Sixt: veränderter Umgang mit vermeintlichen Schadensfällen

  • Ja, es ist üblich dass das Protokoll nicht unterschrieben ist. Es steht aber der Name sowie die Personalnummer des Checkers auf dem Protokoll. Wichtig ist, dass auf dem Schrieb "Neuschäden:0" steht, denn damit bist du aus der Sache raus.


    An deiner Stelle würde ich denen schreiben, dass du keinen Schaden verursacht hast und daher nicht zahlen wirst. Ich persönlich würde denen nicht mitteilen, dass ich nen Rückgabeprotokoll habe, sondern würde abwarten wie sie sich weiter verhalten. Macht Sixt weiter Stress lass es auf eine Verhandlung ankommen, denn Gerichtsstand ist München und einer Reise auf deren Kosten dorthin wäre ich nicht abgeneigt.....


    Und die entstandenen Kosten darfst Du übernehmen.

  • Nein, darfst du nicht!!!! Wenn Sixt dich in diesem Fall verklagen würde und die Klage vor Gericht abgewiesen wird, was durch ein Rückgabeprotokoll in dem keine Neuschäden erwähnt sind sehr wahrscheinlich ist, zahlen die dein Hotel, deine Anreise, deine Verpflegungskosten etc.
    Natürlich nach geregelten Sätzen, also ne Nacht im Bayrischem Hof ist nicht drin.....


    Gerichtsstand ist München.

  • Nein, darfst du nicht!!!! Wenn Sixt dich in diesem Fall verklagen würde und die Klage vor Gericht abgewiesen wird, was durch ein Rückgabeprotokoll in dem keine Neuschäden erwähnt sind sehr wahrscheinlich ist, zahlen die dein Hotel, deine Anreise, deine Verpflegungskosten etc.
    Natürlich nach geregelten Sätzen, also ne Nacht im Bayrischem Hof ist nicht drin.....


    Gerichtsstand ist München.


    Das ist schon richtig mit den Auslagen. Aber vorschießen darf die erstmal jede Partei für sich selbst.


    Und Gerichtstandsvereinbarungen im Voraus (z.B. in AGB) sind nur unter Kaufleuten und juristischen Personen zulässig. Also kann Sixt dich als Privatperson grundsätzlich nur an deinem Wohnsitz (als allgemeiner Gerichtsstand) verklagen. Mit der Reise nach München wird es so dann nichts.


    Steffen

  • Jetzt hat es auch micht erwischt.
    Habe den Wagen Montags 9Uhr abgegeben, natürlich ohne Übergabeprotokoll und 3 Wochen später Post erhalten. Ein 5cm Kratzer bis auf Grund soll an der Fahrertür gefunden worden sein.
    Kurioserweise habe ich bei Abholung des Wagens keine Übergabe gemacht, aber festgestellt, dass an zwei Stellen bis auf Grund der Lack weg ist. Dies wurde im Nachhinein auch handschriftlich von der Dame von Sixt protokolliert.
    Der Schaden, der jetzt bemängelt wurde entspricht nicht den zwei Stellen die nachgetragen wurden.


    hm, habe erstmal höflich zurückgeschrieben, dass ich den Wagen wie abgeholt auch übergeben habe.


    Bin mir auch keiner Schuld bewusst!


    habe dieses Jahr erst 5 mal gemietet. aber bin aber noch relativ unerfahren als Mietwagen-/Sixtkunde.
    Der Goldstatus in Verbindung mit Firmenkundentarife bringt eigentlich auch nix, oder?!

  • Hallo zusammen,


    auch mich hat ein Brief aus Rostock gestern vom stillen Mitleser zum aktiven Mitglied gebracht.
    Lob an das Forum, bis dato wurden alle meine Fragen durch das Wiki oder andere Threads beantwortet.


