Neueröffnung Autovermietung

  • Hallo zusammen, ich sehe das hier über eine neueröffnung einer Autovermietung spricht und würde mich freuen wenn ihr mir auch helfen könntet. Ich habe bis jetzt als Autohandler gearbeitet, meitstens mit bmw und mercedes importiert aus den Staaten. Das Geschäft ist aber nicht mehr so rentabel und deshalb sehe ich mich um, dass ich mich informiere was man benötigt eine Autovermietung zu eröffnen. Ich habe mit einigen Leuten gesprochen und die sagen man benötigt eine laufene gmbh und guter bonität das man ordentliche Autos liesen kann. Einen Platz zu haben wäre nicht das Problem, eher der Ablauf wie das funktioniert und wie man an den Autos dran kommt, bin 24Jahre alt und hab keine Ahung in der Branche und wirklich was zeigen wollen die Leute einem nichts aus der Brache in meiner Umgebung. Um hilfe würde ich mich sehr freuen, dass ist immer schon mein Traum, eine seriöse Autovermietung mit schönen Autos zu eröffnen Mfg jimmy



    Ich würde als allererstes einmal überprüfen, ob ich ein Unternehmer bin von der Persönlichkeit her. D.h. für mich:


    1. Eiserner Wille
    2. "Opferbereitschaft"
    3. Ausreichendes betriebswirtschaftliches Grundwissen
    4. Eine schnelle Auffassungsgabe
    5. Stressresistenz
    6. Biss
    7. Eine absolut gute Einschätzung der eigenen Person und Fähigkeiten


    Dann sollte man noch diese Dinge haben bevor mal loslegt


    1. Zugang zu Netzwerken
    2. Verständnis für Kundenbedürfnisse
    3. Volles Verständnis für das Geschäftsmodell / Branche
    4. Einen prof. und belastbaren Businessplan
    5. Wenn man auf den Endkundenmarkt will, Marketing know how (oder einen guten Partner hierfür)



    Wenn man 4+5 nicht selber kann, kann man es bei Leuten wie mir kaufen :120:

  • Viel Google und nun hier gelandet.


    Hallo zuerst mal an alle, ich denke Ihr könnt mir helfen.


    Möchte mir wieder einen Porsche zulegen, aber mich kotzt der extreme
    Wertverlusst an.


    Meine Idee: Ich eröffne eine Autovermietung und spare mir zumindest von dem
    hohen Kaufpreis die MwSt, wenn der Wagen wieder verkauft wird ist er ja eh
    nicht mehr viel wert und so auch die MwSt nicht so hoch.


    Eine Vermietung wird eher nicht angestrebt, aber ein Vermiethinweis
    auf dem Wagen könnte ich mir schon vorstellen um die Gewinnerzielungsabsicht zu
    zeigen.


    Zu meiner Frage.
    Wo ist der Hacken an der Sache?
    Z.b. darf ich den Wagen überhaupt Fahren ohne dass ich dafür
    Einnahmen verbuche.


    Hab mir auch schon überlegt immer bei bedarf einen Wagen zu
    mieten aber da bin ich einfach zu kurz entschlossen und der Aufwand ist mir
    letztendlich zu hoch.


    Würde mich freuen wenn mir jemand mit seinem Wissen
    weiterhilft.

  • Einfach von dem Konto eines Bekannten monatlich 200€ überweisen lassen, das sollte dem Finanzamt reichen :wacko:

  • Les dich mal in "Unentgeltliche Wertabgabe" ein.
    Ich zitiere der Einfachheit halber mal Wikipedia:
    "Als unentgeltliche Wertabgabe wird im deutschen Umsatzsteuerrecht die Abgabe eines Gegenstandes oder einer Leistung bezeichnet, wenn keine Gegenleistung vereinbart ist oder die Wertabgabe in den Privatbereich erfolgt. Weil eine Lieferung oder Leistung der Umsatzsteuer grundsätzlich nur unterliegt, wenn ein Leistungsaustausch stattfindet, ist es aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erforderlich, dass unentgeltliche Wertabgaben in gleicher Weise besteuert werden. Durch die Besteuerung wird der Vorsteuerabzug, der beim Erwerb des Gegenstandes für das Unternehmen eingetreten ist, rückgängig gemacht"




    Edit:


    Und vielleicht mal die Grundlagen von steuerlicher Behandlung von Firmenwagen
    http://www.wuerzburg.ihk.de/fi…Merkblatt_Dienstwagen.pdf

  • So wie ich das verstanden habe, möchtest du gern einen Porsche haben, nur ist der dir zu teuer. Nun möchtest du die USt sparen, indem du eine Autovermietung mit dem Porsche als einziges Fahrzeug eröffnest. Du hast aber nie vor, den Porsche zu vermieten. Wenn ich das so richtig verstanden habe, möchtest du falsche Tatsachen vorspielen mit der Absicht, dir einen Vermögensvorteil zu verschaffen. § 263 StGB lässt grüßen.

