Unfall mit Fahrerflucht

  • Mir war letztes Jahr jemand hinten reingefahren und der unabhängige Gutachter hat mich sehr gut beraten und mir auch eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung gestellt.
    Die gegenerische Versciherung muss übrigens unabhängige Gutachter akzeptieren, auch wenn die lieber ihre eigenen einsetzen, warum auch immer. :126:

  • Hallo zusammen
    kurzes Update :
    War gerade beim Audi-Händler meines Vertrauens und der Werkstattmeister hat mir unverbindlich mal einen Kostenvoranschlag gemacht.
    Im günstigsten Fall, d.h. wenn das Seitenteil hinten nicht ausgetauscht werden muss, wird sich der Schaden auf ca. 3500 Euro belaufen.
    Sollte das Seitenteil nicht mehr reparabel sein und ausgetauscht werden, verlängert sich die Werkstattzeit von bisher geschätzten 5 Tagen auf minimum 8 und die Kosten verdoppeln sich.
    Bin gespannt wann sich der Verursacher direkt bei mir meldet !
    Noch weiss ich nicht wirklich viel....bin froh wenn ich das gut über die Bühne bekomme !


    Zum Thema Mietwagen..die Audi-Werkstatt hat mir zwar die Euromobil-Niederlassung im Hause angeboten, jedoch kann ich auch bei einer anderen Vermietung anmieten.
    Was mich nur interessieren würde, ist, wie hoch die Tagespauschale für einen Ersatzwagen der Kategorie Audi TT ist.
    Habe mal von einer Tabelle gehört in der die Tarife nach Fahrzeugen aufgegliedert sind.
    Nun ja ich halte Euch auf dem Laufenden.


    Gruß
    der Thomas

  • Thomas ... Zettel an die Scheibe reicht bei DIESEM Schaden bei Weitem nicht aus ...


    Und: dem Verursacher wird mit großer Wahrscheinlichkeit die Fahrerlaubnis entzogen ... das ist die Regel bei über 800 EUR Schaden. Und so sieht's hier aus.


    Der Verursacher kann mit einer reichlichen Anzahl an Punkten, ordentliche Geldstrafe sowie einem Fahrverbot bzw. eventuell sogar Fahrerlaubnisentzug rechnen. Er brauch schon einen sehr sehr guten Anwalt um aus dieser Sache mit nur einer Geldstrafe herauszukommen. Der Zettel wäre ein "Willenszeichen" zur Regulierung ist aber rechtlich nicht wirksam. Es MUSS die Polizei hinzugezogen werden, vor allem bei dem großen Schaden. Passiert dies nicht ist es Fahrerflucht, da hilft auch kein Zettel. Ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall, deshalb Spreche ich aus Erfahrung.


    Ach und mrtomx2 es kann auch sein das du die Reparaturkosten erstmal vorstrecken musst. Die gegnerische Versicherung wird sich, da es sich um eine Sraftat handelt, erstmal Akteneinsicht genehmigen und sich dann gut überlegen wer hier was zahlt. Wenn du Glück hast zahlt die Versicherung erstmal alles und holt sich das Geld, nach dem Urteil der Staatsanwaltschaft, zurück vom Verursacher.

  • Mir war letztes Jahr jemand hinten reingefahren und der unabhängige Gutachter hat mich sehr gut beraten und mir auch eine Kopie des Gutachtens zur Verfügung gestellt.
    Die gegenerische Versciherung muss übrigens unabhängige Gutachter akzeptieren, auch wenn die lieber ihre eigenen einsetzen, warum auch immer. :126:


    So war es bei mir vor 1,5 Jahren auch, muss aber dazusagen das ich den Gutachter den ich beauftragt habe auch persönlich kenne.


    MfG Jan


  • Der Verursacher kann mit einer reichlichen Anzahl an Punkten, ordentliche Geldstrafe sowie einem Fahrverbot bzw. eventuell sogar Fahrerlaubnisentzug rechnen. Er brauch schon einen sehr sehr guten Anwalt um aus dieser Sache mit nur einer Geldstrafe herauszukommen. Der Zettel wäre ein "Willenszeichen" zur Regulierung ist aber rechtlich nicht wirksam. Es MUSS die Polizei hinzugezogen werden, vor allem bei dem großen Schaden. Passiert dies nicht ist es Fahrerflucht, da hilft auch kein Zettel. Ich hatte Anfang des Jahres einen ähnlichen Fall, deshalb Spreche ich aus Erfahrung.


    Ach und mrtomx2 es kann auch sein das du die Reparaturkosten erstmal vorstrecken musst. Die gegnerische Versicherung wird sich, da es sich um eine Sraftat handelt, erstmal Akteneinsicht genehmigen und sich dann gut überlegen wer hier was zahlt. Wenn du Glück hast zahlt die Versicherung erstmal alles und holt sich das Geld, nach dem Urteil der Staatsanwaltschaft, zurück vom Verursacher.



