Hallo,
ich habe nicht daran gedacht und den Mietwagen nicht betankt zurückgegeben. 460 km wurden mit 120 Euro berechnet, das sind bei ca. 6 Liter Verbrauch auf 100 km rund 4,28 Euro brutto pro Liter. Mein Fehler, zugegeben. Daß der Vermieter die Betankung bezahlt haben will, ist auch in Ordnung. Allerdings will es mir nicht in den Sinn, daß das mit der Menge des nachzutankenden Kraftstoffes zusammenhängt. Genauer gesagt: Ich finde es korrekt, wenn z.B. für die Tätigkeit ein fixer Preis von z.B. 10 Euro berechnet wird und der aktuelle Literpreis, der an der Tankstelle verlangt wird. So aber zahlt man mit Zunahme der Liter eine ansteigende Gebühr, der Tankvorgang dauert bei 50 Litern aber nur etwa zwei Minuten länger, als bei 5 Litern.
In meinem Fall wäre das bei ca. 1,60 Euro für den Liter eine Rechnung von 44,16 Euro zzgl. einer fixen Betankungsgebühr, etwa 10 Euro. Was dann insgesamt weniger als die Hälfte ist - und nach meiner Auffassung wirklich gerecht. Bei 80 Litern wäre es 342,40 Euro gegenüber 138 Euro. Bei 3 Litern sind es 12,84 Euro gegenüber 14,80 Euro. Ist der exponentiell ansteigende Preis für diese Dienstleistung rechtlich einwandfrei?
Danke!