6 Tipps für Spaß am Carsharing

Doch keine Angst: Beim Carsharing gelten die gleichen Regeln und Gesetze als wäre man mit dem Privat-PKW unterwegs. Parken, Fahren, Verhalten am Steuer – all diese Punkte unterscheiden sich nur in Details vom Umgang mit Carsharing-Autos.

1.) Immer richtig Parken, nicht zu schnell fahren

Der erste Tipp der dpa empfiehlt, dass man sich als Carsharing-Nutzer idealerweise immer an Geschwindigkeitsbegrenzungen und Parkverbote hält. Die Bußgelder sind nämlich nicht im Minutenpreis enthalten und müssen vom Verursacher getragen werden. Zusätzlich fällt meist ein Bearbeitungsaufwand an, der an den Falschparker weitergegeben wird. car2go und DriveNow nehmen 10 Euro, Flinkster 5 Euro. Es kann aber auch teurer werden. Muss ein Auto umgesetzt werden, kommt der letzte Fahrer für die Abschleppkosten plus Gebühren auf. DriveNow versucht aber vor dem Abschleppen in der Regel, den letzten Nutzer telefonisch zu erreichen. Das geht schneller und löst die Zwickmühle unbürokratisch.

2.) Selbstverständlich: Kein Alkohol am Steuer

Ohne Diskussionen: Alkohol ist am Steuer tabu. In Deutschland gilt zwar eine Promille-Freigrenze von 0,5. Zeigt der Fahrer bereits ab 0,3 Promille Auffälligkeiten, können auch hier schon Strafen verhängt werden. Man haftet mit dem Carsharing-Auto also genauso wie beim Privat-PKW. DriveNow und car2go legen zudem in ihren AGB einen Promillewert von 0,0 fest – wer alkoholisiert fährt, kann aus der Nutzergemeinschaft ausgeschlossen werden.

3.) Die Miete unbedingt selbst beenden

Der wahrscheinlich größte Unterschied zum Privat-Auto: Parken oder Miete beenden ist nicht das Gleiche. Wer bei DriveNow beispielsweise einfach nach dem Fahren aussteigt und das Auto verschließt, versetzt sein Carsharing-Auto in den Parkmodus und zahlt 15 Cent/Minuten. Die Miete muss im Fahrzeugmenü bewusst beendet werden. Ein Tipp: Wer aus Versehen in den Parkmodus gegangen ist, bekommt nach 3 Stunden eine SMS aufs Handy. Wer beim Kundenservice anruft und plausibel erklärt, dass die Miete ungewollt noch läuft, bekommt meist aus Kulanz die Minuten wieder gutgeschrieben bzw. nicht in Rechnung gestellt.

4.) Auf öffentlichem Grund parken

Wer sein Carsharing-Auto nach der Miete behalten möchte und in seiner Garage parkt, hat den Gedanken des Carsharings nicht verstanden. Wenn andere Nutzer nicht ans Fahrzeug herankommen – sei es, dass es auf privatem Grund steht oder in einem nicht zugänglichem Parkhaus – widerspricht das dem Gedanken des Teilens. Werden Nutzer wiederholt dabei ertappt, Autos bewusst vom öffentlichen Grund fern zu halten, können sie vom Carsharing-Dienst ausgeschlossen werden.

5.) Niemand außer mir fährt

Im Augenblick der Fahrzeugmiete bist du für dein Carsharing-Auto verantwortlich. Das heißt auch, dass nur du selbst ans Steuer darfst. Aus versicherungstechnischen Gründen dürfen nur die Mieter bei car2go und DriveNow fahren. Mitfahrer nehmen nicht auf dem Fahrersitz Platz. Flinkster erlaubt Ausnahmen bei längeren Fahrten, die volle Verantwortung trägt nach wie vor der Mieter allein.

6.) Nicht verrückt machen lassen

Im Umgang mit verschiedenen Carsharing-Anbietern schleicht sich irgendwann ein gewisse Routine ein. Ein kurzer Blick ums Auto, eventuelle Schäden gegenchecken und los geht die Fahrt. Dass du dich immer an die Verkehrsregeln hältst und die nüchtern ans Steurer setzt: So selbstverständlich wie erwähnenswert. Doch in erster Linie bietet Carsharing die Freiheiten, ein Auto zu nutzen, ohne es zu besitzen. Wer das erste Mal ein Carsharing-Auto ausprobiert, braucht eventuell ein paar Minuten länger beim Starten. Doch die Hemmschwelle ist dank ausgefeilter Menüführungen und logischer Bedienschritte immer niedriger geworden. Man muss sich nur trauen. Carsharing bringt mehr Spaß am Autofahren als es Risiken birgt.


Quelle: dpa via Mitteldeutsche Zeitung