  • Lustiges Board. Threads in denen steht, was man so kauft sind verboten, solche in denen man sich informiert, wie man Straftaten begeht, sind kein Problem …


    Vielleicht sollte man hier mal zusmachen, oder?


    Übrigens kann man natürlich immer Steuern hinterziehen … genau wie bei einem Raub, oder Schwarzarbeit wird es aber eben dann blöd, wenn man erwischt wird und die Jungs im Finanzamt sind gar nicht so blöd wie man denkt.

  • @peak_me:
    Und wessen Vermögen würde er durch diesen "Betrug" beschädigen? ;-)


    Die Idee klingt ja noch ganz lustig, wenn die Umsetzung aber so aussieht, wie sein Post, dann wird daraus eh nichts.
    Insgesamt erscheint mir die ganze Frage ein wenig konfus zu sein: er möchte durch den gewerblichen Erwerb eines Kraftfahrzeugs die MwSt. beim Kauf sparen - dadurch verliert man i. d. R. jedoch auch jegliche Ansprüche auf Gewährleistung oder Widerruf. Dies resultiert aus der Eigenschaft als gewerblicher Käufer o. Kaufmann.


    1. erhebliches Minus: Verlust der Gewährleistung, kein Recht auf Widerruf des Kaufvertrages


    Um diesen gewerblichen Kauf wiederum zu realisieren, möchte er eine Autovermietung "gründen". Dazu bedürfte es nicht mehr, als eines Kleingewerbes. Er braucht keine Personengesellschaft oder Körperschaft, die Anmeldung des Gewerbes bei der Stadt dürfte ausreichen.
    Aber warum dafür eine "Autovermietung" gründen? Als gewerblicher Käufer könnte er doch auch auftreten, wenn er z.B. gewerblich Gehwege von Schnee befreit oder gewerblich Unterhaltsreinigung betreibt. Der zwingende Zusammenhang zwischen dem Gewerbe und dem Kraftfahrzeug (dem Porsche) erschließt sich mir hier nicht.


    2. kleines Minus: Kosten für die Anmeldung des Kleingewerbes, ggf. resultieren daraus weitere Nachteile wenn es zur Auseinandersetzung mit dem Finanzamt kommt


    Er möchte den Porsche dann gar nicht vermieten (klar: wollte ja nur die MwSt. sparen) aber es soll ein Vermiethinweis drauf?!
    Und wozu will er wem eine Gewinnerzielungsabsicht zeigen? Nur, weil er ein Kleingewerbe angemeldet hätte, müsste er keinen Gewinn erzielen oder die Absicht dazu haben. Das liegt allein bei ihm, was er daraus macht.


    3. dickes Minus: er verschandelt den Porsche, welcher ohnehin einem hohen Wertverlust ausgesetzt ist, mit Hinweisen und wird dadurch in der Folge vermutlich mit Resonanz aus der Bevölkerung konfrontiert. Außerdem fragt das Finanzamt u.U., warum er den Gewinn aus der Vermietung nicht ausgewiesen hat, nachdem er die Absicht zur Gewinnerzielung signalisiert hat, ohne eigentlich überhaupt welchen erzielen zu wollen. Nur können das die netten Sachbearbeiter ja nicht wissen :D


    Wo der Hacken ist? Am Schuh.
    Klar darf ein gewerblicher Käufer sein gewerblich erworbendes Kraftfahrzeug bewegen, ohne dadurch Einnahmen zu erzielen oder welche zu verbuchen. Letzteres würde ich sogar unterlassen, wenn ersteres schon nicht zutrifft. Beispiel: der Zahnarzt muss auch keine Einnahmen mit seinem gewerblichen Kraftfahrzeug verbuchen, die macht er nämlich woanders.



