Guten Tag in die Runde,
leider fing für mich die neue Woche nach meinem Urlaub mit einem Hertz Mietwagen alles andere als gut an. Heute Vormittag habe ich die Hertz Abrechnung mit einem Schaden erhalten, Kostenpunkt fast 600 Euro zzgl. zum Mietpreis, siehe Aufstellung unten. Ich bin mir sicher, dass der Schaden nicht von mir während der Anmietung verursacht wurde, da es keine Situation gab, wo ich mit einem anderen Fahrzeug, Mauer, Gegenstand in Bereich des Kühlergrills hätte kollidieren können. Ggf. war da vorher am Kühlergrill schon irgendwas, was mir ggf. nicht aufgefallen ist, auch habe ich bislang noch nie auf ein verbeultes oder beschädigtes Kennzeichen geachtet, was wohl ein großer Fehler war.
Hier die Aufstellung:
Schaden / Damage vorläufig 524,98 Euro
Damage / Adminfee 68,00 Euro
Kosten Schaden insgesamt bei 592,98 Euro
Die Schäden im Detail:
Vorne » Kühlergrill » Beschädigt » Erneuerung 347,17 EUR
(Ausfallentschädigung) 93.89 EUR
Vorne » Kennzeichen » Beschädigt » Erneuerung 83,92 EUR
Gesamt 524,98 EUR
(Einschließlich Ausfallentschädigung) 93.89 EUR
Angebliche Schäden, die ich verursacht haben soll
"Vorne » Kühlergrill » Beschädigt » Erneuerung"
"Vorne » Kennzeichen » Beschädigt » Erneuerung"
Ich habe den Wagen gestern Abend außerhalb der Öffnungszeiten abgestellt. Laut Mietvertrag erfolgte die Rückgabe nun heute 7:39 Uhr, die Bilder in dem Gutachten von Hertz sind von heute 8:14 Uhr.
Anbei die Bilder, die mir von Hertz in diesem schnell erstellten Gutachten zugesandt worden sind.
Gibt es Tipps wie nun weiter zu verfahren ist? Erkennt Ihr auf den Bildern, was genau ich da am Kühlergrill beschädigt haben soll? Das Kennzeichen sieht auf den Bildern ein wenig verbeult aus, ich weiß, dass das ganze durch das Verpixeln des Kennzeichens schwer zu erkennen ist, daher das eine mit DN.
Habt Ihr für eine solche Situation Hinweise, was ich da an Hertz zurücksenden soll. Ist mein Ansprechpartner die Hertz Station oder die Adresse von der die Rechnung kam.
Sollte ich zeitgleich nun auch meine Kreditkarten Versicherung (inkludiert wenn auch mit SB Mietwagenschäden) über den Vorgang informieren? (habe hier leider keine Vorerfahrungen) Oder zunächst versuchen, dass ganze mit Hertz zu klären?
Ich danke Euch sehr für Hilfestellungen und Beistand
Herzliche Grüße und Danke
Mietanfaenger
Hertz Gutachten VI bearbeitet.jpgHertz Gutachten V bearbeitet.jpgHertz Gutachten IIII bearbeitet.jpgHertz Gutachten III bearbeitet.jpgHertz Gutachten II.jpgHertz Gutachten I.jpgHertz Gutachten VII bearbeitet.jpg