Wie umgehe ich Upgrades aufgrund des Alters bei Hertz?

  • Meine Aussage spiegelt also lediglich meine subjektiven Eindrücke wieder und muss nicht zwangsläufig richtig sein !


    ...Deine ersten Posts haben sich da aber etwas anders angehört...


    Fakt ist es gibt die ADAC-Regelung, selbst wenn ein RA die Regelung nicht kennt (was ja laut Nomi2006 fast immer der Fall ist, ich aber stark zu bezweifen wage) muss er sich wohl oder übel damit abfinden den Wagen herauszugeben wenn ihm die entsprechenden Auszüge aus den Mietbedingungen vorgelegt werden.


    Eine andere Sache ist es wenn man zwar ADAC-Mitglied ist aber einen anderen Tarif (z.B. LH-KK) bucht. Dort scheint es tatsächlich keine festgeschriebene Regelung zu geben bzw. es wird sehr unterschiedlich gehandhabt. In diesem Fall, und damit BTT, scheint aber eine ADAC-Reservierung vorhanden zu sein.



    Demnach sollte CWMR kein Problem sein, Du solltest Dich aber schon einmal darauf einstellen dass es mit recht hoher Wahrscheinlichkeit ein Benziner wird. Außer dem Focus ist der Kia Ceed ein ganz heißer Kandidat.

  • Stand heute:


    6x Ford Focus SW
    3x Kia Ceed SW mit Spiegelnavi
    1x Hyundai i30 SW


    Jedoch alles Benziner. Diesel in der Daily Business Flotte sind dabei eher selten !


    Sieht also gut aus mit Deinem Focus SW ! :thumbsup:

  • Aber im Ernst, der Trend unserer Neuwagen geht mehr in Richtung Focus und Astra denn Hyundai und Kia !


    Hmm, wenn Du das sagst. Meine Beobachtungen sehen ganz anders aus: Hyundai i30 SW ausschließlich Neueinflottungen (DN-HQ), Kia (Ceed SW häufig als WM-Sondermodell) ebenfalls viel neu (DN-HQ), einen Astra in DN-HQ habe ich hingegen noch nie gesehen

  • Wenn es die Station nicht schafft etwas eine korrekte (gem. ADAC- Bedingugen) Buchungen durchzuführen und nur größeres auf dem Hof steht, kann das nicht das Problem des Kunden sein. Ergo sollte er auch mit E oder G vom Hof fahren können.


    Naja, auch wenn es fehler der Station sein sollte kein passendes Fahrzeug organisiert zu haben, legitimiert das leider nicht dazu eine größere Klasse fahren zu dürfen - ob wohl es selbstverständlich so sein sollte.

  • Ich verstehe nie diese sorgen :D ich bin 20 und freue mich immer über upgrades! Es gab nie ein Problem ein größeres auto rauszugeben...

  • Wenn man als Mieter einen Wagen bekommt kann man davon ausgehen dass es seine Richtigkeit hat. Das dürfte dann das berüchtigte "Außenverhältnis" sein. Wenn die Versicherung sich "quer stellt" ist es m.E. einzig und allein Problem der AV bzw. speziell auch des einzelnen RA der den Wagen herausgegeben hat.

  • Wenn man als Mieter einen Wagen bekommt kann man davon ausgehen dass es seine Richtigkeit hat. Das dürfte dann das berüchtigte "Außenverhältnis" sein. Wenn die Versicherung sich "quer stellt" ist es m.E. einzig und allein Problem der AV bzw. speziell auch des einzelnen RA der den Wagen herausgegeben hat.

    Jupp, ist korrekt. Eine Vermietung die nicht den Richtlinien entspricht (z.B. durch Altersbeschränkungen) darf nicht getätigt werden. Auch dann nicht, wenn wir als AV es versäumen das richtige Fahrzeug zu besorgen. In diesem Fall hat der Kunde leider das Nachsehen.

