Schaden nur am Wagen Dritter, der beglichen wurde

  • Hallo allerseits!


    Ich bin neu hier, habe aber schon zahlreiche Transporter gemietet, bis vor kurzem auch unfallfrei. Allerdings ist nun leider ein kleiner Unfall passiert, der eigentlich beglichen ist, aber ich bekomme die Kaution nicht zurück.


    Nun aber etwas ausführlicher:


    Ich habe einen Transporter gemietet, bei einer relativ kleinen Firma. Es wurde eine Vollkasko abgeschlossen, allerdings mit einer sehr hohen Selbstbeteiligung, die mir hier also nichts nützt.


    Nach etwa einer halben Stunde Fahrt durch die Innenstadt kommt es zu einer extrem unglücklichen Situation in einer relativ engen Straße:

    Beim Gegenverkehr kommt ein Fahrradfahrer mit einem Auto hinter sich. Das Auto überhohlt extrem knapp, ich versuche so weit rechts wie möglich zu fahren. Auf der Parkbucht steht ein kleiner LKW, der etwa 40cm herausragt aufgrund seiner Größe. Zack, Spiegel berühren sich, großer Knall. Ich suche einen Parkplatz. Ich schaue mir unseren Spiegel an, er ist zwar eingeklappt, aber noch voll intakt, es gibt allerdings leichte Kratzer im schwarzen Kunststoff, und gehe zum Geschädigten Dritten.


    Es stellt sich heraus, dass es ein Umzugsunternehmen aus den Niederlanden ist. Der Fahrer war super freundlich, generell ist die Firma super freundlich, aber ich will hier keine Namen nennen.

    Sein Spiegel war, anders als meiner, leider sehr demoliert: Der Spiegel an sich lag in Scherben auf der Straße, und ein Kabel schien abgerissen zu sein.

    Wir haben zusammen ausgemacht, dass wir nicht die Polizei rufen wollen. Dies haben wir auch schriftlich festgehalten. Wir haben unsere Kontaktdaten ausgetauscht, mit Fotos von Führerschein und Perso. Wir haben auch Fotos des Schadens gemacht. Sie haben auch schon gemeint, dass sie höchstwahrscheinlich nicht ihre Versicherung einschalten wollen hierfür.


    Also sind wir wieder zum Transporter und sind weitergefahren.


    Bei der Rückgabe des Transporters haben wir den Unfall direkt mitgeteilt. Wir haben auch die Kratzer in unserem Spiegel nicht verheimlicht. Diesen Schaden will er uns aus Kulanz auch nicht in Rechnung stellen.


    Allerdings will er ein Schreiben der Firma aus den Niederlanden, in dem klargestellt wird, dass sie keine Ansprüche auf Schadensersatz mehr haben wollen, sobald ich ihn beglichen habe.

    Also damit er die Kaution zurückzahlt.


    Ich habe mich also am nächsten Tag mit ihnen in Verbindung gesetzt und gefragt, wie es denn aussieht.

    Und jetzt haltet euch fest: Sie verlangen !nur! 50€ Schadensersatz! Da das für mich eindeutig zu wenig war, habe ich einfach 75€ überwiesen, damit sie, wenn sie nochmal in meiner Stadt sind, was nettes Essen gehen können.

    Das Schreiben haben wir dann erstmal nur über WhatsApp gemacht, was im Nachhinein betrachtet natürlich zu wenig ist. Nachdem uns das unser Vermieter mitgeteilt hat, haben wir ein ähnliches Schreiben nochmal per E-Mail und mit Unterschrift verfasst. Es lautet wie folgt:

    Nun will er aber immernoch eine Kopie vom Fahrzeugschein, Führerschein und Perso der Geschädigten haben.


    Das verstehe ich überhaupt nicht, da er nachweisen kann, dass ich gefahren bin, und somit er überhaupt nicht verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten.




    Was haltet ihr von dem Thema?


    Vielen Dank im Vorraus!


    TLDR:

    Schaden nur am Wagen Dritter, dieser wurde beglichen, Kaution wird nicht zurückgegeben.

  • Zumal die Selbstbeteiligung doch üblicherweise gar nicht für die Haftpflicht, sondern nur für die Vollkasko gilt?

    ich kenne mich leider nicht sonderlich gut mit Versicherungen aus, ich habe gedacht dass auch bei Schäden Dritter die Vollkasko einspringt.


    Aber bei dem geringen Schadenswert ist das denke ich, wie Du auch meinst, eher unerheblich..

