Sixt: Wenn Gutscheine gar nicht überall eingelöst werden können

Sixt kassiert eine Aufforderung von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, weil bei einigen Gutscheinen nicht klar ersichtlich ist, wo sie sie einzulösen sind. Weil die orangene Autovermietung sich nicht daran hält und erneut Gutscheine ohne erkennbare Richtlinien ausgibt, will die Verbraucherzentrale nun juristische Schritte einleiten, schreibt golem.de in einem Bericht.

Was ist eine Sixt Corporate Station?

Demnach kann sich für Kunden ein nicht unerhebliches Ärgernis auftun, wenn Gutscheine mit dem Hinweis "Gültig an allen teilnehmenden Corporate Stationen in Deutschland" eingelöst werden sollen. Welche das allerdings konkret sind, steht nicht auf den Gutscheinen. Als Beispiel wird ein Fall aus Konstanz aufgeführt. Jemand hatte einen Gutschein aus der "Wochenend-Affäre"-Aktion gekauft und wollte ihn bei der Sixt-Station in Konstanz einlösen - die jedoch lehnte ab. Mit der Begründung, sie wäre keine Corporate-Station.


Eine Sixt Corporate Station gehört zu Sixt und firmiert nicht separat als Lizenznehmer. In der Regel sind beispielsweise die Flughafen und größeren Stadtstationen Corporate Stationen. Kleinere Filialen werden oft von Inhabern als Franchise geführt, teils auch mit mehreren Stationen. Für den Kunden ist das jedoch nur durch aktives Nachfragen herauszubekommen.


Nach dem Bekanntwerden des Falls aus Konstanz forderte die Verbraucherzentrale Sixt dazu auf, das Verteilen solcher Gutscheine zu unterlassen - oder sie so abzuändern, dass eindeutig wird, wo man sie einlösen kann. Doch anscheinend war das nicht an allen Stellen bei Sixt angekommen. Zusammen mit der Deutschen Bahn wurden wieder Gutscheine in Umlauf gebracht, die nur an Corporate Stationen eingelöst werden können. Darum leitet die Verbraucherzentrale nun juristische Schritte ein.