Wie sind die Autovermietungen versichert?

  • Vielleicht ist mal ein Blick auf die grüne Versicherungskarte im Fahrzeug hilfreich bei den Fgz von EC.


    was hat die mit der VK zu tun?


    und nach deinen ausfürhungen brauch ich also bei lokal-zulassungen keine teure VK zusätzlich abzuschließen?
    mein risiko beschränkt sich dann auf die selbstbeteiligung der AV in höhe von 1500 euro?


    sorry, das kommt mir sehr spanisch vor, da die AVs ja sicherlich keinen unterschied bei der schadensabwicklung gegenüber dem mieter machen.

  • Eine falsche Rechnung kann aber nicht als versuchter Betrug ausgelegt werden, eine überzogene Reparaturrechnung aber schon.


    Und der Imageschaden ist bei versuchten Betrug um einiges höher wie bei `Rechnungs-f***-ups`.


    Bei meinem Hagelschaden mit LH KK und Sixt vor einiger Zeit war auch das Gutachten "unscharf".
    Ich hatte ein Schadengutachten (nach 4 Monaten !!!) bekommen, dass ich an die LH KK weitergeleitet hatte. Die LH KK sagte mir, dass einige Positionen zu hoch angesetzt wären (es ging um die Arbeiteinheiten). Das habe ich Sixt mitgeteil und eine neuen Zahlungsaufforderung mit korrigierten Betrag bekommen..


    Also wenn ich diese ganzen Fehlbuchungen, falsche Rechnungen und Schadensabrechnungen sehe dann weiss ich nicht ob da nicht mehr als nur Fehlverhalten und Inkopetenz sehen kann.....
    Hat ja auch keiner geglaubt, dass in der F1 Unfälle zum Sieg führen können... ein Schelm wer böses dabei denkt

  • Haftpflicht ist in der Regel bei einer externen Versicherung mit einer SB für die AV von einigen zehntausend Euro.
    Damit ist das "normale" Risiko (Blechschaden, Laternen, Schleudertrauma) Firmenintern abgesichert.
    Bei "großen" Schäden (Invalidität, etc) haftet eine große Versicherung, z.B.: AIG, Münchner Rück.


    Eine Versicherung macht nichts anderes als ein einzelnes Risiko auf viele umzulegen.

  • Zitat

    nd nach deinen ausfürhungen brauch ich also bei lokal-zulassungen keine teure VK zusätzlich abzuschließen?
    mein risiko beschränkt sich dann auf die selbstbeteiligung der AV in höhe von 1500 euro?


    sorry, das kommt mir sehr spanisch vor, da die AVs ja sicherlich keinen unterschied bei der schadensabwicklung gegenüber dem mieter machen.


    Das hab ich auch nie behauptet richtig lesen nachdenken dann antworten!!!


    1.Ob der Wagen Vollkaskoversichert ist oder nicht ändert mal nix dran was wissentlich abschliesst oder nicht.Ich denke jeder sollte sich über das Risiko im klaren sein wenn er keine VK abschliesst.
    2.Ich kann dir einen Fall vorlegen in dem der Mieter keine VK abgeschlossen hatte und einen Fahrzeugschaden von ca.5000 EUR an einen Mietwagen verursacht hatte der Fall kam vor Gericht und der Richter gab der AV recht.Der Mieter musste den Schaden in voller Höhe zuzüglich Nebenkosten zahlen. Das es auch für den Mieter gut ausgehen kann hab ich auch schon erlebt.
    3. Wir haben bei unseren Mietwagen eine SB von 1500 EUR die uns die Versicherung von den Rep Kosten oder Gutachten abzieht.Mit wir ist die Av gemeint wo ich arbeite nicht alle AVs mit Lokalzulassungen.


    Ich gebe hier meine Kenntnisse als Angestellter einer AV und von meinen Kollegen anderer AVs mit denen ich befreundet bin wieder nicht für alle AVs in Deutschland.
    Was dir spanisch vorkommt oder was du anzweifeln willst ist deine Sache.Aber wenn du einen Text von 5 Zeilen aus dem Zusammenhang reisst kann ich dir nicht helfen.

  • so nun mal ich aus der schadenabteilung....


    also wie schon oft erwähnt...haftpflicht ist in deutschland ein muss(außer für die staatlichen Selbstversicherer, welche jedoch im pflichtversicherungsgesetz genau beschrieben sind) und das ist auch gut so... 8)8) ... wenn wir dann schäden mit geschädigten mietwagen bekommen, wird uns von der großen av's auch immer mitgeteilt, dass keine vk besteht. und ich glaube nicht, dass diese uns vorsätzliche falschangaben unterjubeln wollen. kleinere autovermietungen sind fast immer bei einem erstversicherer kasko eingedeckt...und diese geben dann eventuell das risiko an einen rückversicherer zum teil weiter.


    des weiteren sind meine erfahrungen so, im gegensatz zu av münchen, dass mietwagenfirmen nicht die wunschkunden der versicherer sind.

    die munich re( heisst auch in deutschland seit ein paar tagen so) hat keine direkten versicherungen mit av's in deutschland abgeschlossen.


    so dass wärs


    cu

  • Hat jemand eine Ahnung wie das bei Hertz mit der Versicherung ist? Haben die eine große Versicherungsgesellschaft an der Hand oder sind die auch "Selbstversicherer" wie Sixt?