    @vermieten:


    Fazit: wenn dir der Aufwand zu hoch ist, ein Auto zu mieten - warum willst du dann diesen Aufwand betreiben, um (kurzfristig mehr, langfristig vielleicht weniger) Geld für einen Kauf zu investieren? Das mag beim besten Willen nicht einleuchten. Und wenn dir der hohe Wertverlust eines Porsche bewusst ist (muss es wirklich ein Porsche sein?!), dann wäre mieten perspektivisch gesehen vielleicht sogar die clevere Variante.
    Das du einen Porsche brauchst, wird dir das Finanzamt auch nicht brauchen. Aus behördlicher Sicht wärst du auch mit einem VW Fox gut bedient.


    Wenn dann der Wunsch "wieder" Porsche zu fahren in dir hochkommt - miete doch einen.


    Im Übrigen: was willst du uns damit sagen, dass die MwSt beim Verkauf geringer ist, als beim Kauf, weil auch der Wert des Fahrzeuges (also sein Verkaufspreis) geringer ist? Was konkret hast du davon? Wenn es schlecht läuft, haftest du ggü. dem Käufer deines Fahrzeuges sogar 2 Jahre lang auf Mängel. Gewährleistung gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB. Erspare dir das doch, indem du privat einen Porsche kaufst und ihn auch privat wieder verkaufst. Im Zweifel - nämlich das dein Gewerbebetrieb kein Zoohandel sondern wirklich eine Autovermietung ist - würde der Wiederverkauf des Porsche nämlich zu 100% als gewerblicher Verkauf gewertet werden.


    4. großes Minus: Nachteile beim Wiederverkauf (2 Jahre Gewährleistung), evtl. steuerliche Nachteile durch die Eigenschaft als gewerblicher Verkäufer


    Denk mal darüber nach :-)


    PS:
    @svaeni:
    Ich finde das sehr informativ! Die gesammelte kriminelle Energie aller Mitglieder kann uns alle noch weit bringen :116:


    @Gordon Alf S.:
    Hä?! :wacko:

  • gordon Alf S.:
    Hä?!


    Hätte ich mal nichts gesagt...


    Wenn das Fahrzeug als Unternehmen gekauft wird, um damit die UST zu sparen, darf es auch nur geschäftlich genutzt werden. Die Erlöse aus Vermietungen an Privatpersonen müssten ja als durchlaufender Posten in Rechnung gestellt werden und an das FA abgeführt werden. Wenn es keine Kapitalgesellschaft wird (davon gehe ich mal aus), müssen Privatentnahmen seitens Inhaber versteuert werden. Das gilt auch für private Firmenwagennutzung.


    Ausschluss: Für eine verbindliche Auskunft sollte ein Steuerberater konsultiert werden. Habe beruflich nur als Mieter mit Autovermietungen zu tun. Daher habe ich keine Ahnung, wie das genau als Vermieter gehandhabt wird.

  • @peak_me:


    http://www.zeit.de/2011/18/Deutschland-Betrug - daran musste ich unweigerlich denken :-)


    Es würde sich wohl vielmehr um einen Steuerbetrug nach § 370 AO handeln. Dieser wurde in Anlehnung an den § 263 StGB entwickelt.
    Beide sind eng miteinander verknüpft, beide dienen dem Vermögensschutz. Die Besonderheit des § 370 AO in Hinblick auf Steuerschuldverhältnisse liegt im Informationsdefizit des Staates und seiner daher schwachen Gläubigerstellung. Letztlich ist das Steuerschuldverhältnis eine Sonderstellung, die nicht mit dem § 263 StGB gleich zu setzen ist. In der Rechtsprechung ist es daher umstritten, ob der Betrug nach dem StGB auf öffentlich-rechtliche Gläubiger angewendet werden kann.
    Ein Gegenbeispiel: wenn du Leistungen nach dem SGB hinterziehen solltest (z.B. Hartz IV) kannst du dich auch gem. § 263 StGB strafbar machen, obwohl es sich um staatliche Leistungen handelt. Der Staat könnte also auch ein "anderer" laut Tatbestand des § 263 StGB sein. In diesem Fall greift jedoch wohl eher eine Steuerschuld.


    Aber das nur anbei.

  • Zudem fehlt auch noch ganz offensichtlich die Gewinnerzielungsabsicht als Grundlage für das "Gewerbe". Wer überhaupt keine Einnahmen erzielt und nur Kosten verursacht wird damit beim Finanzamt wohl auch nicht weit kommen (siehe z.B. § 15 Abs. 2 Satz 2 EStG). Ein einfacher Aufkleber "Will vermieten!" reicht da wohl nicht aus.


