angeblicher schaden am mietwagen (HERTZ)

  • hallo zusammen,


    mein freund und ich haben uns am 13.04.2012 einen kleinen transporter bei hertz gemietet. wir haben zum aller ersten mal im leben einen wagen gemietet und sind wohl deswegen sehr blauäugig und naiv an die sache rangegangen. wir haben den wagen nur überflächlich auf schäden überprüft uns ist aber leider nichts aufgefallen. den wagen haben wir noch am selben tag gegen 22 uhr wieder auf ihren parkplatz abgestellt und sind heim gefahren. am nächsten tag habe ich bei den herrschaften in der station angerufen weil ich wissen wollte wie ich meine kaution zurück bekomme und dann meinte der mitarbeiter zu mir das an dem wagen ein neuschaden dran ist. wir sollen die stoßstange vorne beschädigt haben (schaden liegt bei ca. 560 euro) was wir nicht gemacht haben. wir zwei waren immer zusammen mit dem teil unterwegs, sind niergendwo rangefahren. der wagen war wirklich lange unbeaufsichtigt irgendwo rumgestanden das irgendjemand dagegen rennen hät können. ich komm mir halt verarscht von dem laden vor das man versucht was anzuhängen.


    auf alle fälle sind jetzt gut 4 wochen vergangen und ich hab noch nichts von hertz gehört. weder eine rechnung bekommen noch die kaution von 200 euro zurück bekmmen? wie lange dauert es bei hertz bis die mal ihren hintern hochkriegen und etwas kommt? soll ich mich da selber mal melden, an sich weiß ich ja nichts offiziell von diesem schaden - habs nur durch zufall erfahren, und wegen der kaution nachfragen??? soll ich einen anwalt zur hilfe ziehen??? wie gesagt, wir wissen beide nicht wie wir am besten vorgehen sollen!?!?


    hat da jemand erfahrung mit sowas?

  • Versuch mal, die Suchfunktion zu nutzen, es gibt schon einige solche Threads. Generell: Wenn ihr im ADAC Mitglied seid, dann ist eine anwaltliche Erstberatung kostenlos. Wenn ein Gutachten mit Fotos kommt, schauen, ob das Fahrzeug noch dort steht, wo ihr es abgestellt habt.

  • Zitat

    der wagen war wirklich lange unbeaufsichtigt irgendwo rumgestanden das irgendjemand dagegen rennen hät können.

    SAMMAA??! ?( Unsere arme Sprache! :103:


    Zu dem Thema gibt es schon einige Erfahrungen...


    Einerseits: Kann durchaus passieren, dass die Sache fallen gelassen wird.
    Auf der anderen Seite: Hertz ist bekannt für lange Bearbeitungszeiten.

  • danke für die antworten.


    ja, wenns schnell gehen soll wirds nix mit der deutschen sprache! :)


    ich würde nur gerne wissen wie man am besten vorgehen sollte? soll ich auf blöd wegen der kaution nachfragen oder nicht?

  • Willkommen im MwT LeNa: Wenn dir nach dem Abschicken eines Beitrag noch etwas einfällt kannst du diesen auch noch für ein paar Minuten bearbeiten, es ist nicht nötig einen weiteren Beitrag zu verfassen.


    MfG Jan


    p.S.: Eine persönliche Bitte habe ich noch. Gewöhn dir bitte an, ab und zu mal ein Wort Groß zu schreiben. Natürlich nur dort wo es gemäß deutscher Rechtschreibung Sinn ergibt.

  • ich würde nur gerne wissen wie man am besten vorgehen sollte? soll ich auf blöd wegen der kaution nachfragen oder nicht?

    Du brauchst dich nicht blöd zu stellen oder so zu tun als ob du von dem Schaden nichts wüsstest. Nach vier Wochen ist eine Nachfrage absolut legitim. Mein Vorschlag, weil du so verunsichert bist:


    1. anrufen und Sachverhalt schildern: Status der Bearbeitung in Erfahrung bringen,
    2. Gutachten mit Fotos anfordern,
    3. Schaden abstreiten und deinen Freund als Zeugen nennen,


    4. Anwalt hinzuziehen, wenn Hertz auf die Schadenssumme besteht und das Gutachten sowie die Schadensaufnahme gemeinsam mit dem Anwalt auf Fehler und Schwachstellen prüfen.


    Zwischendurch: die Forensuche bemühen und ähnliche Threads durchlesen, die dir durchaus Hoffnung machen sollten.
    *Trollteil entfernt*


    Gruß

  • Nachfragen - definitiv.


    Abgesehen davon seid ihr bis zum Check-In für euer Fahrzeug verantwortlich. Auch, wenn in der Zeit nach der Abgabe jemand dranfährt.


    Bei Transportern ist das nunmal leider so eine Sache. Die meisten haben eine Schadensliste bis Ultimo und sind mit Kratzern und Dellen übersäht. War das auch bei eurem so?
    Abgesehen davon - ich plädiere ja immer noch für eine komplette Reformation der Schadensabrechnung. Tausende Euro hängen in der Gewalt von irgendeinem 400-EUR-Aushilfschecker, bei dem es drauf ankommt, ob er mal gute Laune hat, die Brille geputzt ist oder es schon dunkel ist beim Check-In. Ausserdem sind viele Schäden totale Auslegungssache.
    Dieser Fakt verschafft mir jedesmal ein ungutes Gefühl, wenn ich in einen MW steige.


    Wenn da jetzt ein besonders fleißiger Checker den Wagen übernimmt, kann er, wenn er will, IMMER irgendwo einen Schaden finden. Der wird dann erstmal so aufgenommen - ob er weiter verfolgt wird, ist eine andere Sache.

  • Abgesehen davon seid ihr bis zum Check-In für euer Fahrzeug verantwortlich.


    Ach ja? Und wenn die Station das Fahrzeug bspw. nach Rückgabe noch einige Stunden auf dem Hofe stehen lässt, ohne es einzuchecken, weil man die personelle Kapazität nicht hat und es hagelt dann?


    Solche pauschalen Aussagen kann man einfach nicht treffen.

  • ich plädiere ja immer noch für eine komplette Reformation der Schadensabrechnung


    Das wäre wahrscheinlich einen eigenen Thread wert. Vielleicht kannst du ja mal genauer beschreiben, wie dein Plädoyer ausfallen würde. Wie soll es anders laufen?

  • Abgesehen davon seid ihr bis zum Check-In für euer Fahrzeug verantwortlich


    Das scheint mir eine gewagte Behauptung. Was ist denn, wenn der Vermieter das Fahrzeug erst 24 Stunden später eincheckt (ist bei mir schon geschehen, das Fahrzeug wurde scheinbar einfach vergessen). Du bist nur für Schäden verantwortlich, die während der Miete entstehen. Nach Beendinung der Miete bist du raus. Beendet ist die Mietung durch Rückgabe des Fahrzeugs. Dies geschieht durch Übergabe (des Schlüssels) an den Vermieter. Bei persönlicher Übergabe ist die Sache relativ klar. Etwas schwierig ist die Sache mit dem Schlüsseltresor. Schau mal hier Nacht Rückgabe per Briefkasteneinwurf - Kratzer festgestellt - wer ist in der Beweislast?