Müssen Zweitfahrer auch die Jungfahrergebühr entrichten?

  • Hallo,


    ich möchte mit meiner Freundin ein WE (Freitag-Sonntag) verbringen und ein bisschen im süddeutschen Raum und evtl. der Schweiz und Frankreich spazieren fahren.


    Dabei dachte ich an eine LDAR-Miete über sixt.ch ;) wegen der Inklusivkilometer.


    Nun weiß ich allerdings nicht, wie das genau bei Sixt geregelt ist.
    Soweit ich weiß, muss ich - da ich noch nicht ganz 23 bin, 10 Euro/Tag extra bezahlen.
    Wie ist das, wenn meine Freundin auch mal fahren soll? Muss sie dann auch 40 Euro Altersgebühr entrichten? Oder kommt sonst noch etwas dazu, wenn noch jemand anderes fährt?
    Soweit ich weiß dürften meine Eltern ja z.B. einfach so ohne besondere Regelungen oder Gebühren mit dem Wagen fahren und wären trotzdem versichert.


    Soo das wären alle Fragen, sind ganz schön viele geworden :D.
    Ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem weiterhelfen 8)


    Gruß,
    BFM


    Titel aussagekräftiger gestaltet...diese Frage kommt auch stark bekannt vor.


    //GordonShumway

  • Zweitfahrerzuschlag kommt dann noch für deine Freundin dazu aber das auch nur, wenn der nicht im gebuchten Tarif enthalten ist (wie z.B. beim ADAC-Tarif). Ob der Jungfahrerzuschlag zwei Mal berechnet wird weiß ich nicht. Dies am verlässlichsten mit der Station vor Ort klären.

  • Soweit ich weiß, sind sie das durch das inkrafttreten der neuen AGB´s nicht mehr.

  • Das stimmt. Bei Sixt.de sind sie es nicht mehr. Wie es bei Sixt.ch mit Verwandten ersten Grades aussieht, weiß ich nicht.


    Jungfahrerzuschlag ist wie die Vorposter bereits sagten auf jeden Fall zu entrichten.

  • Soweit ich weiß, sind sie das durch das inkrafttreten der neuen AGB´s nicht mehr.


    Nach Aussagen von drei verschiedenen RAs, gilt diese Regel noch immer! Habe bei meinen letzten Anmietungen immer extra nachgefragt und es wurde mir immer bestäigt, daß Verwandte ersten Grades weiterhin nicht eingetragen werden müssen.

  • Wurde glaube ich hier schon irgendwo mal geklärt... Es gelten die AGB (ohne s) von sixt.ch, da man diese bei der Buchung ja auch akzeptieren musste.

  • Also, ich hab´s herausgefunden:


    Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 10,- pro Tag, max. EUR 50,- erhoben.
    Für den Zweitfahrer wird diese nicht erhoben. Der "Erstfahrer" bzw. Mieter ist während der gesamten Miete ein- und dieselbe Person.
    Es wird eine Gebühr für Zusatzfahrer von EUR 5,- pro Tag, max. EUR 25,- erhoben.
    Jeder Zusatzfahrer muss mit zur Anmietfiliale kommen und den Mietvertrag unter Vorweisung seines Personalausweises, sowie seines
    Führerscheines ebenfalls unterschreiben.
    Vielen Dank für die Hilfe! :)


    Edit: Das gilt jetzt halt nur für Deutschland, wie das ist, wenn man über .ch/.at etc. anmietet, weiß ich nicht :wacko:

  • Nur mal so als Hinweis, evtl. ist es günstiger ADAC Mitglied zu werden und dann erst zu buchen. Da ich nicht weiß über welchen Tarif du mietest kann ich auch nicht sage es es günstiger wird insgesammt.
    ADAC Mitgliedschaft gibt es ab 19,-€ für unter 23 Jährige. Würde dich auch werbe :whistling:

  • Danke für den Tipp.
    Für 20 Euro ists echt ne Überlegung wert, v.a. wenn man vorhat öfters mal etwas anzumieten.
    Gibts sonst noch Vorteile, außer dass die Jungfahrer- sowie Zweitfahrergebühr wegfallen?

  • ja (leider) schon fast vier Jahre - aber tipps sind immer gut, vielen Dank :)
    Um die 19 Euro werd ich wohl nicht rumkommen, womit ich aber immernoch deutlich billiger davonkommen würde :thumbup:

  • Also, ich hab´s herausgefunden:
    Für Fahrer unter 23 Jahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von EUR 10,- pro Tag, max. EUR 50,- erhoben.
    Für den Zweitfahrer wird diese nicht erhoben. Der "Erstfahrer" bzw. Mieter ist während der gesamten Miete ein- und dieselbe Person.


    Ich hol das hier gerade mal hoch. Ist es immernoch so, dass wenn der Hauptmieter ÜBER 23 ist und der Zweitfahrer UNTER 23 ist, trotzdem keine Jungfahrergebühr erhoben wird? Ich würde ja normalerweise einfach über den ADAC buchen, aber da komm ich dieses WE mit den Kilometern nicht hin. :rolleyes:

  • Beim Zweitfahrer wird der YDF trotzdem gezogen.
    Wird jedoch der U23-jährige Fahrer als 3. Fahrer eingetragen, erfolgt keine Berechnung, da die Daten nur in dem Bemerkungsfeld des Vertrages vermerkt werden.