    Aber ich wäre auch dafür, den Thread ganz schnell zu schließen...

  • In der Rechtsprechung ist es daher umstritten, ob der Betrug nach dem StGB auf öffentlich-rechtliche Gläubiger angewendet werden kann.


    Das ist allerdings eher ein Streit der Vermögensbegriffe bzw. des Charakters der dem Fiskus geschuldeten Zahlung, also ob dieser ein wirtschaftlicher Gehalt innewohnt, was bei repressiven Zahlungen wie bspw. Gelstrafen- und Bußen wohl zu verneinen ist. Bei steuerlichen Nebenleistungen wie Zwangsgeldern verneint der BGH eine wirtschaftliche Bedeutung für die staatlichen Einnahmen, für die Steuern an sich wird dies allerdings nicht verneint. Das Verhältnis zwischen § 370 AO und § 263 StGB ist in der Tat äußerst umstritten, spielt sich aber letztlich größtenteils auf der Ebene der Konkurrenzen ab.


    In einem solch einfach gelagerten Fall wie hier ist es für den Betroffenen allerdings schlicht egal, wie dieser dogmatische Streit entschieden wird, die Strafrahmen von § 370 AO und § 263 StGB sind gleich, so hat der BGH auch in Fällen, in denen der Schuldspruch von § 263 StGB auf § 370 AO geändert wurde, mit Hinblick auf diese Tatsache das Strafmaß gleichbelassen.



    Dieses Kühne vorhaben hier wird - abgesehen von einer möglichen Strafbarkeit - wohl recht schnell am Finanzamt scheitern, denn wenn nicht einmal Einnahmen aus dem Gewerbebetrieb generiert werden, dann wird das Finanzamt schnell misstrauisch, sich das ganze genauer ansehen und wohl Liebhaberei unterstellen.

  • Mann ihr seid super und Ihr scheint nicht mal zu schlafen (Respect),


    ich habe mehr Blödsinn als Antwort erwartet das zeigt leider die Recherche mit
    Google ( ich denke jeder weis welche Personen ich meine).


    Dirk: Unentgeltliche Abgabe ist ein guter tipp, das
    Dienstwagen PDF denke ich eher nicht (aber dennoch super!). Ich möchte ja meine
    Fahrten nicht steuerlich geltend machen und auch die Servicekosten gehen auf
    meine Rechnung.


    Peak: § 263 StGB (Betrug) finde ich kann hir nicht
    angebracht sein denn ich zeige ja guten willen und dass niemand den Wagen
    mieten will dafür kann ich ja nichts?!


    Gordon: Meiner Meinung nach müssten Privatfahrten dann
    auch versteuert werden
    . Das würde mich interessieren denn ich meine wenn
    ich die Unterhaltskosten nicht absetzen möchte müsste ich doch auch
    Privatfahrten nicht angeben???


    LZM: Gewährleistung finde ich nicht wichtig bei einem
    Neuwagen hat man ja Garantie und so schlimm ist sie doch nicht denn sonnst
    würde es keine Autohändler mit Gebrauchtwagen mehr geben (aber dennoch ein guter
    tipp).


    Gehwege von Schneebefreien, Hausmeistertätigkeiten usw da
    kann ich mir nicht vorstellen dass das Finanzamt mir abnimmt das ich einen
    Porsche benötige, aber wenn ich eine Porsche vermieten möchte ist der
    unumgänglich.


    Kosten für Gewerbeanmeldung: ich denke die sind nicht
    hoch?


    Verschandeln: ist mir nicht wichtig solange der Motor
    läuft habe ich alles was ich will.


    Fazit: nein es muss kein Porsche sein aber Ferrari
    oder Lambo würde ich Finanziell nicht verkraften.


    Das mit dem VW Vox habe ich ja schon erläutert, das würde
    nicht gehen wenn ich einen Porsche vermieten will.


    Mieten ist mir zu umständlich, denn wenn ich wüsste wann ich
    Fahren mag kann ich bei meinem Porschezentrum kostenlos einen Probe fahren (300Km
    kostenlos und dann 1,5€ je Km).


    Gewährleistung kann man auf ein Jahr drücken aber wenn ich
    mir bei kauf 30t€ Spare und beim verkauf 8 oder 10 Jahre später 8t€ bezahle
    kann ich doch für die 20t gut ein kleines Risiko in kauf nehmen, Außerdem was
    soll bei einem Gebrauchtwagen so schlimm sein (habe ich weiter oben schon geäußert).