    Mir hat heute nämlich am Flughafen CGN ein ML350 von Hertz die Fahrerseite vom Privatwagen etwas übel zugerichtet, daher würde mich mal interessieren, wie es bei Hertz mit der Schadensregulierung aussieht.


    Themenfragen gehören nicht in den Laberthread.


    //GS

  • Hat jemand eine Ahnung wie das bei Hertz mit der Versicherung ist? Haben die eine große Versicherungsgesellschaft an der Hand oder sind die auch "Selbstversicherer" wie Sixt?


    Tja, was soll ich sagen ? Schon mal darüber nachgedacht welches Schadenvolumen AV so im Jahr haben ? Eben deswegen wird keine Gesellschaft einen namhaften AV als Kunde nehmen und wenn, dann wird die Prämie dermassen teuer das es doch wieder auf "Selbstversicherer" herausläuft. :)

  • wenn der Hertz-Kunde aber keine Versicherung abgeschlossen hat, dann wird Hertz dafür auch nicht zahlen wollen...
    insofern ist ja die Tatsache, dass es ein Hertz-Fahrzeug ist, noch keine Sicherheit, dass Hertz zahlen muss, weil nicht bekannt ist, ob eine Versicherung über Hertz abgeschlossebn wurde

  • wenn der Hertz-Kunde aber keine Versicherung abgeschlossen hat, dann wird Hertz dafür auch nicht zahlen wollen...
    insofern ist ja die Tatsache, dass es ein Hertz-Fahrzeug ist, noch keine Sicherheit, dass Hertz zahlen muss, weil nicht bekannt ist, ob eine Versicherung über Hertz abgeschlossebn wurde


    In diesem Fall dürfte es sich doch aber um einen Fall für die Haftpflicht handeln (zumindest bei dem Schaden, den andi1986 erlitten hat). Und die Haftpflicht ist in Deutschland Pflicht. Je nach "SB", die Hertz da mit seiner Versicherung abgeschlossen hat, wird da doch wohl erstmal Hertz etwas zahlen müssen.

  • Hier kannst Du anrufen und dich nach dem Versicherer erkundigen.


    Gruß

  • Eigentlich ganz simpel:


    Bei Ablauf wie o.g.:


    Mietwagen beschädigt anderen Wagen.


    Haftpflicht des Mietwagenunternehmens bezahlt meist anstandslos.


    Haftpflicht stellt zum Ende eines festgesetzten Zeitraumes eine Gesamtrechnung an den Vermieter über alle angefallenen Haftpflichtschäden.
    So läuft dass bei den großen Vermietern.


    Wenn der MIETER sich den Mietwagen dabei NICHT beschädigt, dann kommt er sogar ohne Zuzahlung raus.
    Das passiert gerne mal bei LKWs.

  • Also unser Versicherer ist die Probus Insurance Company Ltd. Und wer hätte es gedacht:


    We are a subsidiary of Hertz International Re Limited (HIRE), an Irish reinsurance company, itself a subsidiary of The Hertz Corporation, a company incorporated in New Jersey, U.S.A.


    Ergo : Selbstversicherer !

  • Vielen Dank für die Hinweise!


    Der Hertz-Mieter hatte eine Super-LDW mit 0€ SB im Schadensfall, ihm sollte es (mit Ausnahme der blöden Situation und des Papierkrams) schon fast egal sein. Zumal auch der ML mit einem kleinen Schaden an der Stoßstange recht gut davongekommen ist. Bei mir hat er allerdings beide Türen auf der Fahrerseite getroffen, und zumindest die Fahrertür ist ein Fall für einen Komplett-Tausch.


    Naja, ich werde hier mal berichten, wie es mit der Schadensregulierung vorangeht. Vielleicht auch mal ganz interessant zu erfahren..

  • Aber mach dich auf ein ewiges hin und her mit Hertz bzw. deren Versicherung gefasst. Meinem Onkel ist mal nen Japaner mit nem Passat von Europcar raufgefahren, das hat über 7 Monate mit der Regulierung des Schadens gedauert. Kann aber auch daran liegen, dass mein Onkel so freundlich und naiv gewesen ist, nicht die Polizei hinzu zu ziehen und der Japaner das auch nicht wusste/wollte.

  • Also mir hat ein Sixt-RA vor einiger Zeit erklärt, dass die Fahrzeuge (damals ging es um XDAR) noch intern rückversichert seien (und das unabhängig davon, ob ein Mieter eine Haftungsreduzierung abschließt oder nicht), damit die AV nicht bei vom Kunden verursachten Schäden/Diebstahl auf den Kosten sitzen bleibt. Seiner Argumentation zufolge seien hierin auch die Altersbeschränkungen für die einzelnen Fahrzeugklassen begründet, da die vom Rückversicherer so in den Versicherungsbedingungen gefordert würden...