Sixt: kleine Kratzer = 2600 Euro Schaden

  • Zitat

    da wir das hier ja nicht zum ersten mal sehen: Sixt muss sich doch irgendwas dabei denken, das Gutachten am Ende der Laufzeit des Mietwagens zu machen. das wird ja anscheinend grundsätzlich so gemacht.
    das ist ja dann immer anfechtbar. versteh ich nicht, was die sich da denken. eigentlich kann die AV doch damit in keinem einzigen Fall durchkommen. komisch.

    Ich war gerade aufgrund von gezzis Hinweis auf die externe Vollkasko dabei, wilde Theorien zu entwickeln. Aber wenn es über eine externe Versicherung läuft, werden solche Schadensforderungen doch gerade von Fachleuten geprüft, nämlich von der Schadensabteilung der jeweiligen Versicherungs-/Kreditkartenfirma. Und da dürften alle Schadensforderungen in dem Format durchfallen.
    Deswegen kann ich mir immer noch keinen Reim auf das Vorgehen von Sixt machen.

  • Dem stimme ich nicht ganz zu.
    Der TE hat einen Schaden gemeldet.Dieser war auf der rechten Seite zwischen Tür und Seitenwand. Lt. seiner Aussage waren nur die Zierleisten betroffen.
    Das Problem an der Sache: Es gibt keine Nachweise mehr, das dort Schäden/keine Schäden vorhanden waren.
    Ich nehme stark an das die Versicherung den Schaden zahlen würde..weil: Bekannt ist, der TE hat in dieser Region einen Schaden verursacht.
    Der Eigentümer lässt ein GA erstellen, dies geht im Regelfall an die regul. Versicherung.
    Die bekommt die Info: TE hatte Transporter gemietet, Schaden hinten/mitte rechts verursacht, Protokoll liegt vor.
    Aus dem GA geht hervor das die Tür/Seitenwand instandgesetzt wird, Zierleiste und co.
    Demnach kann man davon ausgehen das diese Schäden im Zusammenhang mit der Beschädigung durch den TE entstanden sind..sogenannte Folgeschäden.
    Wenn natürlich Nachweise vorhanden sind, die das Gegenteil belegen würden, sähe die Sache anders aus.
    Das einzige was sie streichen würden wäre das Fehlerauslesen. Aber die ~50€ machen in dem Fall auch nichts mehr aus.


    Wäre es meine Miete gewesen, ich hätte eine externe VK, und Sixt hätte es so versucht...würde ich der Versicherung ein paar Hinweise zukommen lassen das diese Schäden vorhanden waren. Eine Versicherung kann unbegründete Ansprüche auch abwehren, und leitet dann selber Prüfungen ein.


    Kein feiner Zug von Sixt..aber daran merkt man immer mehr wie wichtig eine Vollkasko und die äusserliche Kontrolle der Fahrzeuge ist.
    Mir hat Sixt ja auch versucht 5! nicht eingetragene Altschäden nach dem Nachtragen anzuhängen. Ich hatte zwar VK mit SB, aber wenn ich keinen Schaden verursacht habe, zahle ich auch nicht.Mein Brief ging dann bis vor den Innendienst, und lief darauf aus das eine Mitarbeiterin mich angerufen, und sich im Namen des Unternehmens entschuldigt hat. Zusätzlich noch Gutschrift und co.


    So genug zu dem Thema...so long

  • gezzi:
    Ich stimme dir soweit zu, die Schäden an sich sind vielleicht glaubhaft, doch worauf ich hinaus wollte:
    Einem Versicherungsspezialisten sollte doch sofort die Differenz von 3 Monaten und 20.000km auffallen. Und wenn dieses Vorgehen von Sixt Standard ist, dann sollten doch alle Gutachten von dieser Art von den Versicherungsabteilungen der Kreditkartenunternehmen zurückgewiesen werden.

  • aber daran merkt man immer mehr wie wichtig eine Vollkasko und die äusserliche Kontrolle der Fahrzeuge ist.

    (Hervorhebung durch mich)


    Also das mit der Kontrolle faellt hier offensichtlich weg, da nach der Miete des abgeblichen Schadenverursachers noch offensichtlich 20k mit dem Wagen gefahren wurden - da wuerde ich ansetzen und das ganze aushebeln.


    Eine Aussenkontrolle bringt 'nur' was bei Schaeden, die im RA nachgetragen werden sollen...

  • aber daran merkt man immer mehr wie wichtig eine Vollkasko und die äusserliche Kontrolle der Fahrzeuge ist.


    Das war generell gemeint. Es ist eben unabdingbar und vermittelt nach wie vor das Gefühl: Kontrolliere und Versichere richtig..bevor es Probleme gibt.
    Der TE muss sich natürlich sicher sein, keiner weiteren Schäden ausser den Leisten verursacht zu haben. Auch kann man eine gegenüberstellung mit der Mülltonne und einem vergleichbaren Fahrzeug vornehmen. Eine Plastiktonne z.b kann nie die beschriebenen Schäden verursachen.
    Wenn dort Kratzer mit Rost gewesen wären, darf dieser Schaden nicht erneut abgerechnet werden, da sie das Geld für dieses Teil ja schon bekommen haben, btw wenn nicht ist dies kein Grund es auf diesen Mieter abzuwälzen.


    Ich würde als 1. einen Brief an Sixt verfassen und auf die Umstände hinweisen. Gerne ist man bereit die Leisten inkl. Arbeitszeit u. Montage zu zahlen.
    Hierfür würde ich Sixt pauschal 200€ anbieten und auf die 20.000km Differenz und die anderen Mieter hinweisen, da nicht mehr auszuschließen ist das die Schäden von anderen Personen stammen könnten. Zugleich auf einen Anwalt hinweisen.


    Dann abwarten wie Sixt reagiert. Sollten Sie dem nicht zustimmen, ab zum Anwalt und die Sache klären lassen. Vor Gericht sehe ich gute Chancen für den TE.

  • das mit der externen Versicherung, seht ihr meiner Meinung nach falsch.


    Sixt schickt die Rechnung an den Mieter. Mieter schickt die Rechnung an externe Versicherung.
    externe Versicherung prüft und sagt, nein, nicht glaubhaft, zahlen wird nicht.


    ende


    nun steht der Mieter da mit der Rechnung, die die Versicherung nicht zahlt, aber Sixt trotzdem beglichen haben möchte.
    bloss weil die externe Versicherung die Schadensregulierung ablehnt, heisst das doch noch lange nicht, dass Sixt auf die Forderung verzichtet.