Präzedenzfälle gibt.


    Ausserdem, Hertz garantiert mir ( PC Status ) die Fahrzeugverfügbarkeit - das ist so auf der deutschen Homepage nachzulesen. Dann gilt das nach Deiner Rechtsauffassung also auch nicht. Komische Welt.

  • Ausserdem, Hertz garantiert mir ( PC Status ) die Fahrzeugverfügbarkeit - das ist so auf der deutschen Homepage nachzulesen. Dann gilt das nach Deiner Rechtsauffassung also auch nicht. Komische Welt.


    Ich kenne jetzt den genauen Wortlaut nicht aber Hertz garantiert dir eine Fahrzeugverfügbarkeit - das könnte auch ein Smart sein. Ist doch bei Sixt Platinum Kunden auch so, ein Fahrzeug wird garantiert aber keine Gruppe.


    Im genannten Fall würde ich wohl versuchen das Auto zu tauschen oder eine andere Station aufsuchen. Generell bringt es aber schon was, ins Bemerkungsfeld zuschreiben, wie viel Personen und Gepäck du transportieren willst. Sonst kann fast jedes Upgrade ein Problem werden.

  • Im genannten Fall würde ich wohl versuchen das Auto zu tauschen oder eine andere Station aufsuchen. Generell bringt es aber schon was, ins Bemerkungsfeld zuschreiben, wie viel Personen und Gepäck du transportieren willst. Sonst kann fast jedes Upgrade ein Problem werden.




    Mir geht es ja auch bestimmt nicht darum, die AV zu linken oder unberechtigte oder fragwürdige Vorteile aus einer Situation zu ziehen. Und noch einmal - abgesehen von der rein rechtlichen Situation - bin ich auch gerne für jede wirklich konstruktive Lösung - auch wenn sie für mich mit Mehraufwand verbunden ist - zu haben. Wäre in einer anderen Station ein adäquates Auto verfügbar gewesen, hätte man mir halt das Taxi dorthin bezahlt oder das Auto gebracht. Es gab nur einfach keinen Kombi im Umkreis von 50 km.


    Andererseits, - entschuldigung noch einmal - ich bin K U N D E und eine AV wird sich überlegen, ob sie gerne auf einen Kunden mit 30-40 Anmietungen im Jahr verzichten möchte, oder nicht doch lieber eine Gutschrift über 45,00 € ausstellt. Dennoch, die rechtliche Seite interessiert mich jetzt, werde da mal m(einen) Anwalt fragen.


    EDIT: Bei Hertz gibt es leider kein Bemerkungsfeld mehr, wenn man online reserviert.

  • Ich lehnte den X3 ab und ging zu Europcar , und bekam einen ( weiss nicht mehr... Vectra oder Passat) zur Walk-In Rate, die aber erheblich höher als der urprüngliche Preis war.


    Selbst schuld!!! :120:


    Mein Fazit aus dem was ich hier rauslesen muss.....


    ES GIBT LEUTE DIE EINFACH VIEL ZU VERWÖHNT SIND :P


    Dann diese Kindergartengeschichten... ih das Auto ist doof das braucht 2l mehr als das andere, das will ich nicht, ich WILL ein anderes haben SOFORT!!! DANN KAUFT EUCH EINS oder fahrt mit eurem eigenen Auto.


    Wo sind wir denn? Bei Wünsch dir was?? Falsch wir sind bei so isses. Man bucht Mobilität und bekommt diese.

  • Dann diese Kindergartengeschichten... ih das Auto ist doof das braucht 2l mehr als das andere, das will ich nicht, ich WILL ein anderes haben SOFORT!!! DANN KAUFT EUCH EINS oder fahrt mit eurem eigenen Auto.


    Offensichtlich musst Du noch an Deiner Lesekompetenz arbeiten. Es ging - zumindest in meinem Fall - um die Unterbringung von vier Personen plus Hundebox.


    Ich nenne genau drei Premium Fahrzeuge mein Eigen, die alle in Deutschland und deutlich südlich der Mainlinie produziert wurden. Ich wüsste im Moment nicht, warum ich mir noch ein Auto kaufen sollte... es gibt ja für Sonderfälle AVs :-)

  • ES GIBT LEUTE DIE EINFACH VIEL ZU VERWÖHNT SIND :P

    Hi, verstehe ich nicht ganz. Wenn einer einen Skoda Oktavia/ o.ä. Kombi fahren möchte und einen BMW X3 ablehnt...


    warum ist dann diese Person zu verwöhnt???
    Ein IWMR Fahrzeug ist doch ein "minderwertigeres" Fahrzeug somit ist das doch eine Person die eher genügsam ist ... :whistling:


    im Gegensatz zu einer, die sich beschwert dass sie bei einer LDAR miete "nur" einen 523/525/520 bekommt....
    --> in dieser Diskussion geht es auch nur darum dass jeder das haben möchte was er bestellt... auch wenn es nur 500ccm weniger sind als er wollte...
    wäre für mich z.b. kein Kriterium. Platzangebot hingegen ein größeres... 8)