  • Dann wird es aber trotzdem blöd für die Station, besonders, wenn einem ein Fahrzeug bzw. sogar ein Upgrade garantiert wurde. Die hätte dann das nachsehen durch Schadensersatzforderungen


    Genau!


    Richtlinien sind ja schön und gut, genauso wie Gesetze... Aber auch dort gibt es eine teleologische Auslegung, also die Frage nach dem eigentlich Zweck der Regelung.


    In Bezug auf die AV ist der Sinn einer Altersbestimmung sicher nicht, dem Kunden ein Auto wegen des Alters zu verwehren, sondern um sich möglichst viele Probleme mit jungen Fahrern vom Hals zu halten.


    Die Argumentation seitens der RSAs fällt doch spätestens dann in sich zusammen, wenn man mit einer prepaid-Reservierung in der Station aufschlägt und die passende Klasse nicht vohanden ist. Glaube spätestens dann sind die Richtlinien nicht mehr so heilig, wenn der Kunde zu Recht darauf hinweist, dass es nicht sein Problem sein kann, wenn die passende Klasse nicht vorhanden ist. Das wäre auf jeden Fall ein schöner Fall für die Rechtsabteilung und würde sicher teuer!


    Bestätigtes Prepaid-Fahrzeug nicht erhalten, Termin für Vertragsabschluß verpaßt, Job verloren etc. ;)

  • Die Argumentation seitens der RSAs fällt doch spätestens dann in sich zusammen, wenn man mit einer prepaid-Reservierung in der Station aufschlägt und die passende Klasse nicht vohanden ist. Glaube spätestens dann sind die Richtlinien nicht mehr so heilig, wenn der Kunde zu Recht darauf hinweist, dass es nicht sein Problem sein kann, wenn die passende Klasse nicht vorhanden ist. Das wäre auf jeden Fall ein schöner Fall für die Rechtsabteilung und würde sicher teuer!

    Da interessiert mich ehrlich gesagt auch die Prepaid Geschichte nicht. Ein Anruf und das bezahlte Geld ist sofort zurückbezahlt !


    Bestätigtes Prepaid-Fahrzeug nicht erhalten, Termin für Vertragsabschluß verpaßt, Job verloren etc. ;)

    Das ist sicherlich ärgerlich, keine Frage. Jedoch auch hier gibt es Dinge die der RSA einfach zu beachten hat. Und wenn er nunmal das Upgrade nicht machen kann oder eben einfach nicht darf (weil Vorgabe des Unternehmens) dann muss man das so auch akzeptieren. Und ganz ehrlich, auf diesen Rechtsstreit wäre ich sehr gespannt ..... :?:

  • Diese Meinung teile ich nicht. Die Autovermietung muss dann mindestens den Kunden schnell zu einer anderen Vermietstation fahren und dort die enstehenden Mehr Kosten tragen. Sie garantieren ein Auto, als müssen Sie eins liefern, der Vertrag ist abgeschlossen und kan nicht durch stupides zurücküberweisen gecancelt werden, nur weil der RA kein Auto finden wollte.

  • Die Autovermietung muss dann mindestens den Kunden schnell zu einer anderen Vermietstation fahren und dort die enstehenden Mehr Kosten tragen.


    Das blöde ist nur. DARAUF hast Du als Kunde kein Anrecht!
    Es ist zwar so, dass du einen beiderseits verbindliche nertrag mit der AV geschlossen hast. Und ja, bei Nichterfüllung des Vertrags durch die AV sind sie dir nach §§280ff. BGB Schadensersatzpflichtig. Jedoch bedeutet dies nicht, dass die AV dich irgendwo hinfahren muss oder dir irgendwas organisieren muss.


    Sie können halt auf dich als Kunden pfeiffen. Dann musst Du dir selbst Ersatz suchen und kanns nachträglich die Kosten als Schadenersatz bei der AV einfordern. ... Mich würde mal Interessieren, ob und wie oft das so passiert - hat da Jemand in die Richtung Erfahrungen gesammelt?