    Der Entzug der Fahrerlaubnis ist im vorliegenden Fall denkbar, aber nciht die Regel; auch die weiter oben aufgeführte "Grenze" von 800 Euro, welche zum Entzug der Fahrerlaubnis führen soll, steht so nicht fest. Grundsätzlich ist ein ausschlaggebender Faktor, wie sich der Unfall zugetragen hat, also im fliessenden oder ruhendem Verkehr. Im vorliegenden Sachverhalt hat sich der VU im ruhenden Verkehr zugetragen, somit gehe ich nicht unbedingt von einem Entzug der Fahrerlaubnis aus. Viele Gerichtstermine haben mich hierin schon (leider) bestätigt.


    Grundätzlich hast Du damit Recht, dass das Anbringen eines Zettels nicht ausreicht, um von der persönlichen Anwesenheitspflicht des Unfallbeteiligten zu entbinden. Hier müssen drastische Gründe vorliegen um von dieser Verpflichtung befreit zu werden (lange Wartezeit bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen, wütender Mob welcher einem an den Kragen will, etc.).


  • Zum Thema Mietwagen..die Audi-Werkstatt hat mir zwar die Euromobil-Niederlassung im Hause angeboten, jedoch kann ich auch bei einer anderen Vermietung anmieten.
    Was mich nur interessieren würde, ist, wie hoch die Tagespauschale für einen Ersatzwagen der Kategorie Audi TT ist.
    Habe mal von einer Tabelle gehört in der die Tarife nach Fahrzeugen aufgegliedert sind.

    Folgendes Problem, du hast eine sog. Schadensminderungspflicht.
    D.h. für dich das du ohne Probleme einen Mietwagen eine Klasse tiefer als deinen TT anmieten kannst, achte allerdings nur darauf das du zu keinem sog. Unfalltarif anmietest. Vergleiche 1-2 Anbieter und es sollte die Versicherung nichts zu meckern haben.


    Grüße

  • Hatte mir überlegt, dass ich mir die Pauschale für den Mietwagen pro Tag auszahlen lasse und dann über meine LH KK eine Woche oder eben wie nötig ein Fahrzeug meiner Wahl anmiete.
    Das sollte doch ansich auch so funktionieren oder ???


    Grüße und Danke an Alle

  • Der Sachverhalt ist ja eindeutig, allerdings heißt es nicht, dass die Versicherung sofort zahlt. Die prüfen natürlich gleich, ob Sie vielleicht gar nicht leisten müssen, da eventuell eine Alkoholfahrt vorliegt.
    Bei dem Schaden würde ich die Einschaltung eines Sachverständigen empfehlen.Ist zwar "nur" ein Privatgutachten, aber wesentlich nachvollziehbarer als ein Kostenvoranschlag. Du kannst eine Abtretungserklärung unterschreiben.


    Oder Du nimmst Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung und auf und Ihr einigt Euch auf ein Sachverständigen, der von der Versicherung beauftragt und bezahlt wird.

  • Das ist leider ein (weit verbreiteter) Irrglaube ...



    Das habe ich ja noch nie gehört. Für was ist denn die KFZ-Haftpflichtversicherung in Deutschland dann Pflicht. Der Geschädigte wird nach meinem Wissen immer von der Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Opferschutz hat Vorrang. Die KFZ-Haftpflicht kann dann z.B. bei Alkohol am Steuer versuchen sich einen Teil des Schadens vom Fahrer zurückzufordern. Eine Vollkasko wird natürlich nichts zahlen.

  • Das habe ich ja noch nie gehört. Für was ist denn die KFZ-Haftpflichtversicherung in Deutschland dann Pflicht. Der Geschädigte wird nach meinem Wissen immer von der Haftpflicht des Verursachers bezahlt. Opferschutz hat Vorrang. Die KFZ-Haftpflicht kann dann z.B. bei Alkohol am Steuer versuchen sich einen Teil des Schadens vom Fahrer zurückzufordern. Eine Vollkasko wird natürlich nichts zahlen.



    Hier kann man es nachlesen:


    Klick mich

  • Na ja, keine Versicherung zahlt gerne einfach mal Geld, gerade bei größeren Beträgen. Eher ist das Vorgehen zu beobachten, erst einmal alle Möglichkeiten der Kostenreduzierung (bis hin zu NULL) zu prüfen. Gibt doch immer wieder Berichte darüber, wie Geschädigte in massive Schwierigkeiten geraten, weil die (gegnerische) Versicherung nicht zahlt.


    Gut, die Fälle sind nicht alle auf Autos bezogen, aber der Tenor ist doch meist der gleiche.

  • Dass sie in der Pflicht ist, zu zahlen, das will ich nicht bestreiten. Dass sie dies auch freiwillig tut, liegt nicht auf der Hand. Achtung, Kommunikationsfalle!