Unfall mit Sixt-Fahrzeug

  • Vor etwa 2 Monaten habe ich einen Unfall mit einem Sixt-Fahrzeug gehabt die Fahrbahn war Rutschig und ich bin von der ausfahrt abgekommen und gegen eine Leitplanke aus Beton "gedonnert" die rechte Seite des Fahrzeuges ist beschädigt und in dem Moment war ich geschockt und wusste nicht was ich machen soll und bin einfach weitergefahren. Ich habe die Unfallhotline angerufen und das Auto wurde abgeholt. Vor 2 Wochen habe ich einen Brief von Sixt erhalten wo drinne steht das ich eine Freist bis zu 3 Wochen habe um 6000€ zu Überweisen. Ich bin Schüler und frage mich wie ein Schüler in 3 Wochen 6000€ auftreiben soll. Ich hatte eine Vollkasko mit 0 € SB. Meine Frage ich warum ich nun 6000€ Zahlen muss ?

  • Als der Unfall Passierte und ich wegfuhr wurde ich ca. ne halbe std. von der Polizei angehalten wegen einer Personalkontrolle und dort hab ich es der Polizei gesagt das ich einen Unfall hatte.
    Da steht drin: Einer Aufklärungspflichtverletzung aus Mietvertrag- Unterlassene Polizeianzeige

  • Zitat

    G: Unfälle, Diebstahl, Anzeigepflicht
    1. Nach einem Unfall,[...] hat der Mieter sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden der Vermieterin unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei [...] bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern hat der Mieter dies gegenüber der Vermieterin nachzuweisen.


    (Quelle: http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf)
    Damit hat der TE auf jeden Fall schonmal gegen einen Punkt der AGB verstoßen, für die er bei Anmietung unterschrieben hat.

  • Es könnte eine Obliegenheitsverletzung darstellen, die Polizei nicht zu verständigen und ihr die Entscheidung zu überlassen, ob eine Unfallaufnahme stattfinden soll. Die Gründe, warum diese Entscheidung der Polizei überlassen sein soll, haben wir hier schon mehrfach durchgekaut, mit der Suchfunktion solltest du hier fündig werden. Es wäre wohl jetzt am besten, Rechtsrat bei einem Anwalt einzuholen und mit diesem das weitere Vorgehen zu besprechen.

  • Ich wurde von den Beamten zum Unfallort gefahren und alles wurde aufgenommen.


    Dann kümmere dich am besten mal darum, das entsprechende Aktenzeichen zu bekommen. Inwiefern dann immernoch im Raum steht, dass das ganze nicht zeitnah genug (siehe AGB) gemeldet wurde, ist eine andere Frage.


    EDIT:

    Das Problem ist jedoch das ich bis zum 21.5.2012 die 6000€ Überweisen soll.


    Dann solltest du dich wirklich schnell um einen Anwalt kümmern!

  • Dann kümmere dich am besten mal darum, das entsprechende Aktenzeichen zu bekommen. Inwiefern dann immernoch im Raum steht, dass das ganze nicht zeitnah genug (siehe AGB) gemeldet wurde, ist eine andere Frage.


    Genau, die Problematik dabei könnte sich in solch einem Fall daraus ergeben, dass keine Unfallaufnahme unmittelbar nach dem Unfall an der Unfallstelle stattgefunden hat, bevor das Fahrzeug vom Unfallort entfernt wurde. Im Nachgang lässt sich das auch nicht mehr so zweifelsfrei nachvollziehen, bspw. ob nicht etwa ein nicht autorisierter Fahrer gefahren ist oder jemand, der unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand, etc. Ob mit solch einer nachträgliche Aufnahme den Mitwirkungspflichten des Mieters genüge getan ist, kann schlussendlich nur ein Gericht klären. Deshalb wäre es sehr vorteilhaft, das weitere Vorgehen mit einem Anwalt zu besprechen.

  • Das Problem ist jedoch das ich bis zum 21.5.2012 die 6000€ Überweisen soll.


    Das weißt du nun aber laut deinem Eingangsposting schon 2,5 Wochen. Da war eigentlich genügend Zeit sich darum zu kümmern und nicht 2 Tage vorher.


    Wenn du im ADAC bist kannst du eine kostenlose Erstberatung bei einem Anwalt bekommen.