    Ich miete seit 2002 bei ausschließlich bei Sixt, wenn auch selten (einstellig im Jahr).
    Mietort ist entweder Berlin Europacenter (Bahnhof Zoo) oder Berlin Steglitz.
    Gemietet wird über den Firmentarif meines Arbeitgebers. (automatisch alle km frei und Vollkasko mit 511 EUR SB)


    Dies ist das erste Mal, dass mich ein solcher Brief heimsucht.


    Ich habe nie Übergabeprotokolle gemacht, also immer Auto voll getankt, rein ins Parkhaus und Schlüssel mit Parkkarte in den Briefkasten.
    So auch dieses Mal in Steglitz. Gemietet war CDMR für ein Wochenende. Da ich lieber einen Diesel wollte, bat man mir einen A 180 CDI an, den ich dann auch gerne entgegennahm.


    Das war Mitte Juni, der Wagen hatte 13000 km auf dem Tacho und ich bin ca. 700 km gefahren.
    Rückgabe war ein Sonntag, Station geschlossen, also wieder Parkhaus und Schlüssel in Briefkasten.
    Vorschäden waren 4 protokolliert:


    3 * Kratzer an Rasläufen etc.
    1 * Motorhaube - Steinschlag - nicht im Sichtfeld (was jetzt im Nachhinein komisch klingt)


    Ich bin zu 100% sicher keine weiteren Schäden verursacht zu haben, habe aber auch keine Nachweise darüber.


    Nun zur Post:
    Verlangt werden 207,- EUR.
    Die Rechnung ist angehängt.
    Es geht aus der Rechnung jedoch nicht hervor, was repariert wurde.
    Die Tatsache, dass die Rechnung von einer Autoglas-Firma stammt und auch eine neue Feinstaub-Plakette aufgelistet ist, legt nahe, dass die Frontscheibe getauscht wurde.
    Der Wagen wurde Mitte August mit 23000 km (also 2 Monate und 10000km nach meiner Miete) repariert.


    Ein Steinschlag etc. wurde durch mich nicht verursacht.


    Komisch ist der Vorschaden (Motorhaube - Steinschlag - nicht im Sichtfeld). Das klingt ja fast nach Scheibe.
    Rechnung und Mietvertrag mit protokollierten Vorschäden liegen mir vor.


    Nun zu meiner Frage:
    1. Ist es normal, dass solche Sachen erst so spät nach der Miete zugestellt werden?
    2. Stehen verursachte Schäden nicht auf der Rechnung die man bekommt?

  • Willkommen im MWT =)

    Danke für die schnelle Antwort, tolles Forum! :122:

    Bei Sixt ist es soweit ich weiß normal, dass die letzten X Mieter angeschrieben werden.

    Wenn das wirklich so ist, ist es doch eine sehr eigenartige Geschäftspraxis. Warum einen ganzen Schwung Kunden vor den Kopf stossen?!
    Wie gesagt, ich miete nun seit 8 Jahren bei Sixt, aber das ist neu.


    Wollte eben nur wissen, ob Schäden nicht eigentlich gleich auf der Rechnung vermerkt werden.
    Aber ja, werde da entsprechend antworten und so wie man hier liest, scheint das ja wirklich zu genügen...

  • Es ist jedoch schon ungewöhnlich, dass gleich eine Rechnung mitgeschickt wird, normalerweise bekommt man einen Unfallbericht zugeschickt: "An einem von Ihnen gemieteten Fahrzeug wurde eine Beschädigung festgestellt, bitte helfen Sie uns, den Vorfall aufzuklären". Hab davon langsam so viele, dass ich mein Klo damit Tapezieren könnte... :106:


    Normale Prozedur: Mail an den Schadensservice, dass man die Beschädigung nicht verursacht hat (bei mir waren das bisher nur solche, die entweder handschriftlich mit Stempel auf dem Mietvertrag nachgetragen wurden oder ich ein Rückgabeprotokoll hatte, das bestätigte, dass ich die Beschädigung nicht verursacht habe). Und dann ist die Sache normalerweise erledigt.