    Danke für die viele Zeit die Du Dir genommen hast.


    Gordon: reine Geschäfftliche nutzung , bist Du da
    sicher? Das würde nämlich alles vernichten


    LZM: § 370 AO Steuerhinterziehung kann das doch nicht
    sein denn sie wird ja später gezahlt.


    Oopsala: Gewinnerziehlungsabsichten, ich würde den
    Wagen auch vermieten wenn Interesse besteht. Nur da der Ansatz recht gut ist
    verzeihe ich Dir den letzten Absatz!


    Nsop: mein Gott, bist Du Anwalt? Das mit der Liebhaberei habe ich schon mal gelesen
    aber wie oft müsste ich den Wagen denn vermieten biss das Finanzamt sich dran stört.


    Ich glaube es ist etwas falsch rübergekommen, ich würde den
    Wagen schon vermieten aber glaube nicht dass es so viele Menschen gibt die Geld
    für so was ausgeben. Ich wurde früher oft nach einer Probefahrt gefragt aber
    Geld möchte da doch keiner zahlen. Es soll sogar Menschen geben die das Cabrio für
    eine Hochzeit wollen, sich dann auf die Persening setzen und sich dann wundern dass die Abdeckung und das
    Gestänge 2000€ Kosten da sie verbogen sind.

  • Zitat

    Peak: § 263 StGB (Betrug) finde ich kann hir nicht
    angebracht sein denn ich zeige ja guten willen und dass niemand den Wagen
    mieten will dafür kann ich ja nichts


    Du zeigst keinen guten Willen hinsichtlich einer Vermietung. Du schreibst ja selber, dass es dir nicht um eine Vermietung geht, sondern darum, steuern zu sparen. Und das geschilderte vorhaben ist strafbar, ob nun nach dem Strafgesetzbuch oder der Abgabenordnung.


    PS: Eigentum verpflichtet.

  • Beim lesen von Epic Fail mit gutem Ausgang | Sixt FRA dachte ich eben schon, ich bekomm keine Luft mehr - das hier ersetzt jetzt endgültig jedes mir bekannte Unterhaltungs-Format. Ich bin entzückt :-)


    Danke für die Einschätzung, das wir super sind und mal nicht schlafen!
    Welche Personen meinst du? Waren die Antworten nicht blödsinnig genug? :D


    Mir fällt irgendwie noch viel ein aber ich lasse das einfach mal so stehen..

  • Geh doch einfach mal zu einem Steuerberater.


    DAs Finanzamt nimmt genau dann Liebhaberei an, wenn du keine Gewinnerzielungsabsicht hast. Dafür gibt es objektive Kriterien, die sich aus den Ausührungsverordnungen der Finanzbehörden ergeben. Ggf. drohen dann auch Nachzahlungen.


    Dazu kommt, dass du auch aufpassen musst, dich nicht nach der Insolvenzordnung strafbar zu machen, wenn du ein Gewerbe dauerhaft mit Verlust betreibst. Um nicht in eine Unterbilanz zu geraten musst du eben dauerhaft Geld nachschießen. Am Ende riskierst du eine Strafbarkeit, machst dir sau viel Aufwand und das alles für 20% von 'nem Porsche? Naja muss ja jeder selber wissen.

  • Das mit der Liebhaberei habe ich schon mal gelesen
    aber wie oft müsste ich den Wagen denn vermieten biss das Finanzamt sich dran stört.


    Liebhaberei liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn nach der gesamten Laufzeit des Gewerbebetriebs zumindest ein Euro Gewinn erzielt wurde. Wenn das nicht der Fall ist bzw. sich nach einer Anlaufzeit keine Gewinne zeigen, dann schaut das Finanzamt idR näher hin und überprüft, ob wirklich eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt...

  • Wenn ich mich selbständig machen will ist doch nicht gesagt dass das gleich floriert? Mann muss mir doch eine chance geben? Irgendwann hat doch jeder mal klein angefangen.

  • Klar, es ist überhaupt kein Problem wenn das Auto steht.
    Wenn du es aber fährst, musst du das versteuern.
    Les das Dokument nochmal.
    Und dann nochmal.
    Vor allem Punkt 3.1.ab)
    Dort sogar mit Beispielen nochmal erklärt (Bsp 7 ). Damit ist eigentlich alles gesagt