Auto in Reparatur, Mietwagen bekommen, Unfall+Fahrerflucht, wie nun vorgehen?

  • Moin, moin..


    sorry für die komische Überschrift, wusste nicht, wie ich es am besten schildern kann.


    Ich habe ein Problem und zwar habe ich mein (eigenes) Auto in Reparatur (Haftungsschaden) und habe von meiner Vertragswerkstatt einen Mietwagen bekommen (nicht von der Werkstatt selber, sondern von einer Autovermietung -Firstclass, mit denen die anscheinend zusammen arbeiten.) den ich nicht zu zahlen habe, weil ich beim Unfall keine Schuld hatte.


    Letzte Nacht, bzw. heute Morgen in der Früh ist da wohl ein besoffener in unsere Hecke gefahren und hat das Heck von meinem Mietwagen getroffen. Der Unfallbauer hat natürlich die Biege gemacht. Ich hab das dann erst heute Morgen entdeckt, als ich zum Auto wollte um zum Bäcker zu fahren.


    Der Wagen steht übrigens nicht auf der Straße, sondern auf privat Grund.


    Als ich den Schaden entdeckt habe, habe ich gleich die Polizei verständigt. Die hat den Schaden aufgenommen und Morgen früh soll ich das Aktenzeichen bekommen. Damit wollte ich dann zum Autohaus.


    Im Mietvertrag steht, daß ich eine Schuldenunabhängige Selbstbeteiligung mit 1000,- Euro habe...heisst das, daß ich die in jedem Fall zu bezahlen habe oder besteht eine Chance, da so wieder rauszukommen?


    Soll ich die Autovermietung vorab informieren (habe ja noch kein Aktenzeichen und heute ist Sonntag, glaub da ist heute keiner) oder soll ich das lieber Morgen früh im Autohaus machen, die mir den Wagen vermittelt haben? Da hätte ich dann auch bereits das Aktenzeichen der Polizei.


    Im Mietvertrag steht lediglich, daß ich Unfälle unverzüglich der Polizei mitzuteilen hab, was ich auch getan habe.


    Naja Anzeige gegen Unbekannt...man weiß ja, worauf das hinausläuft :(


    Was ich auch komisch finde...im Autohaus habe ich ja den Vertrag der Autovermietung unterschrieben und ich war der Meinung, es ginge um VK mit einer 300 SB...später im Vertrag nachgelesen, seh ich nun 1000,- Ist das üblich??


    edit: was ich noch erwähnen wollte...mein Mietvertrag, den ich hier hab war eigentlich nur bis zum 04.11.11 gültig, weil mein Fahrzeug an diesem Tag repariert sein sollte. Dies hat sich nun aber verzögert, also meinte das Autohaus, ich soll den Wagen einfach weiter fahren, bis mein Auto fertig ist, sie würden sich um alles kümmern.

  • wenn der Verursacher nicht gefunden wird, darfst du den Schaden zahlen. bis maximal 1000€
    wenn der Schaden geringer ist, dann weniger.


    wenn man die VK nicht reduziert, dann ist 1000 ein nicht unüblicher Betrag.


    der Vertrag wurde ja automatisch verlängert, das sollte kein Problem sein.


    EDIT: das du an dem Unfall deines Privatfahrzeugs keine Schuld hattest, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle.

  • Den Ersatzwagen zahlt doch die gegnerische Versicherung.
    Ich hab mal was gehört, dass die dir deinen Ersatzwagen zu den Konditionen geben müssen wie auch dein privates KFZ. Also so wie dein Privatwagen versichert ist.
    Bin mir da aber nicht sicher, vielleicht was da jeamnd mehr??

  • Ich kenne es aus unzähligen Unfallersatzmieten, dass die SB, die die Versicherungsgesellschaft des Unfallgegners mit dem Vermieter vereinbart hat, gilt. Unabhängig, wie eine eigene Versicherung aussieht. Lediglich die Frage, ob überhaupt eine VK besteht und ob eine Insassenversicherung existiert wird abgefragt.


    Es stellen sich aber noch Fragen:
    Ist es richtig, dass:
    - 'Deine' Werkstatt den Mietwagen bezahlt und den mit der Versicherung abrechnet?
    - Du einen Mietvertrag vom Vermieter selbst hast?


    -> Stehst Du als Mieter im Vertrag, oder die Werkstatt?
    -> Wenn es die Werkstatt ist, hast Du einen Mietvertrag mit der Werkstatt geschlossen, in dem die kleinere von Dir genannte Selbstbeteiligung vereinbart wurde?


