Hallo Mitwagen Forum,
ich empfange seit längeren Post von Europcar mit einer hohen Forderung (hoher 4-stelliger Betrag) nach einem Schadensfall am Fahrzeug während einer Miete.
Ich würde gerne eure Meinung dazu einholen, bevor ich mir juristischen Rat dazuhole.
Ausgangslage: Fahrzeugmiete mit Vollversicherung und 0Euro selbstbeteiligung. Während einer Nachtfahrt von der Strasse abgekommen und über hoher Bordsteinkante gefahren.
Anfänglich nach weiterfahrt kaum bemerkt, hat dies aber einen Schaden an der Vorderachse verursacht. Nach kurzer Fahrt habe ich also angehalten und die Europcar Servicehotline zur Beratung kontaktiert.
Mir wurde dann im Anschluss vom Sachbearbeiter ein Abschlepper bestellt und ein Austauschfahrzeug bereitgestellt.
Jetzt nach mehreren Monaten kommt die Filiale von Europcar mit einer Schadensforderung für den gesamten Betrag. Laut deren Aussage habe ich nicht nach dem Verkehrsunfall die Polizei benachrichtigt obwohl ich laut Vertrag verpflichtet bin und der vereinbarte Vollkaskoschutz verfällt damit.
Ich war unwissend dass Europcar auch für solche Vorfälle die Polizei benötigt, was genau macht es für einen Unterschied? Es waren keine Verkehrsteilnehmer involviert. Der direkte Schaden wurde nichtmal sofort bemerkt von mir. Von aussen betrachtet war ausserhalb vom Felgenschaden nichts zu erkennen.
Ich habe sofort mit einem Mitarbeiter von Europcar gesprochen am Telefon nachdem ich erkannte dass etwas nicht korrekt ist am Fahrzeug, ich wurde nicht darauf hingewissen dass die Polizei kontakitiert werden muss.
Was habt ihr für eine Meinung über den Vorfall?
grüsse