Ich halte das ganze mit dem Mitführen des MV ehrlich gesagt für Mumpitz.
Bei privaten Autos machen die doch auch keine Welle wenn der Name im Führerschein ungleich dem Namen im Fahrzeugschein ist, solange beide Dokumente mitgeführt sind.
Weiterhin kann ich mir nicht vorstellen, dass die MV Daten bei der AV abfragen.
Denke eher, dass sie abgleichen ob die Karre auf einer 'Fahndungsliste' steht, wenn da überhaupt was gecheckt wird.
Ist aber nur Glaskugel, wissen tue ich es nicht.