  • Normale Prozedur: Mail an den Schadensservice, dass man die Beschädigung nicht verursacht hat (bei mir waren das bisher nur solche, die entweder handschriftlich mit Stempel auf dem Mietvertrag nachgetragen wurden oder ich ein Rückgabeprotokoll hatte, das bestätigte, dass ich die Beschädigung nicht verursacht habe). Und dann ist die Sache normalerweise erledigt.

    Ja, Mail habe ich geschrieben mit der Kopie meines Mietvertrages (und den dort eingetragenen Schäden) und der Rechnung.
    Ich hoffe auch, dass der Vorfall damit aus der Welt ist.


    Wenn es jedoch hart auf hart kommt, sieht es doch bestimmt schlecht für mich aus, oder? Habe ja nichts in der Hand (kein Übergabeprotokoll, kein Foto, nichts). Und wie ich gelesen habe, bringt der "Corporate-Status" in dem Fall auch keine Pluspunkte.


    Gibt es denn jemanden, der nach Rückmeldung erneut von Sixt kontaktiert wurde und bei dem auf Zahlung behaart wurde?

  • Ich würde sagen, es sieht recht gut für dich aus, denn Sixt muss dir nachweisen, dass du die Beschädigung verursacht hast.


    Wäre das Fahrzeug direkt nach deiner Anmietung repariert worden, wäre das jedenfalls wesentlich einfacher als eine Reparatur mehrere Monate und tausende Kilometer später.


    Wenn Sixt nicht mittels Fotos und einem Unfallbericht o. ä., welche kurz nach deiner Anmietung erstellt wurden, den Nachweis erbringen kann, dass der Schaden bei Rückgabe deiner Anmietung vorhanden war, bleibt Sixt wohl auf den Kosten sitzen. Es gilt der juristische Grundsatz, dass derjenige, der einen Anspruch stellt, diesen auch zu beweisen hat, sofern keine gesetzliche bzw. u. U. vertraglich vereinbarte Beweislastumkehr eingreift.


    Wäre ja noch schöner, wenn man selbst beweisen müsste, dass ein gestellter Anspruch unbegründet ist. Dann würde ich anfangen fleißig Rechnungen zu verschicken, soll mir doch erstmal einer Nachweisen, dass ich die Leistung nicht erbracht habe... :106:


    Eine Beratung bei einem Anwalt ist sicherlich auch nicht verkehrt und Erstberatungen sind meist auch nicht teuer.

  • Danke für die umfassende Antwort!
    Die Frage nach dem Anwalt ist bei einem Betrag von ca. 200EUR immer so eine Sache.
    Aber es stimmt schon ...


    Na ja, ich werde ja sehen was passiert.
    Eine abschließende Meldung a la "Wir stellen das Verfahren ein" scheint wohl auch nicht üblich, oder?


    Nochmals Danke an das Forum.
    :60:



    Die nächste Miete kommt bestimmt...

  • Seit dem ich zu einem Schaden eine Stellungnahme abgegeben habe, habe ich von Sixt nichts mehr gehört. Das ist mittlerweise knapp 6 Wochen her. Im Onlinebereich konnte ich sehen, dass der Status des Schadens von "unrepariert" auf "-" geändert wurde. Was das genau zu bedeuten hat, weiß ich nicht.


    Problematisch sind diese verspätet vorgebrachten Schäden bei externen Vollkaskoversicherungen, wie z.B. der LH-KK. In deren AVB steht, dass der Schaden innerhalb von 15 Werktagen gemeldet werden muss. Was soll man dann machen? Erst einmal den Schaden melden und selbst eingestehen, damit der Versicherungschutz auf jeden Fall greift? Wenn dann die Stellungnahme etwas bewirkt, dann hat es sich erledgt und man war wenigstens auf der sicheren Seite. Darf man die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen, wenn man nicht genau weiß, ob man den Schaden selbst verschuldet hat?


