Weist ein Mietfahrzeug unmittelbar nach der Rückgabe Beschädigungen auf, die bei der Übergabe nicht vorhanden waren, ist es laut einem aktuellen Gerichtsurteil Sache des Autofahrers zu beweisen, dass nicht er dafür verantwortlich ist. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Köln bestanden.
Kann der Mieter des Fahrzeugs diesen Beweis nicht erbringen, gilt der Schaden als "durch den Mietgebrauch" entstanden und ist entsprechend der vertraglichen Haftungsvereinbarung dem Autovermieter zu erstatten. Darauf hat in einem aktuellen Urteil das Amtsgericht Köln bestanden.
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Die Beschädigung sei also mit großer Wahrscheinlichkeit erst auf dem Abstell-Parkplatz durch Fremde oder Mitarbeiter der Vermietung entstanden, die das Fahrzeug umgesetzt hätten. Damit scheide aber eine Haftung durch die Autofahrerin aus, weil sich bei dem Schaden kein vorgeschriebenes "im Gebrauch der Mietsache liegendes Risiko" verwirklicht habe.
Dem wollte das Gericht jedoch nicht folgen.
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