Winterreifen bei den Autovermietungen

  • ich kenne ja die Preise von Sixt. Jedoch wurde mir bisher nie so klar gesagt, daß ich im Winter(und ja immo is ja richtig Winter) kein Auto bekommen würde mit WR, wenn ich den Zuschlag nicht zahlen würde..das ist das, was mich am meisten ärgert..aber egal..WR sind jetzt gebucht und der Urlaub kann kommen;)

  • Habe eben versucht LWAR bei EC zu buchen für Montag morgen.


    Es kam innerhalb weniger Minuten der Anruf der Station, dass LWAR nicht möglich ist, da es einen Engpass mit WR gibt.
    Das obwohl ich vergessen habe, die WR anzuklicken. Es hat sich durch die Blume so angehört, als gebe man aktuell nur sehr ungern LXXX ohne WR raus.

  • wie lautet das alte sprichwort:


    YOU GET WHAT YOU PAY !


    ..und auf geschenke/zugaben (hier: kostenlose winterreifen) hat man kein anrecht.
    bleiben also nur noch folgende moeglichkeiten:
    bei einem guenstigen vermieter anmieten (hertz berechnet aktuell max. 100,- EUR/Monat).
    oder
    winterreifen anmieten, bezahlen (und hinterher ueber einen rechtsanwalt sich die gezahlte wr-gebuehr zurueckholen - es gibt einige urteile -aber leider kein grundsatzurteil- die den vermietern verpflichten nur der wettersituation angemessene fahrzeuge bereitzustellen. leider haben die meisten leute (ich auch) keine lust sich diesen stress mit gericht, rechtsanwalt etc. anzutun. nebeneffekt: so wird sich auf vermieterseite nichts bewegen, schliesslich will man sich solch likrative nebeneinnahmen nicht entgehen lassen.


    BTW:
    ich bin :205: #1 Club Gold President Member. selbst an meiner mehr als freundlichen, hilfsbereiten hertz-stammstation konnte man mir fuer meine 14-tage miete ueber weihnachten/sylvester kein harzeug (mehr) mit wr zur verfuegung stellen (allerdings haben sie mir ein leicht defektes fahrzeug ausgehaendigt und bereits einen durchtauschtermin mit einer hertz-flughafenstation vereinbart)

  • winterreifen anmieten, bezahlen (und hinterher ueber einen rechtsanwalt sich die gezahlte wr-gebuehr zurueckholen - es gibt einige urteile -aber leider kein grundsatzurteil- die den vermietern verpflichten nur der wettersituation angemessene fahrzeuge bereitzustellen. leider haben die meisten leute (ich auch) keine lust sich diesen stress mit gericht, rechtsanwalt etc. anzutun.


    Na diese Urteile hätte ich ja gerne mal gesehen!


    Bis hier hin ist dieser Kommentar noch total urteilsfrei. NOCH.


  • Schon ein großer Aufwand für die WR Gebühr oder? Und bezahlt irgendeine RSV so ein Rechtsstreit?

  • Na diese Urteile hätte ich ja gerne mal gesehen!


    Bis hier hin ist dieser Kommentar noch total urteilsfrei. NOCH.


    der beitrag ist auch völlig quatsch.
    wenn ich etwas ausdrücklich buche, das bekomme, muss ich auch dafür bezahlen.


    was er vermutlich meinte bzw. gehört hat:
    die AV sind verpflichtet, vorschriftsmäßige fahrzeuge rauszugeben (und dazu gehören WR bei entsprechender witterung).
    wenn ich also einfach ein fahrzeug gebucht habe, habe ich das recht auch ein ordnungsgemäßes fahrzeug zu erhalten.
    bei entsprechender witterung ist die AV auch nicht berechtigt, fahrzeuge mit SR rauszugeben.


    und sie darf in dem fall auch keinen aufpreis verlangen (wie auch im sommer nicht für SR), und dieses geld kann man sich später wiederholen, so es denn berechnet wurde...


