Unfälle gehen meistens glimpflich aus. Wenn zum Glück niemand verletzt wurde und nur Blechschäden entstanden, ist das zwar ärgerlich. Aber du kommst meistens gut aus der Situation, die richtige Mietwagenversicherung vorausgesetzt. Aber auch hier gilt es, den Ablauf zu beachten.
Kühlen Kopf bewahren und Vermieter kontaktieren
Auch dem besten Autofahrer können Unfälle passieren. Dazu gehören kleinere Rempler genauso wie hoffentlich nur ganz selten bis nie auftretende größere Karambolagen. Manchmal wird der eigene Mietwagen auch „Opfer“ eines anderen Verkehrsteilnehmers. In allen Fällen gilt: Ruhe bewahren. Ein Autounfall kostet Zeit, Termine müssen sich erstmal in zweiter Reihe anstellen. Nachdem du sicher bist, dass niemand zu Schaden gekommen ist, als Erstes den Vermieter anrufen. An der Hotline der großen Autovermietungen zeigt man in der Regel Verständnis für die Situation – die Mitarbeiter bekommen täglich Schadensmeldungen. Das ist kein Beinbruch. Hier kann auch gleich gefragt werden, ob die Polizei angerufen werden muss.
Auch kleinere Schäden melden
Bei Bagatellschäden, z.B. Kratzer vom Bordstein ö.ä. müssen die Ordnungshüter nicht unbedingt erscheinen. Sind zwei Parteien involviert und die Schuldfrage ungeklärt, wird besser die 110 gewählt. Hintergrund ist ein Urteil unter dem Aktenzeichen 233 C 7550/15 am Amtsgericht München. Ein Italien Fahrer klagte gegen einen Reiseveranstalter. Was war passiert? Der Mietwagen des Klägers wurde sicher auf einem Parkplatz abgestellt von einem anderen Fahrzeug gerammt. Um seinen Flug nicht zu verpassen, meldete der Mietwagenfahrer das Vorkommnis nicht der Polizei. Die Mietwagen-Firma behielt zunächst die Selbstbeteiligung ein. Daraufhin klagte der Mietwagenfahrer, bekam Recht aber blieb auf seinen Anwaltskosten sitzen. Das Amtsgericht gab dem Reiseveranstalter recht, da der Kläger nicht die vertragsgemäß (Mietvertrag mit Bezug auf die AGB) festgelegten Meldepflichten einhielt. Generell empfiehlt es sich, bei Mietwagen immer eine Selbstbeteiligung von 0,- zu buchen (für Gelegenheitsmieter) und für regelmäßige Mieter eine zweite Art der Absicherung zur finanziellen Schadensminimierung zu finden (z.B. über Kreditkarten oder Leihwagenversicherungen).
Bild: schwerunterwegs