Neueröffnung Autovermietung
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Bei der größten deutschenAutobank.
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Ich fürchte jedoch, dass die großen AV doch einen anderen Status gegenüber den Herstellern haben, als eine neue Autovermietung welche direkt wenige/einzelne Luxus-Sportwagen vermieten möchte. Demnach solltet Ihr beide recht haben.
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Ach, und die Verträge von Sixt und Co. enthalten die gleichen Bestimmungen wie bei Privatkunden?
Nein, die gleichen Bedingungen wie bei gewerblichen Flottenkunden.
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Weil Leasingfahrzeuge von einem Gewerbeunternehmen selbst angemeldet werden.
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Nein, die gleichen Bedingungen wie bei gewerblichen Flottenkunden.
Wir sind Flottenkunde von einem deutschen Automobilhersteller, dennoch ist es uns explizit verboten worden diese Fahrzeuge zu vermieten. Daher die Aussage, Ihre hingegen wäre uns neu. Aber danke für die Information.
Viele Grüße,
R8-München -
Irgendwer scheint doch sein Job falsch zu machen...
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Könnte auch daran liegen das es Unterschiedliche Autohersteller sind
MfG Jan
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Könnte auch daran liegen das es Unterschiedliche Autohersteller sind
Und ich dachte da gibt es nur eine Bank... -
Und wieso ist dann z.B. Sixt als Eigentümer im Brief eingetragen, wenn es ganz normale Leasing Fahrzeuge sind?
Der in der ZB2 (vormals: "Fahrzeugbrief") eingetragene Halter ist mitnichten Eigentuemer des Fahrzeuges:
ZitatDer Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentuemer des Fahrzeugs ausgewiesen.
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Ich kann nur soviel sagen:
Die Autovermieter stehen in den Briefen drin, die Briefe selbst behalten wir alle in einem zentralem Standort ein.
Die Autovermieter besitzen Kontingente und bestellen Fahrzeugtypen, welche bei erfolgter Produktion ausgeliefert werden.
Das läuft über Leasingverträge mit 6 Monate Laufzeit und 25tkm. Bei Rückgabe der Fahrzeuge an uns werden ganz klassisch Rückgabeprotokolle angefertigt und jeder Mangel wird dem Vermieter in Rechnung gestellt.Und ja, die Konditionen dieser Verträge sind jenseits von Gut und Böse.
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jeder Mangel wird dem Vermieter in Rechnung gestellt.
die einen sagen so, die anderen so -
Ich kann das nur für eine Automarke sagen, und da ist es definitiv so!
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Auch bei Lokalzulassungen dieser Marke?
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Sofern die Fahrzeuge geleast sind, gehe ich davon aus, da das Verfahren der Rückgabe sich generell nie unterscheidet.
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Sofern die Fahrzeuge geleast sind, gehe ich davon aus, da das Verfahren der Rückgabe sich generell nie unterscheidet.
Keine Ahnung. Bei einem anderen Hersteller läuft das zumindest anders. Ud ich gehe davon aus, dass die Lokalzulassungen alle dieselben Verträge von Sixt bekommen. -
Ich weiß nicht wie die Verträge bei BMW aussehen.
Bei MB hat ein Vermieter ein Budget, über das er verfügen darf. Er kann dann Autos bestellen, solange diese vom Preis im Budget bleiben.
Diese werden geliefert und gemäß Rahmenvertrag mit einem Leasingvertrag versehen. Die Rückgabe erfolgt an zentralen Stellen. Schäden werden hier erfasst und verrechnet. Je nach Rahmenvertrag haben die Vermieter hier aber Freikontingente. Sprich, bis zu einer bestimmten Höhe erfolgt keine Berechnung des Schadens. Jedoch immer erfolgt eine Berechnung von Mehr-Kilometern.Das ist alles was ich sagen kann. Ich werde nicht auf Zahlen eingehen.