    Daraus könnte resultieren, dass die Werkstatt die 1000€ an den Vermieter bezahlen muss und Du die kleinere Summe an die Werkstatt. Aber da uns die Details nicht vorliegen ist das sehr theoretisch.
    Aber, um es nicht ganz unter den Tisch fallen zu lassen: theoretisch KÖNNTE es sein, dass Du ohne Mietvertrag unterwegs warst (Thema telefonische Verlängerung durch die Werkstatt) und gar keinen Versicherungsschutz hattest.


  • Ja, soweit ich das verstanden habe, zahlt meine Werkstatt den Leihwagen und holen sich das von der gegnerischen Versicherung wieder.




    Ich habe den Mietvertrag vor mir liegen und da steht:


    Mieter 1: Dann halt mein Name mit Anschrift. Weiter unten steht dann:


    "Das Fahrzeug ist eigenversichert mit einer verschuldenunabhängigen Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- Euro"


    Darunter steht der Name der Werkstatt und der Name des Sachbearbeiters


    und darunter steht mein amtliches Kennzeichen



    Bedeutet das nun, daß ich die 1000 Euro an die Werkstatt zu zahlen hab, weil die das der Autovermietung zu zahlen haben?


    Blick da iwie nicht so durch.


    Vielen Dank jedenfalls schonmal für die Antworten, ist ein super Forum :)

  • Vielleicht eine dumme Idee, aber ich hab noch nie eine KFZ-Versicherung gehabt: deckt die eigene KFZ-Versicherung keine Schäden an Mietwagen oder Ersatzfahrzeugen? (In anderen Ländern geht das, wenn der Mietwagen einen vergleichbaren Wert hat.)

  • Vielleicht eine dumme Idee, aber ich hab noch nie eine KFZ-Versicherung gehabt: deckt die eigene KFZ-Versicherung keine Schäden an Mietwagen oder Ersatzfahrzeugen? (In anderen Ländern geht das, wenn der Mietwagen einen vergleichbaren Wert hat.)

    nein die deckt keine Schäden an Mietwagen ab.

  • Hm, du hast ja eindeutig nen Mietvertrag mit der AV, d.h. die 1000Euronen gehen an die AV! Wobei 1000€ SB für nen UNF-Tarif ganz schön sch**** und unüblich sind!


    Steht denn was vor der Autowerkstatt...Rechnungsempfänger, Auftraggeber, Zustelladresse oder so ähnlich???

  • Zitat

    "Das Fahrzeug ist eigenversichert mit einer verschuldenunabhängigen Selbstbeteiligung in Höhe von 1000,- Euro"

    Zitat von http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/226.html:

    Zitat

    "Keine verschuldensunabhängige Haftung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kfz-Mietverträgen


    Das Amtsgericht Coburg hat in einem Urteil vom 06.03.2008, Az.: 11 C 1420/07 entschieden, dass die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kfz-Mietverträgen, die bis zu einem bestimmten Betrag eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen, jedenfalls eine Überraschungsklausel gem. § 305 c BGB darstellt und damit unwirksam ist.
    Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:"

    Vielleicht hilft der Link bei der Argumentation in Bezug auf diesen Fall.
    Anmerkung 1: Auch wenn es scheinbar übertragbar aussieht, kommt es oft auf den Einzelfall an. Genaue und verbindliche Auskunft kann am besten ein Anwalt geben.
    Anmerkung 2: persönliche Meinung: Jedem sollte bei der Anmietung eines Mietfahrzeugs bewusst sein, dass Fremde dieses Fahrzeug beschädigen können. An einer solchen Beschädigung haben weder der Mieter noch die Autovermietung Schuld. Beide profitieren von dem System "Autovermietung": Der Mieter bekommt ein Fahrzeug - die Autovermietung macht mit der ganzen Sache Geld.
    Deswegen sollte man überlegen, ob man mit allen Mitteln versucht, die finanzielle Begleichung des Schadens auf die Autovermietung abzuwälzen.
    Ich will weder ausdrücken, dass man den Schaden selbst tragen sollte noch, dass die Autovermietung ihn zahlen sollte. Ich will einfach ein paar Gedanken in den Raum werfen. Bei den Schadensdiskussionen in Bezug auf Mietwagen taucht immer in meinem Hinterkopf auf, dass wenn ich jemandem mein Auto verleihen würde und er dieses geschrottet zurückbringt -aus welchen Gründen auch immer- es doch ein sehr starkes Anliegen von mir wäre, dass er diesen Schaden auch wieder begleicht.