Umzug Schweiz nach Deutschland - Einwegmiete

  • Hallo,
    ich plane bald von der Schweiz nach Norddeutschland zu ziehen. Für den Umzug würde ich gern einen kleinen Transporter (Sprintergrösse) one way mieten.
    Ist sowas möglich?
    Könnte ich auch einen Wagen an der Grenze in Deutschalnd anmieten, in die Schweiz fahren, meine Sachen holen und dann in HH wieder abgeben? Oder darf man die Grenze nicht überfahren.


    Was meint ihr ist die günstigste Möglichkeit und kennt ihr Firmen wo eine solche Einwegmiete möglich ist?


    Vielen Dank!

  • Willkommen im Forum,
    ja, es ist möglich einen Transporter von der Schweiz nach Deutschland im Einweg zu mieten. Günstiger solle es aber werden, wenn du dir bereits selber angedacht hattest einen Transporter in deutschland mieten und dann innerhalb Deutschlands um Einweg wieder abzugeben.
    Kalkuliere lieber auch einmal, was dich ein Umzug mit einen spediteur kosten würde! Das Könnte unter umständen sogar günstiger werden!!

  • Was meint ihr ist die günstigste Möglichkeit und kennt ihr Firmen wo eine solche Einwegmiete möglich ist?

    Hallo und willkommen im Forum,


    die günstigste Möglichkeit ist die Anmietung und Abgabe in Deutschland, mit Grenzübertritt in die Schweiz. Zumindest bei Europcar weiß ich das es geht, da ist auch Einweg Schweiz-Deutschland möglich...
    Kalkulation kannst Du online machen!

  • Also, mein Tipp, Mietwagen in DE mieten und über die Grenze. Wenn du allerdings CH Führerschein hast, darfst du mit dem Mietwagen nicht in die Schweiz einreisen :115: Einwegmieten von in der Schweiz zugelassenen Autos ist auch möglich, aber verdammt teuer.


    Ist halt risikoreich in DE anmieten, weil mit dem Transporter wird man i.d.R. an der Grenze kontrolliert wird. Mit etwas Glück findest/kennst du aber einen Zoll der nicht bestzt ist :104:


    Von wo kommst du den genau?

  • Wenn du allerdings CH Führerschein hast, darfst du mit dem Mietwagen nicht in die Schweiz einreisen :115: Einwegmieten von in der Schweiz zugelassenen Autos ist auch möglich, aber verdammt teuer.

    Warum soll das nicht möglich sein?
    Meine Frau hat eine CH-Führerschein, fährt konstant mit DE-Mietwagen in die Schwweiz, auch schon einige Male angehalten und kontrolliert, noch nie ein Problem gehabt. Kannst Du mal ne Quelle dazu angeben?

  • Die Polizei ist hier weniger das Stichwort als der Zoll. Für einen Schweizer mit Wohnsitz in der Schweiz, der einen ausländischen Wagen in der Schweiz fährt, nimmt der Zoll an, dass es sich um eine Einfuhr handelt. Gibt aber afaik Ausnahmen so lange das Fahrzeug das Land binnen 3 Tagen wieder verlässt.

  • Wie sieht die Polizei/der Zoll am Kennzeichen, welches Staatsbürger mit welcher Aufenthaltstitel und welchem FS da kommt?
    Selbst bei Kontrolle ist es ja nicht so, dass irgend zwangsläufig etwas eingeführt werden muss...nur weil man mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen herum fährt (doppelter Wohnsitz). Ich wohne ja im Drei- (Vier-)ländereck, fahre relativ oft über alle möglichen Grenzen, habe sicher auch eine etwas aussergewöhnliche Kombination aus FS, Wohnsitz und Nationalität, aber noch nie ein Problem damit gehabt. Aber vielleicht habe ich auch einfach nur Glück gehabt bisher.

  • Ich kenne das bis jetz nur andersrum. Wenn man als Ausländer mit Wohnsitz in CH ein Fahrzeug mit in die CH nimmt, wird nach einer gewissen Zeit eine Einfuhr angenommen und mann muss Steuer/Zoll nachzahlen.

  • Man muss das Fahrzeug binnen eines Jahres mit schweizer Kennzeichen versehen und die Einfuhr vorher anzeigen. Kostet 20 Franken und sonst nach der Anmeldung mit schweizer Kennzeichen die üblichen Steuern in der Schweiz.

    Das ist aber jetzt weit vom Thema entfernt, da es ja dann um auf die eigene Person angemeldete Fahrzeuge geht bzw. die Situation im Falle eines Umzuges.
    Die Fragestellung dreht sich aber um Mietwagen und den Grenzübertritt D-CH für eine Person mit CH-Wohnsitz und daraus resultierende Probleme.
    Jemand eine Quelle?

  • Wie sieht die Polizei/der Zoll am Kennzeichen, welches Staatsbürger mit welcher Aufenthaltstitel und welchem FS da kommt?


    An der Grenzkontrolle sehen sie das Kennzeichen und den Ausweis des Fahrers... Den Rest kann man ja nach dem Rausziehen klären. Noch nie an einer Grenze kontrolliert worden? 8|


    Zum Rest, der Ton kann noch so rechthaberisch deutsch sein, es ist in der Schweiz nun mal so:


    Zitat

    Personen mit Wohnsitz in der Schweiz


    Personen mit Wohnsitz in der Schweiz dürfen im Inland grundsätzlich kein ausländisch immatrikuliertes Fahrzeug benutzen. Das gilt beispielsweise auch für Fahrzeuge, die ihnen Verwandte oder Bekannte aus dem Ausland zum zeitweiligen Gebrauch überlassen.


    Sonderregelungen bestehen unter anderem für gelegentlich im Ausland privat gemietete Fahrzeuge und für ausländische Firmenfahrzeuge.


    http://www.ezv.admin.ch/zollin…/04584/index.html?lang=de
    Scheint als wäre die Regelung von Schweizern auf alle in der Schweiz wohnhaften ausgeweitet worden.


    Der wichtige Part für die Anmietung eines Transporters ist ja in den Sonderregelungen angesprochen.

  • Danke, den Teil kannte ich wirklich nicht.
    Wir lassen das dann mal unseren Steuerberater überprüfen - allerdings sind das ja alles Firmenmietwagen und ansonsten Privatfahrzeuge, die einer Person mit einem weiteren Auslandswohnsitz zugeordnet sind. Schöni Gruessi us Züri ;)