bringt auch nichts - Die App wird das wahrscheinlich nicht speichern, und selbst dann kannst du immer noch nicht ausschließen, dass sich jemand anderes das auf seinem Gerät mit geklauten Zugangsdaten eingerichtet hat, und dort die Biometrie genutzt hat.
Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass man so leicht den Konsequenzen entkommt. "Im Zweifel für den Angeklagten" wird hier nicht funktionieren.
Das Spielchen, dass Unfallverursacher von Car Sharing Autos fliehen, gibt's ja seit dem es Car Sharing gibt. Aber ich kann auf die schnelle keinen Bericht einer Gerichtsverhandlung oder ähnliches finden.