  • Ich habe gerade nochmal in seinen AGBs nachgelesen, und die die Polizei-Klausel dadrin stehen. Zudem steht da drin, dass man keine Schuldbekenntnisse machen darf. Ob das rechtlich i.O. geht, kann ich nicht sagen, aber ich habe wohl gegen beides verstoßen. Zudem habe ich auch keinen Unfallbericht verfasst.


    Trotzdem: Hat man überhaupt das Recht, die oben genannten Dokumente, also Perso Führerschein Fahrzeugschein, einzufordern? Die geringe Schadenssumme mal ausgenommen..

  • Ich versteh die ganze Story glaube nicht so richtig.


    Du bist einem entgegenkommenden Fahrzeug ausgewichen und hast deshalb einen anderen Spiegel touchiert richtig?

    Die Besitzer der geschädigten Fahrzeug wollten nur 50€ haben? (Find ich sehr komisch, bei uns hat der Außenspiegel für einen Sprinter vor ein paar Monaten über 500€ gekostet)


    Dein Vermieter hat dir jetzt genau wie viel in Rechnung gestellt für den ja ebenfalls beschädigten Spiegel?


    Die Daten (Führerschein usw.) will jetzt der Besitzer bzw. Die Firma des gegnerischen Fahrzeugs?


    Ich würd hier definitiv niemanden mehr irgendwas zahlen oder Daten rausgeben und alles an einen Anwalt geben.

  • Anwalt wegen 50€?

    Es ist Sache des Geschädigten den Schaden zu bestimmen und dann Ersatz zu verlangen. Wenn der damit nachweislich abgeschlossen hat, ist die Sache doch erledigt. Wahrscheinlich haben die einfach einen gebrauchten Spiegel geholt oder nur das Glas ersetzt und die Kabel wieder zusammen gelötet, da kommen 50€ schon hin. Da merkt man auch den Unterschied zu einer deutschen Firma, die wahrscheinlich direkt das volle Programm verlangt hätte. ;)


    Der Vermieter will den Schaden aus welchen Gründen auch immer wahrscheinlich seiner Versicherung melden, ansonsten gäbe es keinen Grund diese Daten zu verlangen.

    Würde dem Vermieter eine Frist setzen für die Rückzahlung der Kaution und wenn die abgelaufen ist, Mahnbescheid beantragen. Da keine Forderungen offen sind, gibt es auch keinen Grund die Kaution einzubehalten...

  • Ok, ich versuche das nochmal etwas klarer zu formulieren:


    Beim gegnerischen Fahrzeug war der Spiegel defekt, wofür er nur 50€ haben wollte.


    Beim gemieteten Fahrzeug waren nur leichte Kratzer am schwarzen Plastik des Spiegels, was der Vermieter aus Kulanz nicht berechnet hat.


    Mein Vermieter hat mir nichts in Rechnung gestellt, er behält aber die Kaution ein.


    Die gegnerische Firma will garnichts mehr, mein Vermieter will diese Daten vom Geschädigten, die ich ihm besorgen soll.


    Es geht also nur um die Kaution.

  • Ich gehe mal davon aus, dass man die Daten schon an den Halter weitergeben darf. Was für dich erstmal kein Problem ist, er war mit den Schaden auch kulant. Hier kann man zur Not einfach mal in der kostenlosten Erstberatung bei Anwalt/ADAC fragen, ob man das Datenschutz-rechtlich darf. Wenn ja gib halt die Daten weiter, alles danach sollte nicht mehr dein Problem sein.

    Aber das ist eigentlich unabhängig von der Kaution, weil wie gesagt keine Forderungen offen sind und man die Kaution nicht einfach so behalten darf ohne triftigen Grund. Wenn er aber darauf besteht und bevor man sich streitet, kann man das sicher so machen. Nur danach sollte die Kaution auch pronto zurück sein.

  • Nunja, es kann auch sein, dass der, der neben dem geschädigten Fzg. stand, einfach die Gunst der Stunde genutzt hat und nen Fuffi abgegriffen hat, obwohl er nichts mit dem Fahrzeug zu tun hatte (oder nur ein Mieter, und die eigentliche Firma weiss nix davon).

  • Nunja, es kann auch sein, dass der, der neben dem geschädigten Fzg. stand, einfach die Gunst der Stunde genutzt hat und nen Fuffi abgegriffen hat, obwohl er nichts mit dem Fahrzeug zu tun hatte (oder nur ein Mieter, und die eigentliche Firma weiss nix davon).

    Nein, das ist nicht der Fall. Das war ein Mitarbeiter von denen, der mich an die Geschäftsleitung weitergeleitet hat und mit der habe ich dann auch die Zahlung abgewickelt.