Schaden an geparktem Mietwagen

  • Auf jeden Fall Polizei einschalten. Geht dann auf Fahrerflucht und Anzeige gegen Unbekannt. Das ganze tust du dann am Ende als Vandalismus ab. Du hast nämlich deine Sorgfaltspflichten erfüllt, damit solltest du ähnlich zum Steinschlag fein raus sein.


    Hat bei mir zumindest immer geklappt.

  • Die "Höhe" des Schadens und die "dicke" und dass wirklich nur in diesem Bereich was zu sehen ist passt in meinen Vorstellungen wirklich perfekt zum LKW der da hinten falschrum entgegen der anderen parkenden Fahrzeugen steht. Hat die "Rücklichtleiste" von dem LKW nicht passgenau diese Höhe und dicke?


    Also mal rein von der Theorie:


  • Das es der Anprallschutz des LKW war ist mir der Streifschaden am Auto zu breit und zu wenig tief, lässt sich ja tlw. gut rauspolieren, sihe Foto eins unter dem Türgriff wurde es mit den Finger schon begonnen. Sieht für mich eher wie Stoßstange von weißem Auto aus welches beim Ausparken/ausweichen/einparken angeschram ist. Man kennts PDC piepst, Gefühl sagt geht sich noch aus, ging sich dann doch nicht mehr aus...

  • Den LKW-Fahrer schon gefragt, ob er was „gesehen“ hat?

    Da habe ich leider nicht dran gedacht, ich kann mir das auch kaum vorstellen, da hätte der ja in der Straße wenden müssen, um so gegen das Auto zu kommen... Und es passt auch nicht ganz, da unten am Schweller auch eine weiße Kratzspur ist (nicht so direkt sichtbar, muss man genau schauen), und so tief geht der LKW-Unterfahrschutz nicht


    Auf jeden Fall Polizei einschalten. Geht dann auf Fahrerflucht und Anzeige gegen Unbekannt. Das ganze tust du dann am Ende als Vandalismus ab. Du hast nämlich deine Sorgfaltspflichten erfüllt, damit solltest du ähnlich zum Steinschlag fein raus sein.

    Ich hab eine Online-Anzeige erstellt, und SIXT den Schaden unmittelbar per E-Mail gemeldet, der Zusatzversicherung melde ich es noch separat. Die örtliche Polizeistelle meinte telefonisch, eine Anzeige reiche aus, bzw. dass es gar keinen Unterschied macht


    Sind die Schuhspuren auf dem zweiten Bild von dir?

    Ja das sind meine...


    Und ich kann mir auch kaum vorstellen, dass man direkt nachdem man ein Auto mit einem BLP von 80K geschrammt hat, einfach 20 Meter weiter hinparkt :D

  • Das es der Anprallschutz des LKW war ist mir der Streifschaden am Auto zu breit und zu wenig tief, lässt sich ja tlw. gut rauspolieren, sihe Foto eins unter dem Türgriff wurde es mit den Finger schon begonnen. Sieht für mich eher wie Stoßstange von weißem Auto aus welches beim Ausparken/ausweichen/einparken angeschram ist. Man kennts PDC piepst, Gefühl sagt geht sich noch aus, ging sich dann doch nicht mehr aus...

    Ja, größtenteils kann ich es abwischen, aber leider gibt es auch Stellen wo Kratzer bis aufs Blech sind, und besonders an der vorderen Kante der hinteren Tür lässt es sich nicht einfach wegputzen, aber ich kann es als Laie auch nicht wirklich beurteilen... Es sieht zumindest nicht verbeult aus für mich

  • carassure hat nun erstmal den Schaden abgelehnt, da:

    Zitat

    Den uns vorliegenden Mietverträgen ist zu entnehmen, dass es sich bei der Miete um eine Abo-Periode handelt, die sich automatisch verlängert.

    Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen von carassure beträgt die maximal mögliche Versicherungsdauer pro Anmietung des (Carsharing-) Mietkraftfahrzeugs, im Rahmen der Jahrespolice, 60 aufeinanderfolgende Tage.

    Eine Langzeitmiete bzw. ein Abo Vertrag ist leider gemäß Abschnitt A-4 der Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.

    Ich sehe da in dem Abschnitt allerdings keinen Ausschluss von SIXT+ Abos mit Laufzeit <= 60 Tage, habe denen nochmal geschrieben

  • Würde das auch für die Hertz-Weekend-Flat gelten?


    Ist ja irgendwie ein Abo, aber immer nur eine 4 Tages Miete.

    Bei Hertz kriegst du doch immer separat eine Rechnung mit Betrag X, Check in & Check Out nach der Miete. Da seh ich kein Problem. Vielleicht die 0€ als Endbetrag problematisch? Manchmal steht bei mir Voucher und eine Mondsumme die dann wieder abgezogen wird, aber bei den Mieten ohne Aufpreis stehen unten tatsächlich Null.

  • Eurowoman.

    Nichts zu SIXT+, nur dass die Mietdauer nicht länger als 60 Tage sein darf...


    =>

    A-4 In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz?

    • Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die im Mietvertrag genannten Mieter keine natürlichenPersonen sind und die Nutzung des Mietkraftfahrzeugs nicht aus rein privaten Gründen erfolgt;
    • die Mietzeit der Anmietung des Mietkraftfahrzeugs mehr als 60 aufeinanderfolgende Tagebeträgt;
    • es sich um einen Langzeitmietvertrag von über 60 Tagen handelt;
    • es sich um wiederkehrende Mietverträge von mehr als insgesamt 60 Tagen bei Nutzung desgleichen Mietkraftfahrzeugs handelt;
    • der Versicherungsnehmer und/oder der Mieter den Schaden vorsätzlich und/oder widerrechtlichherbeigeführt haben. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden verzichtet der Versicherer darauf,die Leistung zu kürzen. Das gilt nicht, wenn das Mietkraftfahrzeug gestohlen wird oder dasSchadenereignis eine Folge von Alkoholgenuss oder anderer berauschender Mittel ist. DieKürzung erfolgt in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis;
    • der Schaden dadurch entstanden ist, dass der Fahrer des versicherten Fahrzeugs vorsätzlich eineStraftat ausführte oder dies versuchte;
    • der Versicherungsfall durch Krieg, Bürgerkrieg, kriegsähnliche Ereignisse, innere Unruhen, Streik,Kernenergie, Beschlagnahmung, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand,Elementarereignisse sowie aktiver Teilnahme an Gewalttätigkeiten während einer öffentlichenAnsammlung oder Kundgebung verursacht wurde.
  • also ich wüsste jetzt nicht wie klar man noch ausdrücken soll, dass ein Abo nicht versichert ist.

    Wie kommst du darauf? Eine Erklärung wäre hilfreicher als dieser Kommentar


    Wie ich oben schrieb, geht es hier um ein SIXT+ Abo, welches <= 60 Tage lang dauert, und ich sehe in A-4 keine diesbezüglichen Ausschlüsse