    der mieter ist nicht verpflichtet gesetzlich vorgeschriebene ausstattungen explizit dazuzubuchen!
    am besten noch licht für nachtfahrten (oder sogar für tagesfahrten, da es ja eine tagfahrlichtempfehlung gibt).


    es wird nur kritisch, wenn man bei bestem wetter ein fahrzeug mit SR bekommt und damit in wintergebiet (z.B. Ö) fahren will, dann kann man natürlich nicht die AV verantwortlich machen ;)

  • Morgen Leutz,


    als ich heute mein Mietwagen abgegeben hatte, war vor mir ein anderer Kunde der seinen gemieteten 7,5t LKW abgegeben hat und tierisch geflucht hatte und so ziemlich die arme Dame am Schalter zu Sau gemacht hat. Grund war das der Kunde den LKW mit Winterreifen gemietet hat und fest gestellt das auf der Vorderachse Sommerreifen drauf waren. Die RA hat gesagt das bei Sixt die LKW`s nur auf den Antriebsachsen Winterreifen montiert bekommen!!! Oh nach der aussage hätte der Kunde am liebsten die komplette Station abgerissen...! Aber ich verstehe irgendwie den Typen schon...! Wusstet ihr das mit den Winterreifen an LKW`s...? Schon irgendwie dreist!!! :63:

  • Das Thema Winterreifen ist ja schon sehr speziell und ganz extrem ist es wenn man in den NFZ-Bereich geht.


    Dort muss man bei Reifen unterscheiden nach Antriebsachse und Lenkachse. Für manche Dimensionen gibt es schlicht und ergreifend keine Winterreifen für die Lenkachse.


    MfG Jan

  • der beitrag ist auch völlig quatsch.
    wenn ich etwas ausdrücklich buche, das bekomme, muss ich auch dafür bezahlen.


    was er vermutlich meinte bzw. gehört hat:
    die AV sind verpflichtet, vorschriftsmäßige fahrzeuge rauszugeben (und dazu gehören WR bei entsprechender witterung).
    wenn ich also einfach ein fahrzeug gebucht habe, habe ich das recht auch ein ordnungsgemäßes fahrzeug zu erhalten.
    bei entsprechender witterung ist die AV auch nicht berechtigt, fahrzeuge mit SR rauszugeben.


    Wo hast du das gefunden, dass dir AVs einen Wagen mit Winterreifen hinstellen müssen, nur weil es draußen schneit?


    Ich kenne genau ein einschlägiges Urteil (OLG Hamburg) das aber etwas ganz anderes enthält.


    Nämlich dass du als Kunde einen Vertrauensschutz hast, der sich auf den ordnungsgemäßen Zustand des Wagens bezieht. Ergo: Machst du mit Sommerreifen einen Unfall und wurde dir vorher nicht ausdrücklich klargemacht, dass du keine Winterreifen drauf hast, bist du als Mieter nicht in Regress zu nehmen, obwohl du eigentlich als Fahrer für an die Witterung angepaßte Ausrüstung zu sorgen hast.


    NUr gibt mir z.Bsp. Hertz direkt auf meinem MItvertrag zu verstehen, dass nur Sommerreifen aufgezogen sind und damit bin ich, obwohl ich fahre wieder im Fall der Fälle in der Haftung bzw. kann in Regress genommen werden.


    Würde mich aber tatsächlich über Urteile freuen, die AVs dazu verpflichten bei Kälte und Schnee nur Fahrzeuge mit Winterreifen rauszugeben.


