Europcar Forderung nach Schadensfall

  • Hallo Mitwagen Forum,


    ich empfange seit längeren Post von Europcar mit einer hohen Forderung (hoher 4-stelliger Betrag) nach einem Schadensfall am Fahrzeug während einer Miete.


    Ich würde gerne eure Meinung dazu einholen, bevor ich mir juristischen Rat dazuhole.


    Ausgangslage: Fahrzeugmiete mit Vollversicherung und 0Euro selbstbeteiligung. Während einer Nachtfahrt von der Strasse abgekommen und über hoher Bordsteinkante gefahren.

    Anfänglich nach weiterfahrt kaum bemerkt, hat dies aber einen Schaden an der Vorderachse verursacht. Nach kurzer Fahrt habe ich also angehalten und die Europcar Servicehotline zur Beratung kontaktiert.


    Mir wurde dann im Anschluss vom Sachbearbeiter ein Abschlepper bestellt und ein Austauschfahrzeug bereitgestellt.


    Jetzt nach mehreren Monaten kommt die Filiale von Europcar mit einer Schadensforderung für den gesamten Betrag. Laut deren Aussage habe ich nicht nach dem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigt obwohl ich laut Vertrag verpflichtet bin und der vereinbarte Vollkaskoschutz verfällt damit.


    Ich war unwissend dass Europcar auch für solche Vorfälle die Polizei benötigt, was genau macht es für einen Unterschied? Es waren keine Verkehrsteilnehmer involviert. Der direkte Schaden wurde nichtmal sofort bemerkt von mir. Von aussen betrachtet war ausserhalb vom Felgenschaden nichts zu erkennen.


    Ich habe sofort mit einem Mitarbeiter von Europcar gesprochen am Telefon nachdem ich erkannte dass etwas nicht korrekt ist am Fahrzeug, ich wurde nicht darauf hingewissen dass die Polizei kontakitiert werden muss.


    Was habt ihr für eine Meinung über den Vorfall?


    grüsse

  • Ich war unwissend dass Europcar auch für solche Vorfälle die Polizei benötigt, was genau macht es für einen Unterschied?

    Ich gebe keinen gratis Rechtsrat, daher nur zur Erläuterung dieses Punktes: Man hat die Polizei hinzuziehen, damit Europcar seine eigenen Ansprüche feststellen kann. Zum Beispiel, ob sie einen Anspruch gegen dich haben, weil du dich grob fahrlässig verhalten hast oder betrunken gefahren bist. Für alles Weitere verbietet sich eine Einschätzung über das Internet, da der Sachverhalt nicht hinreichend bekannt ist und es in so einem Fall vermutlich auch noch um richtig viel Geld geht, wenn sogar die Vorderachse beschädigt wurde.

  • Ok, ich verstehe. Der Sachverhalt ist im Prinzip oben erläutert. Europcar hätte mich als Kunde zumindest über meine Pflichten am Telefon aufklären sollen, als Kunden. Das ist ja nunmal der direkte Kontakt nach einem produzierten Sachschaden. Klar, es steht alles in den AGBs aber ich lese mir keine Verträge in einer nächtlichen Situation durch sondern rufe den Service an.


    Würdest du bereits zur Rechtshilfe raten? Ich möchte meine Situation ggü. Europcar natürlich darlegen.

    Einmal editiert, zuletzt von jd3i65 ()

  • Mir ist alles klar. Darum frage ich eben nach eurer Meinung. Eine rechtliche Beratung ersetzt es wohl nicht.

    Ich bin wahrscheinlich einer der wenigen Personen, welche sich das Kleingedruckte nicht anschauen bzw. gerne übersehen :)


    Reagiert habe ich bisher auf keine der Forderungen von Europcar. Ich warte auf ein amtliches Schreiben in dem Fall.

  • Wenn der Fall tatsächlich so passiert & detailgenau beschrieben wurde ist das aber schon ganz schön interessant. Ich wüsste jetzt auch nicht, ob ich die Polizei rufe, weil ich mit bissl Geschwindigkeit über den Bordstein fahre und augenscheinlich mit dem Auto alles okay ist. jd3i65 Bitte halte uns doch auf dem Laufenden - vor allem wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte. Das wäre nett! Viel Glück schon mal! :)

  • Albert Weisswein ich weiß nicht welchen Unfallhergang du gelesen hast (insbesondere bzgl des Geschw.), aber ich fasse gerne nochmal das wichtigste zusammen:

    [...]Während einer Nachtfahrt von der Strasse abgekommen und über hoher Bordsteinkante gefahren.

    [...]Von aussen betrachtet war ausserhalb vom Felgenschaden nichts zu erkennen.

    [...]

    Spekulationen bringen hier gar nichts. Wenn das mit einem Mietwagen (!) passiert, halte ich an und prüfe direkt auf offensichtliche Beschädigungen - am besten mit Foto und Uhrzeit sowie Ort, auch damit ich mich selber absichere und mich im Nachgang konkret dazu äußern zu können.

    Und detailgenau wurde hier nichts beschrieben, da nicht mal da steht, wie es dazu kam, dass man von der Straße abgekommen ist.

  • Was lernt man daraus? Wenn man etwas borgt für paar 10k Euro, liest man besser mal durch, was die Bedingungen sind.


    Wenn man sich ne Waschmaschine kauft, liest man sich hunderte Rezensionen durch und da geht man einfach mal nach Bauchgefühl. Interessant.

  • Hätte man das Fahrzeug mit gebrochener Achse einfach wieder auf den Hof gestellt eher nicht. Das scheint vor allem aus dem Umstand heraus passiert sein, dass beim Vermieter angerufen wurde und wahrscheinlich auch eine Art Unfall geschildert wurde. Natürlich macht man das mit dem „einfach abstellen“ logischerweise nicht, aber in der Theorie ergibt das so schon Sinn.