    Klar kann man erst einmal einen Anwalt damit beschäftigen, aber wenn das Verfahren nach hinten los geht, bleibt man auf den gesamten Kosten sitzen. Mindestens auf denen vom Schaden, wenn den Rest die Rechtschutz zahlt.


  • Problematisch sind diese verspätet vorgebrachten Schäden bei externen Vollkaskoversicherungen, wie z.B. der LH-KK. In deren AVB steht, dass der Schaden innerhalb von 15 Werktagen gemeldet werden muss. Was soll man dann machen? Erst einmal den Schaden melden und selbst eingestehen, damit der Versicherungschutz auf jeden Fall greift? Wenn dann die Stellungnahme etwas bewirkt, dann hat es sich erledgt und man war wenigstens auf der sicheren Seite. Darf man die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen, wenn man nicht genau weiß, ob man den Schaden selbst verschuldet hat?


    Richtig. Sobald eine Schadensmeldung eintrifft, auch wenn du es nicht warst, anrufen und den Schaden mitteilen. Per Mail bekommst du dann die Vorgangsnummer. Somit ist der Schaden bekannt, du hast ihn rechtzeitig gemeldet und wenn nichts mehr kommt umso besser für alle Beteiligten.

  • Richtig. Sobald eine Schadensmeldung eintrifft, auch wenn du es nicht warst, anrufen und den Schaden mitteilen.


    Genau das halte ich für problematisch. Sollte Sixt darauf beharren, dass der Schaden erstattet werden muss, dann stellt sich mir die Frage, ob man die Versicherung überhaupt in Anspruch nehmen darf, wenn man sich nicht sicher ist, ob man selbst die Schaden verursacht hat. Ist das schon Versicherungsbetrug oder deckt die Versicherung generell die mir unterstellten Schäden? Im Normalfall wird da sicherlich keiner nachfragen, problematisch wird es dann aber spätestens bei der Schilderung des Schadenherganges.

  • Sven: Wenn nachgewiesen werden kann, dass während deiner Miete ein Schaden an dem Mietfahrzeug entstanden ist, so musst du dafür haften (Vandalismus, Hagel etc). Dann zahlt auch die Versicherung der Kreditkarte (wenn das in den Bedingungen geschilderte Prozedere eingehalten wird).


    Wie verfährt man also mit Schadensmeldungen, die nach vielen Monaten eintreffen?


    Erste Frage: Hat man noch den Mietvertrag? Also meine Mietverträge wandern, nach dem ich die Rechnung erhalten habe, in den Papierkorb. Vielleicht nicht gut! Die Versicherung möchte einen Mietvertrag zur Regulierung haben. Also Mietverträge mit der Rechnung aufbewahren? Ja, wohl besser.


    Zweite Frage: Was ist eigentlich eine Schadensmeldung? Genau genommen nicht das ominöse Sixt schreiben, in dem gefragt wird, ob man einen Schaden verursacht haben könnte. Ein Schaden (der der Versicherung zu melden wäre) ist ein Gutachten oder eine Reparaturrechnung mit der Aufforderung zu zahlen. Wenn dies innerhalb von 15 Werktagen (mit den anderen geforderten Unterlagen) an die Versicherung weiterreicht wird, müsste m. E. auch geleistet werden.


    Dritte Frage: Du bist dir keiner Schuld bewusst? 1. Nur das "Vortast-Schreiben" von Sixt ist eingetroffen? Wie hier schon erwähnt Einspruch einlegen und abwarten. 2. Eine Reparatur-Rechnung / Gutachten mit Zahlungsaufforderung erhalten? Wie oben erwähnt der Versicherung melden. Dann bist du, wenn du leisten musst, erstmal aus dem Schneider da die Versicherung den Schaden reguliert. Natürlich kannst du dich auch gegen die Forderung wehren. Wenn Sixt dir den Schaden nicht nachweisen kann, gibt es kein Problem für dich. Wenn der Nachweis erbracht werden kann, hast du alles getan damit die Versicherung den Schaden übernimmt.


    So würde ich es machen.