Unfall mit Sixt Mietwagen - Polizei nicht gerufen

  • oIch hab das gleiche Durch! Ich hatte auch einen Schaden an einem Mietfahrzeug von Sixt, durch meine Unachtsamkeit kam es auch zu einem Schaden und dachte auch das ich die Polizei nicht rufen müsse... die Rechnung kam dann auch im Vollem Unfange
    Hab da mit Anwälten probiert die sache auf die SB herunter zuhandeln aber die Vermietbedingungen sind sowas von Wasserdicht da kommst du nicht gegen an!
    Es wird dann behauptet das man betrunken Autogefahren ist und somit die Polizei absichtlich vermieden hat...


    Lieber Lehrgeld zahlen als die Kosten noch kunstlich weiter in die Höhe zutreiben


    hab ich auch bezahlt hat zwar zu dem Zeitpunkt weh getan aber jetzt bin ich schlauer!
    auch das geht Vorrüber!

  • oder vereinbare mit deinem AG folgendes (falls du ihn nicht zwingen kannst/möchtest):


    er kürzt deinen Lohn im nächsten Jahr um 12000€ und bezahlt dafür die Rechnung


    das würde für dich, je nach Steuersatz, eine Nettolohnkürzung von 6000-10000€ bedeuten. Also sparst du nochmal 2000-6000€


    Auch wenn ich diese ganzen Anschuldigungen nach dem Motto "was bist du blöd, das steht doch in den AGB, und die liest sich bekanntlich jeder akribisch durch" nicht teile, halte ich es für aussichtslos. Auf dem Schaden wirst du sitzen bleiben.

  • Auch wenn ich diese ganzen Anschuldigungen nach dem Motto "was bist du blöd, das steht doch in den AGB, und die liest sich bekanntlich jeder akribisch durch" nicht teile, halte ich es für aussichtslos. Auf dem Schaden wirst du sitzen bleiben.


    Naja, aber so ist es nunmal. WEnn man einen Vertrag unterschreibt und es nicht für nötig hält, sich mal anzuschauen, wofür man da unterschreibt, trägt man halt dieses Risiko.


    Wenn ich mir Fahrzeuge im Wert von mehreren zehntausend Euro miete/leihe, mache ich mir schon Gedanken über: was wäre, wenn ich das Ding zu Schrott fahre. Ein Blick in die AGB verrät: Polizei rufen, SB bezahlen, ruhig schlafen können :)


    Aber mach dir nix draus. Es ist durchaus "in", dass sich Leute keine Gedanken drüber machen, was für Werte sie anfassen - siehe Banken-Sektor, da gibt’s so einige populäre Beispiele.

  • Also grundsätzlich kann man sich merken, dass bei jedem Unfall, der einem Bewusst ist, einfach die Polizei hinzuziehen muss. Ist der Unfall unbewusst passiert oder man bemerkt den Schaden gar nicht, kann man natürlich auch die Polizei nicht rufen... Dies schließe ich allerdings bei 12.000€ Schaden aus!


    Ich hatte es mal, dass ich ein intaktes Fahrzeug in der Schweiz am Hotel geparkt habe, am nächsten morgen wieder nach Hause fuhr (im Regen) und als ich zu Hause ankam (in meiner Garage), einen zerkratzten Kotflügel entdeckte... Bei dem Regen ist mir der gar nicht aufgefallen. Offensichtlich hat mich einer beim ein- oder ausparken gestreift und ist abgehauen...
    Habe dann sofort bei Sixt und der LH Versicherung angerufen, ob ich jetzt zur Polizei fahren soll... Das wurde dann von beiden verneint, da ich den Schaden ja gar nicht bemerkt habe und auch kein dritter durch mich zu Schaden kam... Schadensabwicklung funktionierte schnell, unkompliziert und völlig problemlos!


    Verursache ich aber den Unfall direkt, so habe ich in jedem Fall auch die Polizei zu holen!


    Viele Grüße

  • Jetzt habe ich mir noch mal den Anfangssthread durchgelesen: "ist damit dienstlich nach Österreich gefahren"


    Wenn es eine Dienstreise war besteht evtl. die Möglichkeit dieses auf den Arbeitgeber abzuwälzen, wenn er als Angestellter im Auftrag dienstlich unterwegs war.


    Da sind jetzt die Juristen gefragt. Stichwort: "Gefahrenbedingte Nutzung"


    Ich bezweifle mal stark, dass es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Das beste was was er machen könnte, wäre es sich einen guten Anwalt zu besorgen mit dem Ziel einer Einigung (Stichwort Kulanz).

  • Da hilft auch der gute Anwalt nichts mehr. Der Bruder des TE hat eindeutig gegen die Mietbedingungen / Versicherungsbedingungen verstoßen. Unfall=Polizei rufen. Bei einer solchen Obliegenheitsverletzung tritt eine Leistungsfreiheit der Versicherung ein. Da gibt es auch kein Kulanzangebot. Einzig allein die Schadenshöhe kann noch geprüft werden.


  • Naja wenn das so beim Finanzamt raus kommt, könnte dabei noch gut ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung rausspringen, da es sich bei der Zahlung des Schadens für den AN um einen Geldwerten Vorteil handelt. :) Der AG müsste den Schaden schon selber tragen, wenn er ihn bezahlt.