    Gruß


  • selbstverständlich gibt es eine Winterreifen-Pflicht in deutschland! nur eben keine pauschale wie in österreich.


    in deutschland gilt gemäß § 2 Abs. 3 a StVO:


    Zitat

    „Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“


  • weil mir die AV kein fahrzeug geben darf, welches nicht den gesetzlichen anforderungen (stvo) entspricht.
    deswegen ja auch meine bemerkung mit den Sommerreifen im sommer und dem licht.
    es geht so weiter mit bremsen etc.pp


    was gesetzlich verlangt ist, kann ich als kunde voraussetzen, ohne dies explizit als "extra" dazubuchen zu müssen...

  • Ich habe es weiter vorn schonmal angedeutet.


    In Deutschland gibt es Halterpflichten(Autovermietung) und Fahrerpflichten.


    Das Fahrzeug in technisch unbedenklichen Zustand(Quasi Hu-Konform) zu halten ist Halterpflicht. Du kannst auch Bei minus 35°C und 7m hohem Neuschnee ein Auto mit Sommerreifen zur HU bringen und es wird nicht an der Tatsache scheitern das du keine Winterreifen drauf hast.


    Die Ausrüstung des Fahrzeugs den Witterungsverhältnissen anzupassen ist Pflicht des Fahrers. Winterreifen buchen sollte ausreichen um der Pflicht nachzukommen.


    MfG Jan


  • kenne mich jetzt nicht zu den halter- oder fahrerpflichten aus (wo finde ich das?), aber AUSRÜSTUNG bei einem mietwagen kann nicht sache des mieters sein.


    das sieht das OLG Hamburg (14 U 34/07) im übrigen auch so und geht davon aus, dass ein mieter bei einer AV davon ausgehen kann, ein den witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstetes fahrzeug zu erhalten.
    das ganze betraf sogar einen fall, dessen zeitpunkt (nicht die verhandlung) sogar vor einführung der winterreifenpflicht gelegen war. das dürfte sich jetzt sogar noch deutlich verschärft haben.


    dazu gibt es noch ein urteil vom landsgericht landau (3 C 311/07) das auch in diese richtung geht.


    der mieter kann auch nicht sämtliche details des fahrzeugs auf übereinstimmung mit den gestzlichen vorschriften untersuchen, sondern muss einfach davon ausgehen, dass diese eingehalten werden.

  • der mieter kann auch nicht sämtliche details des fahrzeugs auf übereinstimmung mit den gestzlichen vorschriften untersuchen, sondern muss einfach davon ausgehen, dass diese eingehalten werden.


    Bei Avis musste ich heute mit meiner Unterschrift bestätigen das ich ein Fahrzeug mit Sommerreifen erhalten habe. Damit ist die AV ja aus der Verantwortung. Avis hat mir ausdrücklich auch ein Fahrzeug mit Winterreifen angeboten. Bei meiner EC Station wurden in den letzten Wochen generell keine MW ohne Winterreifen vermietet. Ist halt dumm wenn man keine passende Reservierung hat :rolleyes: .

  • das sieht das OLG Hamburg (14 U 34/07) im übrigen auch so und geht davon aus, dass ein mieter bei einer AV davon ausgehen kann, ein den witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstetes fahrzeug zu erhalten.
    das ganze betraf sogar einen fall, dessen zeitpunkt (nicht die verhandlung) sogar vor einführung der winterreifenpflicht gelegen war. das dürfte sich jetzt sogar noch deutlich verschärft haben.


    Ohne dir zu Nahe zu treten. Wenn du das zitierte Urteil richtig liest, wirst du merken, dass der Kunde nicht darauf aufmerksam gemacht wurde, dass sein Fahrzeug keine Winterreifen hatte.


    DIe Schlußfolgerung ist aber nur, dass ich im Falle eines Unfalls als Fahrer nicht hafte, weil ich nach Treu und Glauben von Winterbereifung ausgehen konnte.


    Sagt dir aber die AV, dass das Auto keine Winterreifen hat, du unterschreibst vielleicht noch einen Vertrag in dem das drinsteht, hat dich die AV aufgeklärt und der Rest ist wieder dein Problem.


    Gruß