Hallo,
wollte mal eure Meinung/Handhabe zu folgendem Thema hören: Bei Sixt und Europcar (und einigen anderen Autovermietungen) ist ja die Fahrt in bestimmte Länder ab einer bestimmten Klasse/Sipp Code nicht erlaubt. Z.B. darf bei Europcar nur mit Mietwagen bis Mittelklasse (SXXX) nach Italien eingereist werden.
War am WE (ohne MW) am Gardasee (Italien). Habe dort 3er BMW, E-Klasse Cabrio, C-Klasse, etc, gesehen (von SX und EC mit deutschen KZ) um nur einige zu nennen. Die dürften laut AGB der AV´s gar nicht dort sein. Wo kein Kläger, da kein Richter....wie sieht es aber im Falle eines Unfalls aus? Würde die CDW der LH KK oder der AV trotzdem haften? Oder sagt die Versicherung, war nicht erlaubt, wir zahlen nicht? Wie siehts bei einer Polizeikontrolle aus?
Wie schauts aus wenn ich ein Uprgade kriege, auf ein MW mit dem ich nicht in bestimmte Länder einreisen darf ( und vorab den RA darauf hingewiesen, dass ich ins Ausland will)?