AutoEurope vor Gericht: Stornieren von Mietwagen muss einfacher werden

Bei der Buchung eines Mietwagens ergeben sich im Laufe des Reservierungsprozesses grundsätzlich zwei Bezahlmöglichkeiten. Als günstigere Methode hat sich über die Jahre eine Buchung mit Vorauszahlung („Prepaid“) herauskristallisiert. Doch wer den Mietwagen dann nicht abholen kann, sieht sein Geld im Normalfall nicht wieder. Hertz, Sixt, Enterprise und Co. haben diese Praxis in ihren AGB verankert. Bei einer Stornierung wird oft der ganze Betrag fällig. Oft hilft nur das Hoffen auf Vermittlungsfähigkeit seitens des Mietwagenbrokers oder Kulanz der Mietwagenfirma.

Gericht entscheidet: Stornierung muss möglich sein

Der Spiegel berichtet von einem Fall des Landgerichtes München, wonach ein Kunde sich um einen Tag im Datum seiner Buchung vertan hatte. Den vollen Mietpreis hatte er schon im Voraus über den Mietwagenvermittler Auto Europe entrichtet. Die Stornierung war zunächst nicht möglich, Auto Europe sah sich im Recht. Schließlich stellte die Autovermietung das Auto zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung, der Kunde hätte nur abholen müssen. Doch da dieser nicht am Tresen erschien, konnte die Mietwagenfirma das Auto weitervermieten. Es entstand kein wirtschaftlicher Schaden. Die Doppeleinnahmen erklärte das Gericht unter dem Aktenzeichen 12 O 4970/15 für ungültig. Die Stornierung für den Kunden musste akzeptiert und der Mietpreis vollständig erstattet werden.


Bild: BMW